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Europäische Reiseversicherung

Allen Reiseversicherungen der Europäischen Reiseversicherung AG liegen Versicherungsbedingungen zugrunde, mit denen die Versicherungsleistungen geregelt werden.

Versicherungsbedingungen

  • Standardbedingungen
    • Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2012)
  • spezielle Regelungen
    • Jahresversicherung
    • Reiserücktrittsversicherung: ergänzende Bestimmungen
    • Studentenversicherung
    • Reisen innerhalb Deutschlands
    • Eintrittskartenversicherung
    • Seminarversicherung

Versicherungsleistungen

  • Geltungsbereich: Einzelreise oder Jahresvertrag
  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
    • Versicherungsfälle: Reiseunzumutbarkeit aufgrund Erkrankung, Unfalls, Todes, Schwangerschaft, erheblicher Eigentumsschäden, betriebsbedingter Kündigung, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, schulischer Wiederholungsprüfung
    • Versicherungsleistungen: Übernahme von Stornokosten, erhöhten Anreise- und Rückreisekosten, Nachreisekosten
  • Reisekrankenversicherung
    • Versicherungsfälle: Unfälle und Erkrankungen
    • Versicherungsleistungen: ambulante und stationäre Behandlungen, Krankentransport, Rücktransport, Überführungstransport
  • Reiseunfallversicherung
    • Geldleistung bei unfallbedingter Invalidität oder im Todesfall
  • Reisegepäckversicherung
    • Ersatzleistung bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck
  • Reiseversicherung CTI
    • Reiseschutz für Mitarbeiter eines Unternehmens bei Entsendung in das Ausland

Versicherungsausschlüsse

  • vorhersehbare Kriegsereignisse, innere Unruhen, Streik
  • bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch
    • psychische Erkrankungen
    • Suchtkrankheiten
    • nicht vertrauensärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit
  • Reisekrankenversicherung
    • Behandlungen, die einen Reiseanlass darstellten
    • bei Reiseantritt als notwendig bekannte oder absehbare Behandlungen
    • Hilfsmittel
  • Reiseunfallversicherung
    • Bewusstseinsstörungen
    • Extremsportarten
    • Betrieb eines Luftfahrzeugs

Schadensereignisse

  • Bearbeitung durch ERV Leistungsabteilung
  • Leistungsvoraussetzung
    • ausgefülltes und unterschriebenes Schadensformular
  • aktueller Bearbeitungsstand vom Versicherten über zugesandten Link jederzeit nachvollziehbar

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Europäische Reiseversicherung hat sich zum europäischen Marktführer im Bereich der Reiseversicherungen entwickelt. Gleichwohl ist es sinnvoll, vor einem Versicherungsabschluss die auf dem Versicherungsmarkt vorhandenen Angebote durch einen Tarifrechner miteinander zu vergleichen, um die leistungsfähigste Versicherung auswählen zu können. Unser Tarifrechner hilft Ihnen bei der Suche nach einer auf ihre persönlichen Versicherungsbedürfnisse optimal abgestimmten und gleichzeitig günstigen Reiseversicherung.

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Allen Reiseversicherungen der Europäischen Reiseversicherung AG liegen Versicherungsbedingungen zugrunde, mit denen die Versicherungsleistungen, Versicherungsausschlüsse und Obliegenheiten geregelt werden.

Versicherungsbedingungen

Neben den Standardbedingungen Europäische Reiseversicherung AG VB ERV kommen beim Marktführer Europäische Reiseversicherung Europa spezielle Bedingungen für Sonderabsicherungen zum Einsatz. Zu den besonderen Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen Europäische Reiseversicherung AG zählen z. B. Regelungen zur Jahresversicherung, Eintrittskartenversicherung, Studentenversicherung, für Reisen innerhalb von Deutschland und zur Seminarversicherung sowie ergänzende Bestimmungen zur Reiserücktrittsversicherung (vgl. www.reiseversicherung.de/de/onlinebuchung/versicherungsbedingungen.html ). Wichtig ist es gerade im Versicherungsfall, auf die für den jeweiligen Vertrag aktuell geltenden Versicherungsbedingungen der Europäische Reiseversicherung AG zurückzugreifen. Die seinerzeit für den Versicherungspartner TUI entwickelten Europäische Reiseversicherung AG VB-ERV TUI 2011 sind durch die allgemein geltenden Bestimmungen VB-ERV 2012 abgelöst worden (vgl. http://www.tui-reisecenter.de/Ag3/ag3/web/erv.asp in Verbindung mit https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/standard/201205/de/versicherungsbedingungen.html?cid=fa935e7ef84a499192e024727b8622eb_t1357333868t*_i10.0.16.233i*89 und für Einzelreiseverträge https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/standard/201205/de/VB-Wichtige-Infos-online-4005143-0312.pdf bzw. für Jahresverträge https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/jahresversicherung/201205/de/Wichtige-Infos-zum-VS-JV-VB-4005149-0412.pdf ). Auch die Europäische Reiseversicherung AG VB ERV 2007, die Europäische Reiseversicherung AG VB-ERV 2009 und die Europäische Reiseversicherung AG VB ERV 2011 sind nicht mehr aktuell.

Versicherungsleistungen

Die Reiseversicherungen können bei der ERV für Einzelreisen oder als für ein ganzes Jahr geltende Europäische Reiseversicherung Multitrip abgeschlossen werden, die beliebig viele weltweite Reisen absichert. Die Europäische Reiseversicherung AGB sehen Versicherungsleistungen der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung in bestimmten Fällen einer Reiseunzumutbarkeit vor. Zu diesen Ereignissen zählen schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen sowie Todesfälle. Auch der Versicherungsfall Europäische Reiseversicherung Schwangerschaft gehört zu den anerkannten Rücktrittsgründen. Ferner leistet die Versicherung gemäß Europäische Reiseversicherung Bedingungen bei erheblichen Eigentumsschäden, bei Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung oder erforderlicher Arbeitsaufnahme im Rahmen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses und bei einer schulischen Wiederholungsprüfung. Die Versicherung erstattet Stornokosten, erhöhte Anreisekosten oder Rückreisekosten, ersetzt nicht genutzte Reiseleistungen und zahlt bei einer unterbrochenen Rundreise die zur Erreichung einer Reisegruppe erforderlichen Nachreisekosten. Bei vorzeitiger Abreise trägt die Europäische Reiseversicherung Hotelstorno Aufwendungen. Verspätet sich die Abreise wegen Transportunfähigkeit, so übernimmt die Europäische Reiseversicherung Hotel Kosten, die aufgrund des verlängerten Aufenthaltes im Ausland zusätzlich entstehen. Die Reisekrankenversicherung trägt nach Unfällen und Erkrankungen ambulante und stationäre Behandlungen, ersetzt Aufwendungen für den Transport zum Krankenhaus und für einen Rücktransport aus dem Ausland sowie die Überführungskosten Verstorbener. Bei Notfällen aufgrund des Verlustes von Reisezahlungsmitteln stellt der „Rundum-Sorglos-Service“ der Europäischen Reiseversicherung ein Notfalldarlehen von 500 € zur Verfügung. Die Reiseunfallversicherung erbringt bei unfallbedingten Invaliditäts- oder Todesfällen eine Geldleistung. Die Reisegepäckversicherung ersetzt finanzielle Schäden bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Reisegepäck, denen Straftaten Dritter, Transportunfälle, Feuer oder Elementarereignisse zugrunde liegen. Auch im Versicherungsfall Europäische Reiseversicherung Diebstahl wird also ein finanzieller Ausgleich vorgenommen.

Europäische Reiseversicherung CTI

Geschäftsreisen werden durch die Europäische Reiseversicherung CTI (Corporate Travel Insurance) abgesichert. Die CTI-Versicherung bildet einen ganzjährigen Reiseschutz für alle Mitarbeiter eines Unternehmens während jeder unterjährigen Geschäftsreise. Die CTI gewährleistet Krankenversicherungsschutz auf Auslandsreisen und wird der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei notwendigem Rücktransport eines Mitarbeiters aus dem Ausland gerecht. Ergänzend zum Basismodul der Versicherung, das Assistance-Leistungen für Notfälle umfasst, können auch weitere medizinische Leistungen, eine Reiseunfallversicherung, eine Reisegepäckversicherung, Hilfsleistungen rund um eine Kraftfahrzeugnutzung im Ausland und eine Reisehaftpflichtversicherung hinzugewählt werden.

Versicherungsausschlüsse

Durch die „Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2012)“ werden bestimmte Schadensereignisse und Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Keine Zahlungspflicht besteht gemäß den Europäische Reiseversicherung AG Bedingungen bei vorhersehbaren Kriegsereignissen, inneren Unruhen und Streik sowie bei Schadensereignissen in Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zum Einreisezeitpunkt vorlag. Bezieht sich eine Reisewarnung z. B. auf eine Vulkaneruption, so kann der Versicherungsfall Europäische Reiseversicherung Vulkan Ausbruch vom Versicherten nicht geltend gemacht werden. Die Europäische Reiseversicherung zahlt nicht bei einem Reiserücktritt oder einem Reiseabbruch aufgrund psychischer Krankheiten und Suchterkrankungen und bei nicht vertrauensärztlich bestätigter Reiseunfähigkeit. Von der Reisekrankenversicherung werden die Kosten für Heilbehandlungen nicht ersetzt, falls die Behandlung zu den Reisezwecken gehörte oder falls deren Notwendigkeit bei Reisebeginn bereits feststand. Auch zum Europäische Reiseversicherung Buchungsdatum absehbare Krankheitsverschlechterungen stellen keinen Leistungsfall dar. Ferner werden die Aufwendungen für Hilfsmittel wie Hörgeräte und Sehhilfen sowie der Kauf von Prothesen und Herzschrittmachern nicht erstattet. Erfolgt eine Betreuung durch nahe Angehörige, so ersetzt die Versicherung gemäß den Europäische Reiseversicherung AG Versicherungsbedingungen nur die nachgewiesenen Sachkosten. Die Reiseunfallversicherung erbringt keine Leistungen bei Bewusstseinsstörungen z. B. aufgrund von Betäubungsmittel- oder Alkoholkonsum sowie bei Schäden, die bei der Ausübung von Extremsportarten oder anlässlich des Betriebs eines Luftfahrzeuges entstanden sind.

Einzeltarife und Prämien

Reiserücktritts- und Reisabbruchversicherung, Reisekranken-, Reiserechtsschutz- und Reisegepäckversicherung können als Einzelversicherung oder in einem Versicherungspaket erworben werden. Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ist für Einzelreisen ab 7 € (für Reisen innerhalb Deutschlands ab 6 €) und als Jahresvertrag ab 39 € erhältlich. Die Auslandskrankenversicherung kann bei zu versichernden Einzelreisen ab 1,30 € pro Reisetag (Familien ab 2,40 €) oder als Ganzjahresversicherung ab 11,50 € (Familien ab 21 €) abgeschlossen werden und sichert dann beliebig viele Reisen in den jeweils ersten 45 Reisetagen (auch in den USA und Kanada) ab. Auslandskrankenversicherungen für Langzeitaufenthalte z. B. von Sprachschülern, Praktikanten, Studenten und Aupairs kosten monatlich mindestens 16 €. Die Tagesprämien für Krankenversicherungen für Gruppen ab 10 Personen (Bahnreisen ab 6 Personen) betragen 0,80 € je Person. Versicherungen für aus dem Ausland nach Deutschland kommende Studenten und Besucher („Incoming-Versicherungen“) werden für Studenten zu monatlich 21 € und für andere Besucher ab einer Tagesprämie von 1,40 € angeboten. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können ihre in das Ausland entsandten Mitarbeiter mit einem Gruppenvertrag ab einem Mindestjahresbeitrag von 150 € versichern, wobei jeder Aufenthaltstag im Ausland mit 0,25 € abgerechnet wird. Inländische Unternehmen können Deutschland besuchende ausländische Geschäftspartner mit einer Incoming-Versicherung krankenversichern, die 0,85 € je Aufenthaltstag und Person, mindestens aber 10 € je Person kostet. Die Jahresprämie einer Reiserechtsschutzversicherung beträgt 8,90 € für Einzelpersonen und 18,90 € für Familien. Die Reisegepäckversicherung ist für 19 € (Einzelpersonen) bzw. 47 € (Familien) erhältlich. Die Versicherungskunden können zwischen Tarifen der Europäische Reiseversicherung ohne Selbstbehalt oder mit Selbstbeteiligung wählen. Ein Selbstbehalt beträgt regelmäßig 20 % eines eingetretenen Schadens. In der Reisegepäckversicherung muss der Versicherte einen pauschalen Selbstbehalt von 100 € in jedem Schadenfall selbst tragen.

Die Bearbeitung von Schadensfällen

Für die Bearbeitung von Schadensfällen steht die Europäische Reiseversicherungs AG Leistungsabteilung zur Verfügung. Um schnell Europäische Reiseversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Versicherte das zu dem konkreten Schadensereignis passende, unter www.reiseversicherung.de/de/schaden-service/nach-der-reise/uebersicht-schadensformulare.html hinterlegte Schadenformular auswählen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an die Europäische Reiseversicherung AG Leistungsabteilung, Postfach 80 05 45, 81605 München zu übermitteln. Über einen Link, den die Europäische Reiseversicherung an die E-Mail-Adresse des Versicherten versendet, kann jederzeit der aktuelle Bearbeitungsstand in der Europäische Reiseversicherung Leistungs Abteilung verfolgt werden.

Testurteile

Verschiedene Tarife der Reisekrankenversicherung der ERV wurden durch das Portal testberichte.de zuletzt in 07.2012 mit „befriedigend“ (2,6 bis 3,0) bewertet (vgl. http://www.testberichte.de/f/1/2476/19755.272513/1.html ). ERV-Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen erhielten in 12.2011 Benotungen zwischen „gut“ und „befriedigend“ (2,3 bis 3,5) (vgl.http://www.testberichte.de/f/1/1262/8958.56863/1.html ).

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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