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Elvia Reiseversicherung – Für Studenten

Elvia Reiseversicherung für Studenten – Preise, Leistungen & Test | Versicherungspaket
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Unter der Marke ELVIA wird von der Versicherung Allianz Global Assistance eine Reiseversicherung für Studenten angeboten. ELVIA bietet eine Reiserücktrittsversicherung für studentische Austauschprogramme an (http://goo.gl/PcWGU). Alle anderen Reiseversicherungen für Studenten werden von Allianz Global Assistance in Zusammenarbeit mit dem Versicherungspartner Mawista angeboten (http://www.allianz-reiseversicherung.de/content/84/de/reiseversicherung/auslandskrankenversicherung).

Geltungsbereich

Die Reiserücktrittsversicherung ELVIA für Studenten gilt für weltweite Austauschprogramme (z. B. Work & Travel Programme, Highschool-Jahre und Praktika) und für Reisepreise von bis zu 25.000 €. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 3 Monate und höchstens 4 Jahre.

Versicherungsleistungen

Bei Nichtantritt oder verspätetem Antritt einer Reise werden von der ELVIA Reiseversicherung Studenten bis zu 60 % des Reisepreises, das Vermittlungsentgelt für den Reisevermittler, zusätzliche Reisekosten bei Reiseverspätung, Nachreisekosten bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel und ggf. erforderliche Umbuchungskosten ersetzt. Versicherungsfälle der ELVIA Reiseversicherung Studenten sind Unzumutbarkeit der Reisedurchführung bewirkende Umstände wie plötzliche schwere Erkrankungen, schwere Unfallverletzungen, Tod, erheblicher oder die Anwesenheit des Versicherten am Wohnort erforderlich machender Eigentumsschaden durch Elementarereignisse, Explosion, Feuer oder durch Vorsatzstraftaten Dritter, Arbeitsplatzverlust aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung oder Aufnahme eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses, Nichtversetzung von Schülern sowie Wiederholungsprüfungen an einer Schule, Berufsschule oder Hochschule. Die Reise-Assistance der ELVIA Reiseversicherung Studenten steht den versicherten Studenten 24 Stunden täglich zur Verfügung. Der Selbstbehalt beträgt 20 % jedes Schadens, mindestens aber 25 €.

Versicherungsausschlüsse

Von der ELVIA Reiseversicherung Studenten ausgeschlossen sind Schäden aufgrund Pandemien, Kernenergie, behördlichen Eingriffen und Streik. In Gebieten, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Kriegsschäden werden von durch die ELVIA Reiseversicherung Studenten nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Kriegsausbruch bei unvorhersehbaren Kriegsereignissen ersetzt. Keine Leistungspflicht ferner besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden und bei Schadensereignissen auf Expeditionsreisen. Ersetzt werden außerdem keine Schäden aufgrund von zum Buchungszeitpunkt vorhersehbaren Ereignissen, bei Schüben chronischer psychischer Erkrankungen und bei Unterschreitung der dreimonatigen Mindestreisedauer.

Besonderheiten

Der Abschluss der ELVIA Reiseversicherung Studenten muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei kurzfristigerer Reisebuchung ist der Versicherungsabschluss innerhalb von drei Werktagen vorzunehmen. Die Versicherungsprämie beträgt für jede versicherte Person 2,25 % des Reisepreises, mindestens jedoch 25 €.

Schadenfall

Bei Eintritt eines Schadensereignisses sollte mit der Reise-Assistance der ELVIA Reiseversicherung Studenten unter der Telefonnummer +49 89 624 24 – 245, der Telefaxnummer + 49.89.6 24 24 – 246 oder der E-Mail-Adresse service@allianz-assistance.de schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden. Eine zeitnahe Schadenmeldung kann auch online unter www.allianz-assistance.de/schadenmeldung erfolgen. Die Reise muss nach einem Schadenfall unverzüglich storniert werden, damit möglichst geringe Rücktrittskosten entstehen. Ansonsten kann die ELVIA Reiseversicherung Studenten eine Leistungskürzung vornehmen. Im Schadenfall ist der ELVIA Reiseversicherung Studenten eine Reisebestätigung, der Versicherungsnachweis, eine Stornokostenaufstellung und ein Schadennachweis einzureichen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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