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Ombudsmann Reiseversicherungen

Der Versicherungsombudsmann ist ein neutraler, unabhängiger Schlichter bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen. Der Ombudsmann für Reiseversicherungen ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie mit Entscheidungen der Versicherung nicht einverstanden sind.

Vorteile

    • Für Verbraucher kostenfrei
    • Die Unternehmen sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro an den Schlichterspruch gebunden
    • Verbrauchern steht der Klageweg weiter offen, Fristen werden gewahrt

Nachteile

    • Keine Zuständigkeit bei Krankenversicherungen

Erreichbarkeit

    • Den Ombudsmann erreichen Sie hier
    • Die Verfahrensordnung steht Ihnen hier zur Verfügung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wählen Sie das Unternehmen für Ihre Reiseversicherung sorgfältig aus. Mit unserem seiteninternen Versicherungsvergleich erhalten Sie einen Überblick über alle Tarifvarianten und Anbieter. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie den Tarifrechner.

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Oft sind die Kunden einer Versicherung nicht mit den Entscheidungen des Unternehmens einverstanden. Besonders bei Streit um kleinere Beträge lohnt es sich nicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder gar eine Klage anzustreben. In solchen Fällen kann der Weg über den Ombudsmann für Versicherungen eine Lösung sein. Der Ombudsmann für Reiseversicherungen überprüft die Entscheidung des Unternehmens und verhilft Betroffenen zu ihrem Recht.

Der Ombudsmann

Sie sind mit einer Entscheidung Ihrer Versicherung nicht einverstanden? Die Überprüfung des Ombudsmannes bei Reiseversicherungen ist für Sie als Verbraucher kostenfrei. Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, die Ihnen zur Seite steht. Die meisten Versicherungsunternehmen in Deutschland sind dem Versicherungsombudsmann e. V. angeschlossen. Diese Unternehmen erkennen eine Entscheidung der Schlichtungsstelle bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verbindlich an. Unbürokratisch und neutral überprüft der Ombudsmann die Reiseversicherung. Der Ombudsmann wird für fünf Jahre gewählt. Er muss die Befähigung zum Richteramt besitzen und besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht besitzen. Allerdings darf in den letzten fünf Jahren vor seiner Wahl nicht für ein Versicherungsunternehmen tätig gewesen sein. Diese Unabhängigkeit ist wichtig, damit der Ombudsmann über Reiseversicherungen und deren Entscheidungen neutral entscheiden kann. Er darf während seiner Amtszeit keiner Tätigkeit nachgehen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnte. In seinen Entscheidungen ist der Ombudsmann für Reiseversicherungen natürlich an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt auch für bei ihm geschlossene Vergleiche.

Das Verfahren

Grundsätzlich ist das Verfahren beim Ombudsmann über Reiseversicherungen frei von Kosten. Sie selbst tragen nur die Kosten für das Porto, das Telefon und eventuelle Fotokopien. Grundsätzlich entscheidet der Ombudsmann bei Reiseversicherungen, allerdings sind Beschwerden über die Sparte Auslandsreisekrankenversicherungen ausgeschlossen. Für Beschwerden über Entscheidungen der Krankenversicherungen ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Bevor das Verfahren beim Ombudsmann eingeleitet werden kann, müssen Sie Ihrer Versicherung die Möglichkeit gegeben haben, die Entscheidung zu überprüfen. Erst wenn Sie mit diesem neuerlichen Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle dauert in den meisten Fällen etwa drei Monate. Sollten Sie mit der Entscheidung des Ombudsmannes zur Reiseversicherung nicht einverstanden sein, steht Ihnen weiterhin der Klageweg vor Gericht offen. Eventuelle Fristen verstreichen in dieser Zeit nicht. Die Versicherungsunternehmen sind dagegen bis einem Streitwert von 10.000 Euro an die Entscheidungen des Ombudsmannes gebunden.

Versicherungsvergleich

Damit Sie den Ombudsmann bei Reiseversicherungen erst gar nicht in Anspruch nehmen müssen, sollten Sie Ihre Versicherung sorgfältig auswählen. Daher spielen neben dem Preis und den Leistungen auch unabhängige Testurteile eine wichtige Rolle bei der Auswahl. Dort werden auch Zuverlässigkeit und Kundenorientierung bewertet. Mit unserem seiteninternen Versicherungsvergleich erhalten Sie einen Überblick über alle Anbieter. Sie sehen die Testergebnisse zusätzlich zu Leistungsumfang und Prämie auf einen Blick. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zu unserem Tarifrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich