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Reiseversicherung EGK

Die Ferienversicherung der EGK ist ein Angebot in der Schweiz, das sich ausschließlich an die Versicherten in der gesetzlichen Krankenpflegeversicherung des Unternehmens richtet.

Leistungen

    • Such- und Bergungskosten
    • Rücktransport im Krankheitsfall
    • Kostenerstattung für eine Besuchsreise bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland
    • Heilungskosten
    • Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise
    • Transportkosten in das nächstgelegene Krankenhaus

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Ferienversicherung der EGK ist nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich. Mit unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle Anbieter und Leistungen. Sie berechnen die Prämien schnell und schließen auf Wunsch den Vertrag online ab. Den seiteninternen Tarifrechner erreichen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich„.

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Die EKG Gesundheitskasse ist eine Krankenpflegeversicherung mit Sitz in Laufen in der Schweiz. Das Unternehmen bietet seinen Versicherungsnehmern eine spezielle Versicherung für die Ferien und für Reisen an. Die Ferienversicherung der EGK ist eine umfangreiche Reisekrankenversicherung.

Leistungen

Die Ferienversicherung der EKG übernimmt im Notfall die Such- und Bergungskosten bis zu einer Höhe von 30.000 Schweizer Franken. Sie trägt die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung. Für die Rückholung eines während der Ferien im Ausland Erkrankten mit oder ohne medizinische Begleitung besteht eine unbegrenzte Übernahme der entstehenden Kosten. Ist die Erkrankung der versicherten Person so schwerwiegend, dass im Ausland eine stationäre Behandlung nötig ist, übernimmt die Ferienversicherung der EKG die Kosten für eine Besuchsreise der Angehörigen bis zu einer Höhe von 5.000 Schweizer Franken. Auch die Transportkosten für die Überführung des Erkrankten in das nächstgelegene Spital werden vollständig übernommen. Muss die Reise wegen einer plötzlichen Erkrankung unvorhergesehen früher beendet werden, erstattet die Versicherung die höheren Kosten für die Rückreise.

Tarife

Das Tarifmodell der Ferienversicherung der EGK ist vollkommen transparent. Die Verträge sind wahlweise für eine Einzelperson oder als Familienversicherung erhältlich. Im Durchschnitt berechnet das Unternehmen für die Familienpolice einen doppelt so hohen Beitrag wie bei einer Einzelperson. Neben der Wahl zwischen Einzel- und Familienpolice beeinflusst die Reisedauer die Höhe der Prämie der Ferienversicherung der EKG. Für Reisen mit einer Dauer von bis zu 17 Tagen verlangt das Unternehmen einen Beitrag von 50,- Schweizer Franken für eine einzelne Person und 100,- Schweizer Franken für eine Familie. Die versicherbare Höchstreisedauer beträgt 365 Tage. Die Versicherung muss vor dem gewünschten Versicherungsbeginn angeschlossen werden, die versicherten Personen dürfen die Reise noch nicht angetreten haben. Der Beitrag wird mit der nächsten Abrechnung des regulären Krankenpflegeversicherungsbeitrages fällig.

Besonderheiten

Das Angebot der Ferienversicherung der EGK richtet sich exklusiv an Kunden, die ihre gesetzliche Grundversorgung ebenfalls über das Unternehmen versichert haben. Die versicherten Personen müssen bei Abschluss des Vertrages namentlich genannt und in die Police eingetragen werden. Bestehen noch weitere Reiseversicherungen, übernimmt die Reiseversicherung der EGK nur Kosten, die die Deckung dieser Verträge übersteigen. Den Antrag für Leistungen aus der Ferienversicherung der EGK erhalten die Kunden hier oder in jeder EGK-Agentur.

Leistungsausschlüsse

Fälle von Unruhen, kriegerischen Ereignissen, Epidemien oder Pandemien, Naturkatastrophen oder Fällen der Freisetzung von radioaktiven, biologischen und chemischen Substanzen schließt das Unternehmen von der Leistung aus. Auch Erkrankungen, die bereits vor Reisebeginn bestehen oder deren Eintreten zu erwarten ist, sind nicht versichert. Die Folgen von Alkohol-, Drogen oder Medikamentenmissbrauch oder Suizidversuche sind in der Ferienversicherung der EGK nicht eingeschlossen. Ebenso sind Verletzungen und Erkrankungen, die bei Sportveranstaltungen oder Trainings mit Motorfahrzeugen oder Booten entstehen, ausgeschlossen.

Seiteninterner Versicherungsvergleich

Das Angebot der Ferienversicherung der EGK ist nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich. Mit unserem seiteninternen Versicherungsvergleich erhalten Sie einen Überblick über alle Anbieter. Sie erreichen den Tarifrechner über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich„.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich