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Reiseversicherung AOK

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Die AOK bietet ihren Mitgliedern die Reiseversicherung zur Deckung der im Ausland anfallenden Behandlungskosten an. Sachversicherungen für die Urlaubsreise werden von der Gesundheitskasse nicht offeriert.

Tarife und Beitrag

  • Tarif AKD-11 für Einzelpersonen und gemeinsam versicherte Familien verfügbar
  • Tarif AKE für langfristige Auslandsaufenthalte wählbar
  • Jahresversicherung im Tarif AKD-11 muss ein Jahr bestehen um den Tarif AKE wählen zu können
  • Jahresbeitrag pro Person 10,90 Euro bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres
  • Ab dem 60. Lebensjahr steigt der Jahresbeitrag auf 33,00 Euro
  • Minderjährige Kinder sind beitragsfrei mit den Eltern versicherbar

Leistungen und Höchstgrenzen

  • 100 % Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen während der Reise
  • 100 % Kostenübernahme für stationäre Aufenthalte und Operationen
  • Erstattung von zahnmedizinischen Maßnahmen bis zu maximal 300 Euro
  • Übernahme von Kosten für Hilfsmittel bis zu maximal 150 Euro
  • Übernahme von Mehrkosten bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Bis zu 2.500 Euro Kostenerstattung für Rettungsflüge und Transporte im Reiseland

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zu einer Reiseversicherung hängen vom Anbieter und vom Leistungsumfang ab. Mit dem für diese Seite entwickelten Tarifrechner können Sie die verfügbaren Urlaubsversicherungen vergleichen und die für Sie passende Police online beantragen. Zum Tarifrechner gelangen Sie mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Die AOK Gesundheitskasse ist einer der größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherer. Die AOK betreut ihre Mitglieder innerhalb Deutschlands anhand der Einteilung in Regionalbezirke. Die jeweiligen AOK Bezirke tragen zwar eigenständige Bezeichnungen, sind aber der Gesundheitskasse als Trägerunternehmen unterstellt und zugeordnet. Überwiegend erfolgt die Betreuung der AOK Kunden direkt vor Ort durch die bestens geschulten Fachkräfte. Da die AOK eine Gesundheitskasse ist, bietet sie vorrangig die gesetzliche Krankenversicherung an. Darüber hinaus werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten, die die Lücke zwischen den gesetzlichen Grundleistungen und den Tarifen der privaten Krankenkassen schließen. Für alle Mitglieder bietet die AOK die Reiseversicherung an. Diese für den weltweiten Aufenthalt verfügbare Urlaubsversicherung der AOK kann wahlweise für eine einzelne Person oder aber für die ganze Familie abgeschlossen werden. Da die AOK ein reiner Personenversicherer ist, sind keine weiteren AOK Reiseversicherungen verfügbar. Die einzige bei der AOK verfügbare Urlaubs- und Reiseversicherung ist die Reise- und Auslandskrankenversicherung. Versicherungen für den Reiserücktritt und den Reiseabbruch können als Urlaubsversicherung nicht beantragt werden. Die Reiseversicherungen der AOK für die Familie oder eine Einzelperson werden im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter abgeschlossen. Die Tarife der AOK Zusatzversicherungen einschließlich der Reiseversicherung sind unter https://www.aok.de/bayern/beitraege-tarife/zusatzversicherungen-159474.php?action=tarifsteckbrief einsehbar.

Geltungsbereich und Geltungszeitraum

Sowohl die Reiseversicherung für Einzelpersonen als auch die Versicherung für die ganze Familie ist bei der AOK Gesundheitskasse für alle Reisearten ausgelegt. Mit dem Abschluss einer Urlaubsversicherung der AOK sind alle Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt. Einschränkungen bei den Urlaubs- und Reiseländern sowie bei den Arten der möglichen Auslandsreisen gibt es nicht. Versicherbar sind mit der Urlaubsversicherung der AOK alle privaten Reisen, die eine maximale Dauer von 45 Tagen nicht überschreiten. Für beide angebotenen Policen besteht nach einem Jahr die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf längere Auslandsaufenthalte auszuweiten. Für den berufsbedingten oder privaten Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen kann der Tarif AKE gewählt werden.

Leistungsumfang

Die Urlaubsversicherungen für die ganze Familie oder Einzelpersonen umfassen bei der AOK Gesundheitskasse eine 100 % Erstattung der anfallenden Behandlungskosten während der Auslandsreise. Ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte und zahnärztliche Maßnahmen sind im Tarif AKE-11 enthalten. Bei der Erstattung von zahnärztlichen Leistungen ist der Höchstbetrag auf 300 Euro begrenzt. Verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall oder einer Verletzung werden maximal bis zu einer Summe von 150 Euro durch die Reiseversicherung der AOK übernommen. Wenn ein Rücktransport des Versicherungsnehmers medizinisch notwendig und vertretbar ist, übernimmt die AOK die anfallenden Mehrkosten. Dies bedeutet nicht die volle Kostenübernahme bei Rücktransporten aus medizinischen Gründen, sondern die Erstattung aller die normalen Rückreisekosten übersteigenden Beträge. Im Urlaubs- und Reiseland werden medizinisch notwenige Transporte zur Klinik oder zum Arzt übernommen. Hierbei gilt eine Höchstgrenze von 2.500 Euro einschließlich der Durchführung eines Transportes mit dem Rettungshubschrauber.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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