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Es ist möglich, mittels dieser Versicherung die Wertgegenstände auf Reisen absichern zu können. Allerdings gilt es, dabei einige Dinge zu beachten.
Grundlegende Informationen
- eine integrierte Außenversicherung schützt die mitgeführten Wertgegenstände auf Reisen
- im Regelfall für drei Monate per Jahr gültig
- für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser muss eine gesonderte Hausrat abgeschlossen werden
- Außenversicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub
- anteilige Versicherungssummen können variieren
- angefertigte Liste mitgeführter Gegenstände muss mit der Aufstellung bei der Polizei übereinstimmen
- Bei Bargeld liegt die Erstattungsgrenze vielfach bei 1.000 Euro, die Höhe bei Wertsachen ist vertragsabhängig
Versicherungsvergleich
Um die geeignete Hausratversicherung mit Außenversicherung zu finden, die auch auf Reisen schützt, lässt sich der interne Vergleichsrechner nutzen, der sich nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet.
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Zu einer Reiseplanung gehört auch die Überlegung, was in den Urlaub mitgenommen werden soll. Dabei geht es nicht nur um die entsprechende Kleidung und ob auch die Badesachen oder Toilettensachen eingepackt sind. Sondern ebenfalls werden Schmuck, Foto- und/oder Filmkamera sowie möglicherweise der Laptop das Reisegepäck ergänzen. Eine Versicherung für Wertgegenstände auf Reisen sollte dabei nicht vergessen werden.
Welche Versicherung ist sinnvoll?
Die Reiseanbieter werben häufig mit einer Reiserücktrittversicherung, in der eine Reisegepäckversicherung integriert ist. Diese kommt beispielsweise dafür auf, wenn das Gepäck gar nicht oder beschädigt ankommt. Ebenso ist der Diebstahl vor Ort inbegriffen. Allerdings schließt nicht jeder Verbraucher diese Absicherung bei der Reisebuchung ab und häufig werden können sogar Ausschlüsse bestehen, so dass keine Kostenerstattung erfolgt. Eine Alternative kann es das sein, die Hausratversicherung im Urlaub zu nutzen.
Hausratversicherung im Urlaub
Grundsätzlich sichert die Hausratversicherung das eigene Inventar zuhause ab. Hierin sind Schäden wie Diebstahl, Feuer, Hagel oder Vandalismus inbegriffen. Darauf zu achten ist allerdings, dass auch eine sogenannte Außenversicherung inbegriffen ist. Dieser Punkt beinhaltet die Versicherung für Wertgegenstände auf Reisen, so dass diese entsprechend gegen mögliche Eventualitäten abgesichert sind. Damit die Hausratversicherung im Urlaub greifen kann, darf es sich ausschließlich um Gegenstände handeln, die vorübergehend mitgenommen werden. Wenn beispielsweise eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus dauerhaft angeschafft und eingerichtet wird, greift die Versicherung für Wertgegenstände auf Reisen nicht. Der Grund ist darin zu sehen, dass diese Gegenstände auf Dauer dort verbleiben werden, also auch dann, wenn sich der Reisende nicht im Feriendomizil aufhält. Hier schützt nur eine gesonderte Hausratversicherung die komplette Inneneinrichtung.
Liste der mitgeführten Wertgegenstände
Damit die Hausratversicherung im Urlaub für mögliche Schäden aufkommen kann, ist es wichtig, dass vor dem Reiseantritt eine Liste angefertigt wird, welche Wertgegenstände mitgeführt werden. Damit kann eine schnellstmögliche Schadensregulierung sichergestellt werden. Die Aufstellung sollte mit der Liste übereinstimmen, die bei einer Anzeige der Polizei vorliegt.
Der Versicherungsumfang
Um die Versicherung der Wertgegenstände auf Reisen im Schadensfall nutzen zu können, ist es wichtig, die Versicherungssumme sowie das zeitliche Limit zu kennen. In der Regel ist der Teil der Außenversicherung auf einen Zeitraum von drei Monaten per Jahr begrenzt. Somit lassen sich selbst Geschäftsreisen absichern. Da jedoch zeitliche Variationen innerhalb der Gesellschaften möglich sein können, sollte vorab die Dauer in den Versicherungsbedingungen eingesehen werden. Weiterhin ist die Erstattungssumme begrenzt und errechnet sich aus der abgeschlossenen Versicherungssumme. Darüber hinaus werden Schmuck oder Bargeld nicht in der vollen Höhe erstattet. Bei Bargeld liegt die Grenze oftmals bei 1.000 Euro, während es bei den Wertsachen vielfach auf den jeweiligen Vertrag ankommt. Ebenfalls sollte bedacht werden, dass einfache Diebstahlschäden nicht erstattet werden. Die Hausratversicherung im Urlaub zahlt nur dann, wenn ein Raub oder Einbruch stattgefunden hat.
Versicherungsvergleich
Wer noch keine Hausratversicherung besitzt, sollte über den „internen Tarifrechner“ einen Vergleich mit allen Gesellschaften anstreben, die auch eine Außenversicherung anbieten können.