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KFZ Reiseversicherung

KFZ Reiseversicherung – Mietwagen, PKW, Wohnmobil & Co.ratgeber_page.php1

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, eine Reise durch entsprechende Reiseversicherungen abzusichern. Alle, die mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fahren oder einen Mietwagen nutzen, sollten jedoch auch auf einen ausreichenden Versicherungsschutz für das Fahrzeug achten.

grüne Karte für Auto, Wohnmobil & Co

    • gültig in allen EU-Ländern und Ländern mit „grüne Karte-Abkommen“
    • je nach Anbieter können einzelne Länder gestrichen sein
    • sollte auf Reisen mitgenommen werden
    • gehört in jeder Kfz Versicherung automatisch zu den Versicherungsleistungen

Grenzpolice

    • für Länder, die nicht zum Abkommen gehören
    • für Länder, die von der grünen Karte gestrichen sind
    • kann an der Grenze erworben werden

Kaskoschutz

    • auf Reisen sinnvoll
    • falls nicht vorhanden – kurzfristiger Einschluss möglich
    • Ausnahmen: Wohnmobil- und Wohnwagenversicherungen, die keinen Vollkaskoschutz anbieten

Schutzbrief

    • Pannen- und Abschlepphilfe
    • je nach Tarif in der Kfz Versicherung enthalten
    • bei Autoclubs
    • für Reisen ins Ausland – Geltungsbereich beachten

Mietwagen

    • Mietvertrag enthält automatisch Haftpflicht- und Kaskoversicherung
    • im Ausland gelten die landesspezifischen Versicherungsbedingungen und Deckungssummen

Mallorca Police

    • je nach Tarif – Bestandteil der Kfz Versicherung
    • gewährleistet in der Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge Deckungssummen nach deutschen Maßstäben

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Es gibt zahlreiche Reiseversicherungen zur Absicherung auf Reisen. Doch Leistungen und Preise können sehr unterschiedlich sein. Daher lohnt es sich, mit unserem Vergleichsrechner die besten und passenden Reiseversicherungen zu berechnen. Anschließend können Sie die Reiseversicherung Ihrer Wahl online abschließen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Vergleichsrechner.

 


 

Reiseversicherungen sorgen in vieler Hinsicht für einen sorgenfreien Urlaub. Unabhängig vom Reiseziel und Reiseart können viele unvorhersehbare Ereignisse zu Komplikationen führen. Ohne den passenden Versicherungsschutz kommen, neben den Unannehmlichkeiten während des Urlaubs, ungeplante und zum Teil erhebliche Kosten auf den Reisenden zu. Auch wer mit dem PKW oder Wohnmobil in die Ferien startet, sollte deshalb für eine ausreichende Versicherung Urlaub für Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen sorgen.

Ferien mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil

Jahr für Jahr starten Tausende Urlauber mit dem eigenen PKW oder dem Wohnmobil in die Ferien. Neben den klassischen Reiseversicherungen, wie etwa eine Reiserücktrittsversicherung oder für Auslandsreisen eine Reisekrankenversicherung, sollte auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug gedacht werden. Pannen und Unfälle kommen gerade im Reiseverkehr immer wieder vor. Wer in einer solchen Situation nicht gut abgesichert ist, muss neben dem Ärger auch mit weiteren, ungeplanten Kosten rechnen. Doch welche Reiseversicherung für Auto und Wohnmobil gibt es und welche Ferienversicherung Auto oder Wohnmobil ist unbedingt notwendig?

Kfz Versicherung und Urlaub

Jedes zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug muss laut Gesetz zumindest durch eine Haftpflichtversicherung versichert sein. Ohne den Nachweis über einen vorhandenen Haftpflichtschutz kann ein Fahrzeug gar nicht erst zugelassen werden. Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die Dritten durch das Fahrzeug zugefügt werden. Viele Fahrzeugbesitzer entscheiden sich darüber hinaus, eine zusätzliche Kaskoversicherung abzuschließen, denn mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Eine ideale und umfassende Kfz Urlaubsversicherung umfasst daher neben der vorgeschriebenen Haftpflicht zumindest eine Teilkaskoversicherung, im Idealfall eine Vollkaskoversicherung.

Versicherung Urlaub für Auto und Wohnmobil – grüne Karte

In jeder Kfz Versicherung ist automatisch auch ein Auslandsschutz enthalten. Der Versicherungsschutz gilt in allen EU Staaten sowie weiteren Ländern wie etwa Marokko, Israel oder Tunesien, die dem sogenannte „grüne Karte Abkommen“ beigetreten sind. Je nach Anbieter und Tarif können jedoch einzelne Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Die grüne Karte, auch internationale Versicherungskarte oder IVK genannt, sollte generell auf Auslandsreisen mitgeführt werden, auch wenn dies in den EU Staaten nicht zwingend notwendig ist. Kann im Falle eines Unfalles die grüne Karte jedoch vorgezeigt werden, sorgt dies immer für weitaus weniger Komplikationen und Schwierigkeiten. Eine internationale Versicherungskarte erhält jeder Versicherungsnehmer einmal jährlich für das versicherte Fahrzeug. Meist wird sie zusammen mit der jährlichen Beitragsrechnung ausgehändigt. Wer das Dokument verlegt, kann jederzeit bei der Versicherung eine neue Karte anfordern. Beachten sollte man dabei jedoch, dass die grüne Karte nur im Original gültig ist. Daher sollte sie bei der Wohnmobil oder Pkw Versicherung vor dem Urlaub rechtzeitig angefordert werden, sofern sie nicht mehr vorhanden ist.

Grenzpolice

Führt die Reise mit dem eigenen Pkw oder Wohnmobil in eines der Länder, welche nicht am „grüne Karte Abkommen“ beteiligt ist oder in ein Land, welches von der Versicherung auf der grünen Karte gestrichen ist, muss an der Grenze des jeweiligen Landes eine Grenzpolice erworben werden. Eine Grenzpolice gewährt für den notwendigen Haftpflichtschutz, allerdings zu den landesspezifischen Bedingungen. Muss für eine, auf der grünen Karte gestrichenes Land, eine solche Grenzpolice erworben werden, kann der Versicherungsnehmer sich den Haftpflichtbeitrag für den Reisezeitraum bei der heimischen Versicherung anteilig erstatten lassen. Eine Erstattung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.

Kaskoschutz sinnvoll

Grundsätzlich ist ein Kaskoschutz für Reisen mit dem eigenen Fahrzeug sinnvoll. Das Risiko von Beschädigungen ist auf langen Fahrten weitaus höher als im alltäglichen Gebrauch. Wer sein Fahrzeug nur mit einer Haftpflicht versichert hat und die Versicherungspolice keinen Kaskoschutz enthält, muss nicht zwangsläufig die Kfz Versicherung für den Urlaub ändern, um mit einen Teil- oder Vollkaskoschutz auf Reisen zu gehen. Soll eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nur als Urlaubsversicherung Auto oder Reiseversicherung Wohnmobil bestehen, ist bei den meisten Anbietern ein kurzfristiger Einschluss einer Kaskoversicherung möglich. Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen sollten jedoch bedenken, dass eine Vollkaskoversicherung nicht bei jedem Anbieter möglich ist. So ist es durchaus möglich, dass ein Vollkaskoschutz als Urlaubsversicherung Wohnwagen oder Reiseversicherung Wohnmobil beim eigenen Anbieter nicht verfügbar ist. Es lohnt sich daher schon beim Abschluss einer Reise Mobil Versicherung darauf zu achten, dass beim Anbieter auch ein umfassender Versicherungsschutz für Reisen ins Ausland möglich ist und die Versicherung Wohnmobil im Urlaub gegebenenfalls durch eine Kaskoversicherung ergänzt werden kann.

Schutzbrief

Ein Schutzbrief ist nicht nur für Reisen eine sinnvolle Zusatzabsicherung. Doch kommt es während einer langen Fahrt in den Urlaub zu einer Panne, ist ein Schutzbrief unverzichtbar, denn er sorgt für schnell Hilfe, wenn das Auto oder das Wohnmobil liegen bleibt. Schutzbriefe können bei den meisten Kfz Versicherern abgeschlossen werden. Meist sind sie bereits im Haftpflicht- oder Kaskoschutz enthalten. Wer einen Schutzbrief als Zusatzleistung abgeschlossen hat, sollte jedoch vor einer Reise ins Ausland den Geltungsbereich überprüfen. Oftmals sind diese Schutzbriefe nur innerhalb Deutschlands gültig. Reicht der Schutzbrief der Kfz Versicherung für Urlaub im Ausland nicht aus, bieten Autoclubs wie etwa der ADAC eine gute Alternative. Hier können Schutzbriefe mit umfangreichen Leistungen und Geltungsbereich für das Ausland problemlos abgeschlossen werden. 

Mietwagen im Urlaub

Mietwagen werden häufig für den Urlaub genutzt. Sei es, dass An- und Abreise bereits mit einem Mietfahrzeug erfolgen oder dass am Urlaubsort ein Mietfahrzeug für Ausflüge und Rundreisen genutzt wird. Bei der Anmietung eines Mietwagens ist automatisch auch immer ein Versicherungsschutz enthalten. So enthält der Nutzungsvertrag für einen Mietwagen im Urlaub als Versicherung in der Regel neben dem Haftpflichtschutz auch Vollkaskoversicherung. Besonders bei Anmietung von Mietfahrzeugen im Ausland sollte jedoch beachtet werden, dass die Versicherungspolice Bedingungen und Leistungen nach den landesspezifischen Versicherungsmerkmalen beinhalten. 

Mallorca Police – Reiseversicherung für Mietwagen

Je nach Anbieter und Tarif ist für die Reise in der Kfz Versicherung die sogenannte Mallorca Police enthalten. Eine Mallorca Police stellt sicher, dass die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung für einen Mietwagen im Ausland, falls notwendig, auf die gesetzliche Mindestdeckungssummen in Deutschland aufgestockt werden und gewährleistet damit Versicherungsbedingungen nach deutschen Maßstäben für das Mietfahrzeug im Ausland.

Versicherungsangebote vergleichen ist sinnvoll

Reiseversicherungen bieten in vielfältiger Hinsicht einen umfassenden Schutz auf Reisen. Welche Reiseversicherung für einen geplanten Urlaub vorhanden sein sollten, obliegt immer den individuellen Gegebenheiten und Ansprüchen. Dementsprechend groß und vielfältig ist das Angebot an Reiseversicherungen. Ein Versicherungsvergleich verschafft eine gute Übersicht und vereinfacht die Auswahl der passenden Reiseversicherungen. Nutzen Sie daher den seiteninternen Vergleichsrechner zur Tarifberechnung der besten und günstigsten Angebote. Sie gelangen über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ automatisch auf den Vergleichsrechner. Anschließend kann auf Wunsch ein Onlinevertrag für eine Versicherung Ihrer Wahl abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich