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Reiseversicherungen für Reiseveranstalter

Reiseveranstalter haben die rechtliche Verpflichtung, Reisende in Notlagen zu unterstützen. Reiseversicherungen schützen den Reiseveranstalter nach Unglücksfällen und Katastrophen.

Südwestring

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    • Versicherungsfälle: Schlecht- oder Nichterfüllung eines Reisevertrages; Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter
    • Deckungssumme: 100.000 € je Schadensereignis
  • Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
    • Versicherungsfälle: Unfälle von Transportmitteln und in Ferienunterkünften
    • Deckungssumme: 5.000.000 € (je Person 1.000.000 €; bei Luftbeförderungen 6.000.000 €)
    • Selbstbehalt bei Sachschäden: 500 €
  • Versicherungsprämien
    • orientiert an Teilnehmeranzahl und eventueller Busnutzung
    • Sportreisen: Zuschlag 50 %
    • Selbstbeteiligung: 10 % (mind. 25 €, max. 500 €)

JHD Versicherungen

  • Insolvenzversicherung
    • Versicherungsfall: Nichterbringung von Reiseleistungen
    • Versicherungsleistungen ‒ Erstattung des Reisepreises/Absicherung von Vorauszahlungen
      • Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten

Allianz Global Assistance (AGA)

  • Assistance-Leistungen
    • Unterstützung in Krisensituationen und nach Katastrophen
    • Versicherungsleistungen
      • Beratung des Reiseveranstalters in Krisensituationen
      • Benachrichtigung von Familienangehörigen
      • Krankentransporte, Rückreisen und Überführungen
      • Organisation des Verletztentransportes ab Rückkehrort
      • Anreisekosten für Vertreter des Reiseveranstalters
      • Betreuung von Medien und Angehörigen
      • Kostenübernahme für professionelle Medienberatung
    • Versicherungsausschlüsse
      • Schäden durch Krieg und Kernenergie
      • Einreisen in Regionen, für die eine Reisewarnung vorliegt
      • keine Haftpflichtversicherung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reiseversicherungen für Reiseveranstalter sind insbesondere zur Absicherung existenzgefährdender Risiken zu empfehlen. Die Auswahl einer kostengünstigen Reiseversicherung für Reiseveranstalter sollte über einen Tarifrechner vorgenommen werden. Die Ihrem Bedarf am besten entsprechende Reiseversicherung lässt sich über unseren Tarifrechner vornehmen, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen.

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Reiseveranstalter haben die rechtliche Verpflichtung, Reisende in Notlagen zu unterstützen. Reiseversicherungen schützen den Reiseveranstalter nach Unglücksfällen und Katastrophen.

Südwestring

Südwestring sichert mit Reiseversicherungen Reiseveranstalter nach eingetretenen Vermögens-, Personen und Sachschäden vor Ansprüchen von Reisenden. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung enthält je Schadensereignis eine Versicherungssumme von 100.000 €, die bei Schlecht- oder Nichterfüllung eines Reisevertrages und bei Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter gezahlt wird. Die Reiseversicherungen Reiseveranstalter tragen Ausgleichsansprüche für Personen- und Sachschäden bei Unfällen von Transportmitteln und Unfällen in Ferienunterkünften. Der Reiseversicherer ist bis zu einer Deckungssumme von 5.000.000 € (je Person 1.000.000 €) und bei Luftbeförderungen bis zu 6.000.000 € abgesichert. Die maximale jährliche Versicherungsleistung ist auf das Doppelte dieser Beträge begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt bei jedem Sachschadensfall 500 €. Die Mindestversicherungsprämie in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beträgt jährlich 225 €. Das Versicherungsentgelt der Reiseversicherungen Reiseveranstalter orientiert sich an der Anzahl der Reiseteilnehmer und der Nutzung eigener oder fremder Reisebusse und enthält bei Reisen mit sportlichem Charakter einen 50-prozentigen Zuschlag. Als Selbstbeteiligung wird 10 % des Schadens (mindestens 25 € und höchstens 500 €) berechnet. www.suedwestring.de/downloads/rv-haftpflicht.pdf

JHD Versicherungen

Reiseveranstalter sind verpflichtet, Reisenden den Reisepreis und ggf. zusätzliche Rückreisekosten zu erstatten, wenn Reiseleistungen nicht erbracht werden. Die Insolvenzversicherung der JHD Reiseversicherungen Reiseveranstalter schützt gewerbliche Reiseveranstalter auf über 24-stündigen Reisen mit mindestens einer Übernachtung. Die Reiseversicherungen Reiseveranstalter sichern die Vorauszahlungen der Reiseteilnehmer ab. Erstattet werden der gezahlte Reisepreis, soweit hierfür keine Leistungen erfolgen, sowie erforderliche Rückreiseaufwendungen bei Zahlungsfähigkeit des Reiseveranstalters. Unabhängig von der Reisedauer beträgt die Versicherungsprämie 0,60 € je Person und Reise. www.jhdversicherungen.de/download/Insolvenz.pdf

Allianz Global Assistance (AGA)

Der Tarif ElVIA SOS von AGA unterstützt Reiseveranstalter in Krisensituationen und Katastrophen und steht mit einem 24-Stunden-Bereitschaftdienst zur Verfügung. Die Reiseversicherungen Reiseveranstalter ELVIA SOS beraten bei allen Entscheidungen nach einem Versicherungsereignis, gewährleisten eine professionelle Benachrichtigung von Familienangehörigen betroffener Reisender, beauftragen Krankenrücktransporte, vorzeitige Rückreisen und Überführungen Verstorbener und übernehmen die Anreise- und Unterkunftskosten eines Vertreters des Reiseveranstalters. Am Rückkehrort sorgt ELVIA SOS für ein professionelles Betreuungsteam, die Zusammenführung von Angehörigen und Reisenden, die Betreuung von Medien und Angehörigen sowie die Durchführung von Verletztentransporten ab dem Rückkehrort. Am Rückkehrort werden Kosten zur Anmietung von Räumen sowie Verpflegungs-, Kinderbetreuungs- und Kommunikationsmittelkosten bis zu 15.000 € übernommen. Die Aufwendungen für eine professionelle Medienberatung trägt die Versicherung bis 5.000 €. Ferner organisiert ELVIA SOS Pressekonferenzen. Die Kostenübernahme für Kriseninformationen der Öffentlichkeit trägt ELVIA SOS bis zu 25.000 €. Eine Leistungspflicht besteht nicht bei durch Kriegsereignisse und durch Kernenergie verursachten Katastrophen sowie bei Einreisen in Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. ELVIA SOS umfasst keine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung. http://www.allianz-reiseversicherung.de/business/produkte-leistungen/versicherung/elvia-sos/

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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