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Reiseversicherung Barmer

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Für Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten bietet die Barmer einen Grundschutz an. Dieser sollte mit einer weiteren zusätzlichen Reiseversicherung aufgestockt werden.

Leistungen der privaten Barmer Reiseversicherung

  • wird in Kooperation mit einem großen Versicherer angeboten
  • ist für weltweite Reisen mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen pro Reise gültig
  • darüber hinaus andauernde Reisen mit Zusatzbeitrag möglich
  • Versicherungsschutz greift bei Erkrankungen sowie Unfällen
  • Kostenübernahme von ambulanten und stationären Behandlungen in vollem Umfang
  • medizinisch notwendig und dabei ärztlich verordnete Krankenrücktransporte
  • Unterbringung als Privatpatient
  • schmerzstillende Behandlungen beim Zahnarzt
  • 24 Stunden Notrufservice

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Natürlich hat der Reisende das Recht, sich vor dem Antritt mit anderen Anbietern zu befassen. Am besten ist es, wenn über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ der interne Tarifrechner angesteuert wird. Damit können die Leistungen und individuellen Beiträge mit gleichlautenden Produkten anderer Gesellschaften verglichen werden.

 


 

Wer sich auf eine Reise begibt, sollte dabei auch den Versicherungsschutz im Ausland nicht vergessen. Hierbei geht es in allererster Linie auch darum, dass im Krankheitsfall ein adäquater Schutz besteht, welcher nicht nur die gesundheitliche Versorgung gewährleistet, sondern darüber hinaus ebenfalls die anfallenden Kosten übernimmt. Bei der Reiseversicherung der Barmer handelt es sich daher um eine Reisekrankenversicherung, die in der Basis über die Europäische Versichertenkarte bereits erhältlich ist, mit einem Zusatzangebot jedoch aufgestockt werden sollte. 

Die Reiseversicherung der Barmer

Für alle gesetzlich Versicherten dieser Ersatzkasse ist eine gewisse Reiseversicherung der Barmer bereits in der „Europäischen Versichertenkarte“ inbegriffen. Diese befindet sich auf der Rückseite der normalen Versichertenkarte, in dessen Besitz jedes Mitglied der BEK sein sollte. Damit besteht ein gewisser Grundschutz für alle europäischen Länder sowie den Mittelmeeranrainerstaaten. Diese Grundvariante der Reiseversicherung der Barmer allerdings kommt nur für die Kosten einer ambulanten oder stationären Behandlung auf, wie sie auch in Deutschland zahlungswürdig wären. Dies bedeutet, da die ausländischen Ärzte fast immer höhere Gebühren verlangen, dass noch eine Restsumme bei dem Versicherten verbleibt, der direkt nach dem Abschluss der Behandlung in bar entrichtet werden muss. Darüber hinaus sind Krankenrücktransporte oder notwendige Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog komplett ausgeschlossen. Ebenso wird das Krankenkassenmitglied keine Absicherung bei weltweiten Reisen besitzen. 

Die zusätzliche Reiseversicherung der Barmer

Da der Krankenkasse dieser Umstand, der gesetzlich geregelt ist, natürlich hinreichend bekannt ist, bieten sie eine private Absicherung ab. Diese weiterführende Reiseversicherung der Barmer wird in Kooperation mit einem großen deutschen Versicherer angeboten und ist dazu gedacht, die Versorgungslücken zu schließen und dafür zu sorgen, dass der Reisende nicht mit zusätzlichen Kosten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls belastet wird. Diese Alternative ist nicht nur für Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten gedacht, sondern gilt für Reisen in die gesamte Welt. Der Zusatzschutz ist gültig für Aufenthalte, die bis zu 42 Tagen andauern. Bei längeren Aufenthalten wird ein entsprechender Zusatzbeitrag pro Tag fällig. Es werden zwei verschiedene „Tarife“ angeboten. Der Tarif RB richtet sich an Einzelpersonen und ist in den Altersgruppen bis einschließlich 69 Jahre und ab 70 Jahre unterteilt. Bei dem Tarif RBF handelt es sich um einen Familientarif, mit dem sich die gesamte Familie absichern lässt.

Leistungen

Zu den „Leistungen“ der zusätzlichen Reiseversicherung der Barmer zählt ein 24 Stunden-Notrufservice sowie die Kostenübernahme von ambulanten sowie stationären Behandlungen. Hierbei lassen sich Fachärzte in Anspruch nehmen. Ebenfalls besitzt der Reisende das Recht, sich im Krankenhaus als Privatpatient behandeln zu lassen. Die Kosten für Krankentransporte werden entsprechend übernommen. Wird ein Krankenrücktransport medizinisch notwendig und dabei ärztlich verordnet, werden auch dafür die vollständigen Kosten getragen. Weiterhin gehören schmerzstillende Behandlungen beim Zahnarzt zum Leistungsumfang. 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Selbstverständlich kann sich der Reisende vorab um eine eigene Reiseversicherung kümmern. Mittels dem „internen Tarifrechner“ können die individuellen Beiträge der Reiseversicherung der Barmer sowie dessen Leistungen mit anderen Versicherungsgesellschaften verglichen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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