Reise-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Reiseversicherung der Krankenkasse

null

Um den Basisschutz der gesetzlichen Sozialversicherungsträger aufzustocken, empfiehlt sich, eine private Ferienversicherung der Krankenkasse abzuschließen.

Leistungsumfang Basisschutz

  • Grundschutz bei Reisen innerhalb Europas sowie der Mittelmeeranrainerstaaten über die Europäische Versichertenkarte gewährleistet 
  • Kosten sind in der Höhe erstattungswürdig, wie sie auch in Deutschland übernommen werden würden 
  • Zahlungen für schmerzstillende Zahnbehandlungen werden nur bei Kindern geleistet 
  • Krankenrücktransport sowie weltweite Reisen sind ausgeschlossen 
  • Krankenkassen bieten in Kooperation mit privaten Versicherungsgesellschaften eine Reiseversicherung an 

Vorteile der privaten Reiseversicherung

  • weltweite Reisen sind abgesichert 
  • volle Kostenübernahme bei Behandlungen aller Art inklusive anfallender Krankentransporte 
  • Krankenrücktransport 
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen 
  • je nach Vertrag Reparatur von Zahnersatz aller Art 
  • Überführung oder Bestattung im Todesfall 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Da das Angebot der Krankenkassen nicht verpflichtend ist, hat der Versicherte das Recht, selbsttätig nach einer passenden Absicherung zu suchen. Der interne Tarifrechner, der sich hinter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ verbirgt, hilft bei der Beitragsberechnung sowie beim Vergleich aller privaten Versicherer.

field_4fe30cfbedc0f6

 


 

Wie schon zuhause, sollte auch auf Reisen eine entsprechende Versicherung nicht fehlen, denn gerade im Urlaub können die verschiedensten Vorkommnisse die Ferienfreuden enorm beeinträchtigen. Der Klassiker dabei dürften zweifelsohne unvorhergesehene Erkrankungen sein, die sich häufig aufgrund des ungewohnten Klimas oder fremden Essens einstellen können. Auch kleinere Verletzungen gehören schon fast zur Tagesordnung, was besonders für mitreisende Kinder gültig ist. Eine Reiseversicherung der Krankenkasse bietet bereits einen Basisschutz an. 

Die Ferienversicherung der Krankenkasse

Jeder gesetzlich Versicherte wird mittlerweile im Besitz einer Versichertenkarte sein. Darin integriert ist eine „Europäische Krankenversichertenkarte“, die sich auf der Rückseite jeder Versichertenkarte befindet. Alle neuen Karten werden ohne diese europäische Absicherung nicht mehr ausgeliefert. Wer noch im Besitz einer älteren Karte sein sollte, hat die Möglichkeit, sich vor Reiseantritt von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung ausgeben zu lassen. Die Europäische Krankenversichertenkarte sichert dem Mitglied zu, bei unvorhergesehenen Erkrankungen einen Arzt am Urlaubsort aufsuchen zu können. Alle Krankenkassen gehören einem Sozialversicherungsabkommen mit den europäischen Staaten sowie den Mittelmeeranrainerstaaten an, so dass über die Reiseversicherung der Krankenkasse bereits ein Basisschutz gewährleistet ist. 

Versorgungslücken der Reiseversicherung der Krankenkasse

Allerdings sind einige Versorgungslücken zu beobachten. So kommt die Ferienversicherung der Krankenkasse lediglich für die Kosten in der Höhe auf, wie sie auch in Deutschland erstattungswürdig wären. Da allerdings die meisten Ärzte im Ausland höhere Gebühren im Krankheitsfall abrechnen, wird der Versicherte einen Teil selbst tragen müssen, und dies direkt nach der Behandlung. Weiterhin akzeptieren nicht alle Ärzte oder Krankenhäuser die Europäische Versichertenkarte, so dass vielfach zuerst in Vorleistung getreten werden muss und die Kosten nach dem Auslandsaufenthalt von der Krankenkasse zurückerstattet werden. Ein angedachter Krankenrücktransport kann sehr schnell einen fünfstelligen Bereich erreichen. Auch hier verbleiben die Kosten beim Reisenden. Zahnschmerzen gehören ebenfalls zu den Klassikern in den Ferien. Die Ferienversicherung der Krankenkasse übernimmt keinerlei Kosten, es sei denn, es handelt sich bei dem Patienten um ein Kind. Darüber hinaus sind weltweite Reisen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

Zusatzschutz zur Ferienversicherung der Krankenkasse

Da die gesetzlichen Versicherungsträger um die Versorgungslücken wissen, haben sie sich in Kooperation mit einem privaten Krankenversicherer zusammengeschlossen. Auf diesem Weg ist es möglich, mit einer privaten Reiseversicherung der Krankenkasse alle Lücken perfekt schließen zu können. Vielfach kommen den gesetzlich Versicherten dabei Sonderkonditionen zugute, so dass sie von einem umfangreichen Leistungspaket profitieren können. Je nach Anbieter gehen die „Leistungen“ noch über die herkömmliche Versorgung hinaus. In jedem Fall sollte aber darauf geachtet werden, ob ein Rücktransport als medizinisch sinnvoll oder lediglich als medizinisch notwendig deklariert wird. Auch bei möglichen Reparaturen vom Zahnersatz ist auf die Feinheiten zu achten. Oftmals wird ausschließlich die Wiederherstellung von Prothesen übernommen.

Versicherungsvergleich

Wer den Basisschutz der Ferienversicherung der Krankenkasse aufstocken möchte, kann über den „internen Tarifrechner“ mittels einem Vergleich nach einer geeigneten Absicherung schauen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich