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Reiseversicherung Flug

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Um die geplante Flugreise vor den möglichen Eventualitäten perfekt abzusichern, ist der Abschluss einer Reiseversicherung für den Flug anzuraten.

Bestandteile des Versicherungspakets

  • Reiserücktritt mit Reiseabbruch 
  • Reisekrankenversicherung 
  • Reiseunfallversicherung 

Leistungen

  • finanzieller Schutz bei Rücktritt oder Umbuchung aus wichtigem Grund 
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch für die Mehraufwendungen der Rückreise 
  • Erstattung nicht in Anspruch genommener, aber bezahlter Reiseleistungen 
  • Zahlung bei Tod oder Invalidität bei selbstverschuldeten Unfällen 
  • Kostenübernahme im Krankheitsfall und Leistungsgewährung wie ein Privatpatient 

Kosten berechnen & Tarife vergleichen

Um die individuellen Beiträge zu berechnen und die jeweiligen Angebote zu vergleichen, steht der interne Tarifrechner (blauer Button „Zum Versicherungsvergleich >>“) zur Verfügung.

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Eine Flugreise hat in den meisten Fällen seinen gewissen Preis. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn sie beispielsweise aus irgendwelchen, triftigen Gründen nicht angetreten werden kann oder aber Notfälle die Reisefreuden beeinträchtigen. Hier ist es dann besonders wichtig, dass mit einer Reiseversicherung der Flug sowie der Aufenthalt abgesichert werden. 

Welche Bestandteile gehören in die Flugreiseversicherung?

Eine Reiseversicherung für den Flug sollte aus mehreren Modulen bestehen. So gehört bereits der „Reiserücktritt“ mit einem integrierten „Reiseabbruch“ zu den wichtigen Hauptbestandteilen. Diese bietet einen finanziellen Schutz, wenn die Flugreise aus wichtigen Gründen abgesagt oder umgebucht werden muss. Dazu können beispielsweise eine eigene, schwerwiegende Erkrankung oder eines nahen Angehörigen gehören. Der Reiseabbruch greift, falls aus den gleichen Gründen die Flugreise abgebrochen werden muss. Hier werden die anfallenden Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise übernommen. Ebenso trägt die Absicherung die gebuchten sowie gezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Dabei handelt es sich um die Hotelkosten oder geplanten Events auf der Reise. Eine „Reisegepäckversicherung“ ist nur dann sinnvoll, wenn in der eigenen Hausratversicherung keine Außenversicherung enthalten ist, die für den Verlust oder die Beschädigung des mitgeführten Reisegepäcks aufkommt. Eine „Reiseunfallversicherung“ ist für selbst verschuldete Unfälle wichtig, denn hierbei gehören Zahlungen im Todesfall oder bei Invalidität zu den „Leistungen“ Der wichtigste Bestandteil allerdings bildet die „Reisekrankenversicherung“ in der Fliugreiseversicherung. Der Abschluss des Gesamtpakets ist vor dem Reiseantritt durchzuführen. Damit der Schutz für den Reiserücktritt greifen kann, sollte bereits nach der Reisebuchung für eine entsprechende Absicherung gesorgt werden.

Die Reisekrankenversicherung ist unerlässlich

Bei Reisen innerhalb Europas oder den Mittelmeeranrainerstaaten gewähren die gesetzlichen Krankenkassen bereits einen gewissen Basisschutz. Dieser wird mit der „Europäischen Versicherungskarte“ möglich, die sich auf der Rückseite jeder Versichertenkarte befindet. Wer bisher noch nicht im Besitz einer solchen Karte sein sollte, kann sich von seiner Krankenkasse alternativ eine Auslandsbescheinigung ausstellen lassen. Allerdings werden längst nicht alle Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. So fallen ein notwendiger Krankenrücktransport sowie dringende, schmerzstillende Zahnbehandlungen völlig aus dem Leistungskatalog. Ebenfalls sind für Flugreisen, die ein außereuropäisches Land als Reiseziel haben, keinerlei Kostenübernahme vorgesehen. Dann sollte auf die Reisekrankenversicherung als Bestandteil der Reiseversicherung für den Flug keineswegs verzichtet werden. Sie trägt nicht nur die anfallenden Gebühren im Krankheitsfall, sondern gibt auch das Recht, eine Heilbehandlung wie ein Privatpatient beanspruchen zu können. Ebenfalls sind der Krankenrücktransport und Zahlungen im Todesfall für eine Rückführung, oder alternativ Bestattung vor Ort, im Umfang inbegriffen. Führt der Auslandsaufenthalt nach Amerika, ist dieses jedoch in der Reiseversicherung für den Flug zu berücksichtigen, denn aufgrund des teuren Gesundheitssystems sind auch die „Beiträge“ entsprechend angepasst.

Versicherungsvergleich

Der „interne Tarifrechner“ gibt Aufschluss über die genauen Leistungen der Flugreiseversicherung sowie die individuellen Beiträge, die sich nach der Angabe einiger persönlicher Daten ergeben. Auch ein Vergleich der verschiedensten Versicherer ist möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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