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Deutsche Bank Reiseversicherung

Deutsche Bank Reiseversicherungen können als Bestandteil von Kreditkarten oder als eigenständige Auslandsreiseversicherung erworben werden.

Reiseversicherungen der MasterCard Gold Kreditkarten

  • Warenschutz-Versicherung
    • Geltungsbereich: weltweit und zeitlich unbegrenzt
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
    • weltweite Reisen (außerhalb Deutschlands und außerhalb von Wohnsitzländern)
    • versicherte Reisedauer: 90 Tage
  • versicherte Personen: Karteninhaber, Ehepartner, minderjährige Kinder, unterhaltsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Versicherungsleistungen
    • Warenschutzversicherung
      • Raub oder Beschädigung von Gegenständen
      • falls vollständig mit Kreditkarte bezahlt
      • innerhalb von 90 Tagen nach Kauf
      • Versicherungsausschlüsse: im Versand-/Internethandel erworbene Gegenstände, Wertgegenstände, grobe Fahrlässigkeit, Krieg, Elementarereignisse, behördliche Eingriffe
    • Auslandsreisekrankenversicherung
      • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
      • Operationen, Verbandmittel, Medikamente
      • Heilmittel
      • Zahnbehandlungen (ohne Zahnersatz)
      • (zur Lebensrettung) „notwendige“ Rücktransporte
      • Überführungs- oder Bestattungskosten
      • freie Arzt- und Krankenhauswahl
      • Versicherungsausschlüsse: dem Reisezweck dienende Behandlungen, Entbindungen, Zahnersatz, Hilfsmittel, Krieg, professionelle Sportwettkämpfe

Weitere Reiseversicherungen der Deutsche Bank MasterCard Platin

  • Unfallversicherung
    • Todes- und Invaliditätsfall: Geldleistung von bis zu 260.000 €
    • Versicherungsausschlüsse: Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle, Blutungen innerer Organe, Bandscheibenschäden, Strahlenschäden, Infektionen
  • Mietwagenrechtsschutz
    • Deckungssumme 55.000 €
    • Strafkautionen bis 30.000 €
  • Schutzbrief
    • Pannenhilfe
    • Mietwagenkosten
    • Aufwendungen für Kinderbetreuung
  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
    • Stornokosten
    • erhöhter Rückreiseaufwand
    • Kosten nicht genutzter Reiseleistungen
    • Versicherungsausschlüsse: chronische Krankheiten, psychische Störungen, Medikamentenmissbrauch

selbständige Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Geltungsbereich
    • weltweite Auslandsreisen
    • für Personen mit deutschem Wohnsitz
    • beliebig viele Reisen bis zu 6 Wochen
  • Versicherungsleistungen
    • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
    • Heil- und Hilfsmittel
    • Krankentransporte
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • Zahnersatzreparaturen (zu 50 %)
    • (zur Lebenserhaltung) „notwendige“ Rücktransporte
    • Überführung Verstorbener
  • Versicherungsausschlüsse
    • zwecks Heilbehandlung unternommene Auslandsreisen
    • bei Reiseantritt feststehende Behandlungen
    • vorsätzlich herbeigeführte Schadensereignisse
    • psychosomatische Krankheiten
    • zum Reisebeginn bekannte Schwangerschaften
    • Sanatoriums- und Kuraufenthalte
    • Unterbringungen aufgrund Pflegebedürftigkeit
    • Behandlungen durch nahe Angehörige: Sachkostenersatz

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reiseversicherungen werden als eigenständige Verträge oder als Zusatzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen angeboten. Vor dem Abschluss einer Reiseversicherung sollten die verschiedenen Tarife nicht nur eines Anbieters mit einem Tarifrechner verglichen werden. Die Ihrem individuellen Bedarf am besten entsprechende und kostengünstigste Reiseversicherung können Sie mit unserem Tarifrechner auswählen, der sich bei Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ für Sie öffnet.

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Eine Deutsche Bank Reise Versicherung kann als Bestandteil von Kreditkarten oder als eigenständige Auslandsreiseversicherung erworben werden.

1.) Kreditkarten-Reiseversicherungen

Die MasterCard Gold Reiseversicherung Deutsche Bank beinhalten eine Warenschutz- sowie eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Geltungsbereich

Die Warenschutzversicherung der Deutsche Bank Kreditkarte Reiseversicherung gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung schützt auf weltweiten Reisen (außerhalb Deutschlands) für eine Reisedauer von jeweils 90 Tagen. Sie gilt nicht in Deutschland sowie in Ländern, in denen der Versicherte über einen ständigen Wohnsitz verfügt. Versichert sind auch der Ehe- oder Lebenspartner, alle minderjährigen Kinder und alle unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Versicherungsleistungen

Die Warenschutzversicherung der Deutsche Bank MasterCard Gold Reiseversicherung schützt bei Raub oder Beschädigung von Gegenständen, falls sie mit der Kreditkarte der Deutschen Bank bezahlt wurden und sich der Schaden innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum ereignete. Die Auslandsreise-Krankenversicherung der Deutsche Bank MasterCard Reiseversicherung ersetzt Kosten von notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungen, Operationen, ärztlich verordneten Verbandmitteln und Medikamenten, Heilmitteln einschließlich physikalischer Anwendungen, Zahnbehandlungen (ohne Zahnersatz) und notwendigen Gehstützen. Von der Deutsche Bank Visa Reiseversicherung werden nur (zur Lebensrettung) „notwendige“ Rücktransporte aus dem Ausland vollständig übernommen. Bei anderen Rücktransporten trägt die Versicherung nur eine Kostenbeteiligung von 500 €, falls eine stationäre Auslandsbehandlung 14Tage übersteigen würde. Ferner umfasst die MasterCard Reiseversicherung Deutsche Bank Überführungs- oder Bestattungskosten. Dem Versicherten wird das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl eingeräumt. Die Deutsche Bank MasterCard Platin enthält zusätzlich Reiseunfall-, Mietwagenrechtsschutz-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen und einen im Ausland geltenden Fahrzeug- und Personenschutzbrief. Die Reiseunfallversicherung leistet im Todes- und im Invaliditätsfall eine Geldzahlung von bis zu 260.000 €. Die Mietwagenrechtsschutzversicherung verfügt über eine Deckungssumme von 55.000 € und übernimmt Strafkautionen bis 30.000 €. Der Schutzbrief schließt Pannenhilfe, Mietwagenkosten und notwendige Aufwendungen für die Kinderbetreuung ein. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung übernimmt Stornokosten, einen erhöhten Rückreiseaufwand sowie die Kosten nicht genutzter Reiseleistungen.

Versicherungsausschlüsse

Die Warenschutzversicherung der MasterCard Gold Reiseversicherung Deutsche Bank ersetzt keine Gegenstände, die nicht über die Kreditkarte der Deutschen Bank bezahlt wurden, im Internet- oder Versandhandel erworben wurden oder bestimmten Warengruppen (z. B. Wertsachen, Raritäten oder medizinische Hilfsmittel) angehören. Nicht versichert sind ferner Schadensereignisse aufgrund Kriegseinwirkung, Terrorismus, Streik, „Eingriffen von hoher Hand“, Überschwemmung, Erdbeben, Kernenergie und Diebstahl. Außerdem entfällt bei grober Fahrlässigkeit eine Leistungspflicht der Versicherung. Die Auslandsreiseversicherung trägt nicht die Kosten für Behandlungen, die dem Reisezweck dienten, Entbindungen und Schwangerschaftsunterbrechungen sowie für Zahnersatz, Hilfsmittel und psychotherapeutische Behandlungen. Schäden aufgrund vorsehbarer Kriegsereignisse und Teilnahme an professionellen Sportwettkämpfen sind nicht versichert. Die Reiseunfallversicherung der Deutsche Bank MasterCard Platin zahlt nicht bei Schäden, die auf Bewusstseinsstörungen, Alkoholeinfluss, Schlaganfällen oder epileptischen Anfällen beruhen. Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Blutungen innerer Organe, Bandscheibenschäden, Strahlenschäden und Infektionen sind ebenfalls nicht versichert. Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung leistet nicht bei chronischen Krankheiten, psychischen Störungen und Medikamentenmissbrauch.

2.) selbständige Auslandsreise-Krankenversicherung

Die selbständige Deutsche Bank Reiseversicherung wird in Zusammenarbeit mit der DKV Deutsche Krankenversicherung, Köln/Berlin angeboten.

Geltungsbereich

Die Reiseversicherung kann als Jahresvertrag von Personen mit deutschem Wohnsitz abgeschlossen werden, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Versicherungsschutz wird auf beliebig vielen Auslandsreisen bis zu jeweils 6 Wochen gewährt.

Versicherungsleistungen

Die Versicherung zahlt für ambulante und stationäre Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransporte, schmerzstillende Zahnbehandlungen, (zu 50 % für) Zahnersatzreparaturen, nur für (zur Lebenserhaltung), „notwendige“ Rücktransporte aus dem Ausland und Überführungen Verstorbener.

Versicherungsausschlüsse

Ausgeschlossen sind zwecks Heilbehandlung unternommene Auslandsreisen sowie bei Reiseantritt feststehenden Behandlungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schadensereignissen, psychosomatischen Krankheiten, zum Reisebeginn bekannten Schwangerschaften, Sanatoriums- und Kuraufenthalten sowie Unterbringungen, die durch Pflegebedürftigkeit bedingt sind. Bei Behandlung durch Eltern, Kinder oder Ehegatten erfolgt nur eine Sachkostenerstattung.

Versicherungsprämie

Der Jahresbeitrag liegt für Personen bis 59 Jahre bei 8,50 €, bis zum Alter von 69 Jahren bei 17 € und ab einem Alter von 70 Jahren bei 34 €.

Allgemeine Vorsicherungsbedingungen

Versicherungsinformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen der Deutschen Bank Reiseversicherungen können unter 1.) https://www.deutsche-bank.de/pbc/download/pb-kontoloesungen-mastercard_platin-versicherungsbedingungen_2013.pdf und https://www.deutsche-bank.de/pbc/download/pk-konto_karten-motivkarte-versicherungsbedingungen_2013.pdf sowie
2.) https://www.deutsche-bank.de/pbc/pk-vorsorge_absichern-auslandsreise_krankenversicherung.html und http://www.auslandskrankenversicherung.ws/are_info.pdf.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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