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Hausratversicherung für den Urlaub

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Es ist möglich, mittels dieser Versicherung die Wertgegenstände auf Reisen absichern zu können. Allerdings gilt es, dabei einige Dinge zu beachten.

Grundlegende Informationen

  • eine integrierte Außenversicherung schützt die mitgeführten Wertgegenstände auf Reisen 
  • im Regelfall für drei Monate per Jahr gültig 
  • für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser muss eine gesonderte Hausrat abgeschlossen werden 
  • Außenversicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub 
  • anteilige Versicherungssummen können variieren 
  • angefertigte Liste mitgeführter Gegenstände muss mit der Aufstellung bei der Polizei übereinstimmen 
  • Bei Bargeld liegt die Erstattungsgrenze vielfach bei 1.000 Euro, die Höhe bei Wertsachen ist vertragsabhängig

Versicherungsvergleich

Um die geeignete Hausratversicherung mit Außenversicherung zu finden, die auch auf Reisen schützt, lässt sich der interne Vergleichsrechner nutzen, der sich nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet.

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Zu einer Reiseplanung gehört auch die Überlegung, was in den Urlaub mitgenommen werden soll. Dabei geht es nicht nur um die entsprechende Kleidung und ob auch die Badesachen oder Toilettensachen eingepackt sind. Sondern ebenfalls werden Schmuck, Foto- und/oder Filmkamera sowie möglicherweise der Laptop das Reisegepäck ergänzen. Eine Versicherung für Wertgegenstände auf Reisen sollte dabei nicht vergessen werden. 

Welche Versicherung ist sinnvoll?

Die Reiseanbieter werben häufig mit einer Reiserücktrittversicherung, in der eine Reisegepäckversicherung integriert ist. Diese kommt beispielsweise dafür auf, wenn das Gepäck gar nicht oder beschädigt ankommt. Ebenso ist der Diebstahl vor Ort inbegriffen. Allerdings schließt nicht jeder Verbraucher diese Absicherung bei der Reisebuchung ab und häufig werden können sogar Ausschlüsse bestehen, so dass keine Kostenerstattung erfolgt. Eine Alternative kann es das sein, die Hausratversicherung im Urlaub zu nutzen.

Hausratversicherung im Urlaub

Grundsätzlich sichert die Hausratversicherung das eigene Inventar zuhause ab. Hierin sind Schäden wie Diebstahl, Feuer, Hagel oder Vandalismus inbegriffen. Darauf zu achten ist allerdings, dass auch eine sogenannte Außenversicherung inbegriffen ist. Dieser Punkt beinhaltet die Versicherung für Wertgegenstände auf Reisen, so dass diese entsprechend gegen mögliche Eventualitäten abgesichert sind. Damit die Hausratversicherung im Urlaub greifen kann, darf es sich ausschließlich um Gegenstände handeln, die vorübergehend mitgenommen werden. Wenn beispielsweise eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus dauerhaft angeschafft und eingerichtet wird, greift die Versicherung für Wertgegenstände auf Reisen nicht. Der Grund ist darin zu sehen, dass diese Gegenstände auf Dauer dort verbleiben werden, also auch dann, wenn sich der Reisende nicht im Feriendomizil aufhält. Hier schützt nur eine gesonderte Hausratversicherung die komplette Inneneinrichtung.

Liste der mitgeführten Wertgegenstände

Damit die Hausratversicherung im Urlaub für mögliche Schäden aufkommen kann, ist es wichtig, dass vor dem Reiseantritt eine Liste angefertigt wird, welche Wertgegenstände mitgeführt werden. Damit kann eine schnellstmögliche Schadensregulierung sichergestellt werden. Die Aufstellung sollte mit der Liste übereinstimmen, die bei einer Anzeige der Polizei vorliegt. 

Der Versicherungsumfang

Um die Versicherung der Wertgegenstände auf Reisen im Schadensfall nutzen zu können, ist es wichtig, die Versicherungssumme sowie das zeitliche Limit zu kennen. In der Regel ist der Teil der Außenversicherung auf einen Zeitraum von drei Monaten per Jahr begrenzt. Somit lassen sich selbst Geschäftsreisen absichern. Da jedoch zeitliche Variationen innerhalb der Gesellschaften möglich sein können, sollte vorab die Dauer in den Versicherungsbedingungen eingesehen werden. Weiterhin ist die Erstattungssumme begrenzt und errechnet sich aus der abgeschlossenen Versicherungssumme. Darüber hinaus werden Schmuck oder Bargeld nicht in der vollen Höhe erstattet. Bei Bargeld liegt die Grenze oftmals bei 1.000 Euro, während es bei den Wertsachen vielfach auf den jeweiligen Vertrag ankommt. Ebenfalls sollte bedacht werden, dass einfache Diebstahlschäden nicht erstattet werden. Die Hausratversicherung im Urlaub zahlt nur dann, wenn ein Raub oder Einbruch stattgefunden hat.

Versicherungsvergleich

Wer noch keine Hausratversicherung besitzt, sollte über den „internen Tarifrechner“ einen Vergleich mit allen Gesellschaften anstreben, die auch eine Außenversicherung anbieten können.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich