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Bawag Masercard Reiseversicherung

Die BAWAG Mastercard Reiseversicherung schĂĽtzt den Inhaber einer MasterCard auf weltweiten Reisen.

Geltungsbereich

  • versicherte Personen: BAWAG MasterCard-Inhaber mit ständigem Wohnsitz in Ă–sterreich
  • weltweite Reisen 

Versicherungsleistungen

  • im Notfall: Informationsbeschaffung ĂĽber Ă„rzte, Apotheken, Ambulanzen und Krankenhäuser am Aufenthaltsort
  • bei stationärem Aufenthalt (aufgrund Unfall oder plötzlicher Krankheit)
    • Transportkosten zum Krankenhaus
    • Verlegung in anderes Krankenhaus
    • zusätzliche Transportkosten nach Ă–sterreich
  • „notwendiger“ RĂĽcktransport
    • bei Lebensgefahr und
    • falls keine angemessene Auslandsheilbehandlung möglich ist
  • erforderliche SanitätsflĂĽge nur innerhalb Europas und aus den Mittelmeeranrainerstaaten (Ausnahme: Albanien und Libyen)
  • Kosten eines Krankenbesuchs
    • bei mehr als 10-tägigem stationärem Aufenthalt
    • fĂĽr eine Person
    • Hin- und RĂĽckreisekosten
    • HotelĂĽbernachtungskosten (inkl. FrĂĽhstĂĽck) bis zu 37,79 € fĂĽr max. 10 Tage
  • ĂśberfĂĽhrungskosten Verstorbener zur österreichischen Begräbnisstätte
  • Vorschussleistung
    • bei stationärer Behandlung
    • bis zu 872,07 €
    • innerhalb eines Monatsnach Reiseende rĂĽckzahlbar
  • Rechtsvertretungskosten
    • in Zivilsachen
    • bis zu 1.235,44 €
    • nicht bei Schäden in Zusammenhang mit Motorfahrzeug

VersicherungsausschlĂĽsse

  • keine Ăśbernahme von Behandlungskosten
  • Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Kernenergie, „VerfĂĽgungen von hoher Hand“, Erdbeben
  • psychische und chronische Erkrankungen
  • Schwangerschaft
  • Vorhersehbarkeit des Schadensfalls
    •  z. B. bei Alkohol- und Drogenkonsum
  • vorsätzliche SchadensherbeifĂĽhrung
  • Teilnahme an Sportwettkämpfen

Versicherungsprämie

  • in der JahresgebĂĽhr der BAWAG MasterCard (23,93 €) enthalten
  • BAWAG MasterCard Gold: dreifacher Versicherungsschutz (JahreskartengebĂĽhr 59,20 €)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Zu jedem Bedarf steht die passende Reiseversicherung zur Verfügung. Ein umfassender Vergleich der Versicherungsleistungen lässt sich anhand eines Tarifrechners vornehmen. Mit unserem Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, können Sie die günstigste Reiseversicherung auswählen.

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Die BAWAG Mastercard Reiseversicherung schĂĽtzt den Inhaber einer MasterCard auf weltweiten Reisen.

Geltungsbereich

Versichert sind alle BAWAG MasterCard-Inhaber mit ständigem Wohnsitz in Österreich auf weltweiten Reisen ohne zusätzliche Versicherungsprämie.

Versicherungsleistungen

Im Notfall beschafft die Alarmzentrale der IPA (Inter Partner Assistance), über die die BAWAG Mastercard Reiseversicherung abgewickelt wird, Informationen über Arzt-, Krankenhaus-, Apotheken- und Ambulanzadressen am Aufenthaltsort des Versicherten. Erfordert eine Unfallverletzung oder eine plötzliche Krankheit einen stationären Klinikaufenthalt, trägt die BAWAG MasterCard Versicherung die Transportkosten zum Krankenhaus oder den Transport in ein zur Behandlung geeignetes Krankenhaus sowie nach stationärer Behandlung eventuelle Zusatzkosten für einen Rücktransport mittels Linienfluges nach Österreich. Bei medizinischer „Notwendigkeit“ übernimmt die Versicherung den Rücktransport in ein wohnortnahes Krankenhaus, falls im Ausland eine angemessene Heilbehandlung nicht möglich ist. Krankentransporte mittels Sanitätsflugzeug erfolgen aus allen europäischen und Mittelmeer-Anrainerstaaten (mit Ausnahme von Libyen und Albanien). Bei einem länger als 10 Tage dauernden Krankenhausaufenthalt übernimmt die IPA für eine vom Karteninhaber benannte Person die für einen Krankenhausbesuch erforderlichen Reisekosten sowie Hotelübernachtungskosten (einschließlich Frühstück) bis 37,79 € für bis zu 10 Tage. Eine aufgrund lebensbedrohender Erkrankung oder Tod notwendige Rückreise trägt die BAWAG MasterCard Reiseversicherung die Rückreisemehrkosten (maximal Touristenklasse). Auch die Kosten der Überführung Verstorbener zur österreichischen Begräbnisstätte trägt die Versicherung. Zur Sicherstellung stationärer Behandlungen oder bei Notfällen leistet die BAWAG MasterCard Versicherung einen Vorschuss von bis zu 872,07 €, der innerhalb eines Monats nach Reiseende zurückzuerstatten ist. Rechtsvertretungskosten in Zivilfällen trägt die Versicherung bis 1.235,44 €, soweit es sich nicht um einen Schaden im Zusammenhang mit einem Motorfahrzeug handelt. Bei Verlust oder Diebstahl von Reisepapieren, Geld oder Personaldokumenten stellt die IPA jegliche Information bereit, die zur Wiedererlangung erforderlich ist.

VersicherungsausschlĂĽsse

Die BAWAG MasterCard Reiseversicherung übernimmt keine Behandlungskosten. Sie gewährt keinen Versicherungsschutz bei Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse, Terrorismus, innere Unruhen, Kernenergie, „Verfügungen von hoher Hand“ oder Erdbeben bewirkt werden. Auch bereits vorhandene Krankheiten sowie psychische und chronische Erkrankungen Schwangerschaften stellen keinen Leistungsgrund dar. Eine Kostenübernahme durch die Bawag Mastercard Reiseversicherung erfolgt auch dann nicht, wenn der Karteninhaber (z. B. bei Alkohol- oder Drogenkonsum) den Schadenfall mit großer Wahrscheinlichkeit hätte vorhersehen können oder wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Kostenersatz erfolgt außerdem nicht bei Teilnahme an Sportwettkämpfen und ihren Vorbereitungen.

Versicherungsprämie

Die Versicherungsprämie ist bereits in der Jahresgebühr für die BAWAG MasterCard von 23,93 € enthalten. Einen verdreifachten Reiseschutz beinhaltet die BAWAG MasterCard Gold, die für jährlich 59,20 € erhältlich ist.

Versicherungsbedingungen

Weitere Informationen und Versicherungsbedingungen sind ersichtlich unter http://www.bawagpsk.com/BAWAG/PK/KK/KA/1346/Karten_Auf_einen_Blick.html sowie unter http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&lrz=1T4ADRA_deDE489&q=bawag+mastercard+reiseversicherung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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