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Elvia Reiseversicherung – Kontakt

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Die Elvia Reiseversicherung AG wurde in Allianz Global Assistance (AGA) umbenannt.

Kontaktadressen

Postalische Anfragen sind an die AGA International S. A., Niederlassung fĂĽr Deutschland, Ludmillastr. 26, D-81543 MĂĽnchen zu richten. Die Reiseversicherung ist telefonisch unter +49 89 624 24 – 0, per Telefax unter +49 89 624 24 – 244 und unter der E-Mail-Adresse service@allianz-assistance.de zu erreichen. Das Service-Center, das montags bis freitags von 8.30 bis 18 Uhr und samstags zwischen 9 und 14 Uhr zur VerfĂĽgung steht, hat die ELVIA Reiseversicherung Telefonnummer +49 89 624 24 – 460. Ein ELVIA Reiseversicherung Kontakt zum Service-Center kann ĂĽber ein Kontaktformular (sh. https://www.elviab2b.de/elvia/elviaweb.nsf/serviceformular) hergestellt werden. In Ă–sterreich lautet die ELVIA Reiseversicherung Adresse AGA International S. A., (Niederlassung fĂĽr Ă–sterreich), Pottendorfer Str. 25 – 27, A-1120 Wien, die Telefonnummer +43 1 525 03 – 7, der Telefax-Anschluss +43 1 525 03 – 999 und die E-Mail-Anschrift service.at@allianz-assistance.at. Das österreichische Service-Center der ELVIA Reiseversicherung AG Wien ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 525 03 – 6811 und der Faxnummer +43 1 525 03 – 885 erreichbar. In der Schweiz heiĂźt die ELVIA Reiseversicherung Anschrift Allianz Global Assistance (Schweiz), Hertistrasse 2, CH-8304 Wallisellen. Die Schweizer Reise-Assistance steht unter +41 44 283 32 22 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur VerfĂĽgung.

Reisenotfälle

In Reisenotfällen steht in Deutschland die ELVIA Assistance täglich 24 Stunden unter der ELVIA Reiseversicherung Notfallnummer +49 89 624 24 – 403 und der Telefaxnummer +49 89 624 24 – 246 und in Ă–sterreich die 24h Notruf Zentrale unter +43 1 525 03 – 245 (Telefon) bzw. +43 1 525 03 – 888 (Telafax) sowie unter der E-Mail-Anschrift assistance@allianz-assistance.at bereit. Die Schweizer 24h-Notrufzentrale ist unter dem ELVIA Reiseversicherung Tel +41 44 202 00 00 zu erreichen. Die Assistance-Leistungen umfassen den Ersttransport in ein Krankenhaus, den RĂĽcktransport in das Heimatland und die Betreuung minderjähriger Kinder auf der Heimreise und die ĂśberfĂĽhrung Verstorbener. AuĂźerdem werden Versicherte bei Erkrankungs- oder Todesfällen naher Angehöriger, bei schwerem Eigentumsschaden am Heimatwohnsitz, Terroranschlägen, Naturkatastrophen und Unruhen sowie bei Transportmittelausfällen betreut.

Verhalten im Schadenfall

Die Adresse der Schadenabteilung in Deutschland lautet AGA International S. A. –Schadenabteilung-, Ludmillastr. 26, D-81543 MĂĽnchen. Die Schadenabteilung kann ĂĽber das ELVIA Reiseversicherung Telefon +49 89 624 24 – 0 oder die ELVIA Reiseversicherung Fax Nummer +49 89 624 24 – 222 angesprochen werden. Die Schadenabteilung in Ă–sterreich hat die Postanschrift AGA International S. A., Niederlassung fĂĽr Ă–sterreich, Leistungsabteilung, Pottendorfer StraĂźe 25 – 27, A-1120 Wien. Sie verfĂĽgt ĂĽber die Telefonnummer +43 1 525 03 – 6822, den Telefaxanschluss +43 1 525 03 – 890 und die ELVIA Reiseversicherung E-Mail Adresse schaden@allianz-assistance.at. In der Schweiz ist Allianz Global Assistance (Schweiz), Hertistrasse 2, CH-8304 Wallisellen auch Sitz der Schadenabteilung mit dem Telefonanschluss +41 44 283 32 22 und dem E-Mail-Briefkasten claims@allianz-assistance.ch. FĂĽr den Schadenfall in der ReiserĂĽcktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung stehen Online-Formulare unter http://www.allianz-reiseversicherung.de/business/schadenmeldung_online.aspx (fĂĽr Deutschland) , http://www.allianz-assistance.at/content/24/de/reiseversicherung//service/schadensmeldung (fĂĽr Ă–sterreich) bzw. http://www.allianz-assistance.ch/content/41/de/schadenmeldung-reiseversicherung (fĂĽr die Schweiz) bereit. In jedem Schadenfall ist der Versicherte zur Schadensminimierung und zum Schadensnachweis verpflichtet. Ein Schadensnachweis kann z. B. durch ein ärztliches Attest (sowohl des ausländischen Arztes als auch des eine Behandlung ggf. im Heimatland weiterfĂĽhrenden Arztes) zur Krankheitsdiagnose oder zu Befunden, die die Notwendigkeit eines Krankentransportes belegen, Krankenhausabrechnungen, Bestätigungen von Behörden, Transportunternehmen oder Fluglinien z. B. bei Abhandenkommen oder Verspätung von Gepäck, Bestätigung des Reiseveranstalters oder des Vermieters ĂĽber den Reiseabbruch, Stornobestätigungen von Veranstaltern, polizeiliche Anzeigen bei Diebstahl oder Raub, Flugticket-Originale bzw. Boardingpässe, zusätzlich erforderlich gewordene RĂĽckreisetickets sowie durch Belege und Rechnungen bei notwendigen Ersatzanschaffungen gefĂĽhrt werden. AuĂźerdem sind Angaben zu weiteren bestehenden Versicherungen (z. B. Krankenkasse, Automobilclub oder Kreditkarte) notwendig. Alliance Global Assistance benötigt fĂĽr die Schadenbearbeitung neben dem ausgefĂĽllten Schadenformular die letzte Prämienrechnung bzw. den Versicherungsschein, die Reisebuchungsbestätigung, ggf. eine Stornokostenrechnung und einen geeigneten Schadensnachweis. Rechnungen mĂĽssen den Namen der versicherten Person, die Erkrankung, die erbrachten Arztleistungen und alle Behandlungsdaten enthalten. Rezepte, aus denen die verschriebenen Arzneimittel hervorgehen, mĂĽssen Preisangaben und einen Apothekenstempel aufweisen.

Stornoberatung

Ein rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbares Ă„rzteteam nimmt in Deutschland unter +49 89 624 24-245 Stornoberatungen vor und trifft eine sofortige Entscheidung darĂĽber, ob eine Reisestornierung erfolgen sollte. Ein online hinterlegtes Stornoformular, das die Funktion einer Checkliste hat, hilft bei der Vorbereitung auf das Telefonat mit der Stornoberatung (http://www.allianz-reiseversicherung.de/business/geschaeftspartner/vertriebspartner/reisebueros/schaden/stornoberatung/default.aspx ).

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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