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Reiseversicherung TMG

Die TMG Reiseversicherung bietet Reiseschutz über den Versicherungspartner Chartis Europa S. A., Frankfurt am Main.

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen (außerhalb des Wohnsitzlandes)
  • Einzelreiseverträge: 90 Reisetage
  • Jahresverträge: jeweils 45 Tage
  • Familienversicherung: zwei Erwachsene und fünf Kinder

Versicherungsleistungen

  • Reiserücktrittsversicherung
    • Versicherungsleistung: Stornokosten
    • Reiseunzumutbarkeit auslösende Versicherungsfälle: Krankheit, Unfallverletzung, Tod, Verlust oder Neuaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, erheblicher Eigentumsschaden, Entwendung von Reisedokumenten
  • Reiseabbruchversicherung
    • Rückreisemehrkosten
    • Erstattung ungenutzter Reiseleistungen
  • Reisekrankenversicherung
    • Versicherungsleistungen: ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten, Auslandskrankentransporte, Überführungskosten, medizinisch „sinnvolle“ Krankentransporte
  • Reiseunfallversicherung
    • Geldleistung bei unfallbedingtem Tod oder Invalidität
  • Rechtsschutzversicherung
    • bei Haftandrohung: Vermittlung eines Rechtsanwalts und Dolmetschers
    • Verfahrenskosten bis 5.000 €
    • Strafkaution bis 25.000 €
  • Reisegepäckversicherung
    • Entschädigung bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Gepäckstücken
  • Assistance-Leistungen
    • finanzieller Notfall: Darlehen 5.000 €
    • Such-, Bergungs- und Rettungskosten

Versicherungsausschlüsse

  • Schadensereignisse in Liberia, Sudan, Afghanistan und Kuba
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • grobe Fahrlässigkeit: Leistungskürzung
  • Krankenversicherung:
    • bei Reisebuchung vorhandene oder während des letzten Halbjahres behandelte Erkrankungen
    • berufsmäßig durchgeführte Sportveranstaltungen
    • Ausübung von Risikosportarten
    • Krieg und Bürgerkrieg
    • Schadensereignisse aufgrund Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinnahme
    • psychische Erkrankungen
    • Schwangerschaft, Entbindungen
    • Zahnersatz, Kieferorthopädie
    • Sehhilfen, Prothesen
  • Unfallversicherung
    • Bewusstseins- und Geistesstörungen
    • Schlaganfälle
    • Extremsportarten
    • Strahlenschäden
    • Infektionen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reiseversicherungen weichen bei Versicherungsleistungen und Versicherungsprämien deutlich voneinander ab. Daher ist ein unabhängiger Vergleich der verschiedenen Angebote über einen Tarifrechner zu empfehlen, um eine dem eigenen Bedarf gut entsprechende Reiseversicherung ausfindig zu machen. Nach Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie günstigste Reiseversicherung mit unserem Tarifrechner ermitteln.

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Die TMG Reiseversicherung bietet Reiseschutz über den Versicherungspartner Chartis Europa S. A., Frankfurt am Main.

Geltungsbereich

Reiseversicherungen TMG, die für eine einzelne Reise abgeschlossen werden, decken 90 Reisetage ab. Jahresversicherungen sind für beliebig viele weltweite Reisen während der ersten 45 Reisetage gültig. Die Versicherung schützt zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder, die entweder minderjährig oder (bis zum 25. Lebensjahr) unterhaltsberechtigt sind. Die Versicherung kann auch von Reisegruppen genutzt werden, die zwischen 5 und 50 Personen umfassen. Die Reisekrankenversicherung der TMG Reiseversicherungen Wuppertal gilt nur in Ländern, in denen der Versicherte über keinen Wohnsitz verfügt.

Versicherungsleistungen

Zu der TMG Reise Versicherung gehören Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken-, Reiseunfall-, Rechtsschutz- und Reisegepäckversicherungen sowie Assistance-Leistungen. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt bei Schadensereignissen, die eine Unzumutbarkeit der Reisefortführung auslösen, die Stornokosten. Versicherungsfälle sind schwere Krankheit, Unfallverletzung, Tod, Verlust oder Neuaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, ein durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter ausgelöster Eigentumsschaden in Höhe von mindestens 2.500 € und die Entwendung von Reisedokumenten oder Ausweispapieren. Die Reiseabbruchversicherung der TMG Reiseversicherungen Wuppertal erstattet notwendige Rückreisemehrkosten und ungenutzte Reiseleistungen. Die Reisekrankenversicherung verfügt gemäß TMG Reiseversicherung Test über eine Deckungssumme von 5.000.000 € und ersetzt bei Unfällen und akuten Erkrankungen ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten, Auslandskrankentransporte und Überführungskosten. Rücktransporte zum Wohnsitz des Versicherten oder zu einem wohnsitznahen Krankenhaus werden getragen, wenn sie medizinisch „sinnvoll“ sind. Die Reiseunfallversicherung erbringt Geldleistungen, falls der Versicherte innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu Tode kommt oder eine dauernde Invalidität erleidet. Kommen dem Versicherten Reisedokumente oder Reisezahlungsmittel abhanden, so stellen die Reiseversicherungen TMG ein Darlehen von bis zu 5.000 € bereit. Bei Haftandrohung vermittelt die Versicherung einen Rechtsanwalt sowie einen Dolmetscher. Verfahrenskosten werden mit 5.000 € und Strafkautionen mit bis zu 25.000 € bevorschusst. Die Vorschüsse sind binnen eines Monats nach Reisebeendigung an die Versicherung zurückzuzahlen. Außerdem kommt der Versicherer für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe von 15.000 € auf, wie der TMG Reiseversicherung Test ergibt. Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigungen bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Gepäckstücken durch Straftaten, Unfällen, Feuer oder Elementarereignissen. Die Deckungssumme in der Gepäckversicherung beträgt für jede versicherte Person 2.000 € und für eine Familie 4.000 €.

Versicherungsausschlüsse

Nicht versichert sind laut TMG Reiseversicherung Test vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schadensereignisse in Liberia, Sudan, Afghanistan und Kuba, bei Reisevertragsabschluss vorhandene oder während der vergangenen sechs Monate behandelte Erkrankungen. Bei akuten Beschwerden aufgrund einer früheren Vorerkrankung ist die Versicherungsleistung auf 500 € beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit sind die Reiseversicherungen TMG zu einer angemessenen Leistungskürzung berechtigt. Die Versicherung deckt keine Schäden, die anlässlich von berufsmäßig durchgeführten Sportveranstaltungen oder in Ausübung von Risikosportarten aufgetreten sind. Mittelbare oder unmittelbare Folgen von Kernenergie oder Unfälle mit ABC-Waffen fallen nicht unter den Versicherungsschutz der TMG Reiseversicherungen Wuppertal. Außerdem besteht in der TMG Reise Versicherung kein Versicherungsschutz bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen. Von der Auslandsreisekrankenversicherung werden keine Kosten für die Behandlung psychischer Erkrankungen, Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen, Schwangerschaftsabbruch, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Sehhilfen und Prothesen übernommen. Keine Kostenerstattung findet ferner in der Folge von Unfällen und Krankheiten statt, die auf der Einnahme von Medikamenten, Betäubungsmitteln, Alkohol oder Drogen beruhen oder auf eine Impfung zurückzuführen sind. Nicht einbezogen in die Unfallversicherung der TMG Reise Versicherung sind Bewusstseins- oder Geistesstörungen (auch durch Betäubungsmittel- oder Alkoholeinwirkung), Schlaganfälle, auf den Betrieb von Luftfahrzeugen oder die Ausübung von Extremsportarten zurückzuführende Unfälle, Strahlenschäden und Infektionen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die AVB der TMG Reiseversicherungen befindet sich unter http://www.travelcard-reiseversicherung.de/travelcard-informationen.php.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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