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Skiurlaub Versicherung

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Bei der Buchung eines Skiurlaubs darf ein entsprechendes Versicherungspaket nicht fehlen. Denn gerade hier ist die Gefahr von finanziellen Schäden besonders gegeben, was die Skiurlaub Versicherung enorm an Wichtigkeit gewinnen lässt.

Notwendige Versicherungen

Reisekrankenversicherung

  • schließt die Leistungslücken der Krankenkassen 
  • Behandlung als Privatpatient Reisehaftpflichtversicherung 
  • deckt Schadenersatzansprüche Dritter bei Personen- und Sachschäden 
  • wehrt unberechtigte Anspruchsforderungen ab Reiseunfallversicherung 
  • trägt bei selbstverschuldeten Unfällen die Kosten, die nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind 
  • Skifahren oder Snowboarden darf nicht ausgeschlossen sein, da dies vielfach zu den Risikosportarten zählt 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Über den internen Tarifrechner (blauer Button „Zum Versicherungsvergleich >>“) lässt sich mittels einem Vergleich eine vernünftige Skiurlaub Versicherung finden und online abschließen.

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Schon ab etwa Ende Oktober beginnt die Skisaison und spätestens zu Weihnachten möchten viele ihren wohlverdienten Skiurlaub antreten. Da sollte auch unbedingt eine Skiurlaub Versicherung im Gepäck sein, denn bei dieser Urlaubsvariante ist die Gefahr von Verletzungen und Unfällen als höher einzustufen. Daher verlangen diverse Versicherer auch höhere Prämien im Bereich der Krankenversicherung, da sie sich einem erhöhten Zahlungsrisiko ausgesetzt sehen. Aber eine Skiurlaub Versicherung sollte aus mehreren Komponenten bestehen, um einen guten Rundumschutz zu erhalten.

Skiurlaub Versicherung – was ist sinnvoll

Da ein Skiurlaub einem erhöhten Schadensrisiko unterliegt, sollte eine vernünftige Skiurlaub Versicherung nicht nur aus einer „Reisekrankenversicherung“ bestehen. Ebenfalls sollten eine „Reisehaftpflicht“ und eine „Reiseunfallversicherung“ vorhanden sein. Ein „Reiserücktritt“ und „Reiseabbruch“ lohnt sich in der Regel nur dann, wenn es sich um einen First Class-Urlaub handelt, der über einen hohen Reisepreis verfügt. Denn der Reiserücktritt tritt dann in Kraft, wenn der Skiurlaub aus triftigen Gründen nicht angetreten werden kann oder umgebucht werden muss. Ein Reiseabbruch würde Leistung erbringen, wenn der Skiurlaub unvermittelt abgebrochen werden muss. Dann werden nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie die Mehrkosten für die Rückreise übernommen. Eine „Reisegepäckversicherung“ ist nicht notwendig, denn im Normalfall verfügt die eigene Hausratversicherung über eine Außenversicherung, die für das mitgeführte Reisegepäck aufkommt. Häufig wird eine „Skibruch-Versicherung“ angeboten. Hierbei wird allerdings lediglich der aktuelle Zeitwert ersetzt, der jedoch nach zwei Jahren bereits gegen Null läuft. Daher lohnt sich diese Versicherung auch nur bei neuen und extrem teuren Skiern. 

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung zählt als der wichtigste Teil der Skiurlaub Versicherung. Denn auch wenn innerhalb Europas bereits ein Basisschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen besteht, so werden nur Kosten in der Höhe übernommen, wie es in Deutschland üblich wäre. Somit verbleibt vielfach ein Eigenanteil beim Versicherten. Ein Krankenrücktransport ist im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorgesehen, so dass hierfür auch keine Erstattung erfolgen wird. Mit einer Reisekrankenversicherung ist es möglich, sämtliche Versorgungslücken zu schließen und eine Behandlung zu beanspruchen, die einem Privatpatienten gleichkommt.

Reisehaftpflicht

Die Reisehaftpflichtversicherung deckt die Schadenersatzansprüchen Dritter ab, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen können. Dabei kann es sich beispielsweise um Behandlungskosten oder Schmerzensgeld handeln. Ebenfalls ist sie dabei behilflich, unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren. Wichtig ist bei diesem Teil der Skiurlaub Versicherung, auf die Deckungssumme zu achten.

Unfallversicherung

Bei selbst verschuldeten Unfällen sollte eine Unfallversicherung vorhanden sein. Zwar werden die Behandlungskoste in vollem Umfang getragen, nicht aber die Bergungskosten oder bleibende Schäden. Allerdings darf in den Bedingungen Skifahren oder Snowboarden nicht ausgeschlossen sein, denn für zahlreiche Versicherer zählen diese Sportarten zu den Risiko-Sportarten.

Versicherungsvergleich

Für die Auswahl einer vernünftigen Skiurlaub Versicherung mit allen wichtigen Komponenten kann der „interne Tarifrechner“ genutzt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich