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EuropĂ€ische Reiseversicherung – Krankenversicherung

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Auf einer Auslandsreise sollte der Krankenschutz der EuropÀische Reiseversicherung nicht fehlen.

Policen erhĂ€ltlich fĂŒr

  • Einzelpersonen: Privatreisen oder GeschĂ€ftsreisen 
  • Familien 
  • Gruppen ab 10 Personen oder 6 Personen bei Bahnreisen 
  • Studenten, SchĂŒler, Praktikanten, Au-Pairs 
  • Unternehmen 
  • auslĂ€ndische GĂ€ste (Incoming-Versicherung) 

Leistungen

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen 
  • ambulante sowie stationĂ€re Heilbehandlung inkl. aller anfallender Zusatzkosten
  • bei Unfall Such-, Bergungs- und Rettungskosten 
  • medizinisch sinnvoller KrankenrĂŒcktransport, auch fĂŒr mitgefĂŒhrtes GepĂ€ck 
  • Notrufservice 

Testurteil

In der Ausgabe 08/2012 der Stiftung Warentest Finanztest schnitt der Krankenschutz mit einem „Gut (2,5)“ ab, einsehbar unter http://www.testberichte.de/px/1/331812.html

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mit dem internen Tarifrechner (blauer Button „Zum Versicherungsvergleich >>“) können alle detaillierten Leistungen eingesehen, die jeweiligen BeitrĂ€ge berechnet und mit den Angeboten anderer Versicherer verglichen werden.

 


 

Bei einer Auslandsreise sollte immer fĂŒr einen Auslandskrankenschutz gesorgt werden. Denn auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen bei Europareisen Leistungen erbringen, so sind doch betrĂ€chtliche VersorgungslĂŒcken vorhanden. Bei Reisen außerhalb Europas ist keine KostenĂŒbernahme zu erwarten. Die EuropĂ€ische Reiseversicherung Krankenversicherung bildet hierbei eine Alternative.

Die EuropÀische Reiseversicherung

Bei dem Reiseversicherer „EuropĂ€ische Reiseversicherung (ERV)“, handelt es sich um einen internationalen Verbund aus Niederlassungen, Beteiligungen sowie Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft gehört der ERGO Gruppe an und ist auf Reiseversicherungsprodukte spezialisiert. Zu den wichtigsten Angeboten gehört die EuropĂ€ische Reiseversicherung Krankenversicherung.

Die EuropÀische Reiseversicherung Krankenversicherung

Bei Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten bieten die gesetzlichen Krankenkassen einen Basisschutz. Dieser kann mit der „EuropĂ€ischen Versichertenkarte“ beansprucht werden. Allerdings sind deutliche VersorgungslĂŒcken erkennbar. So werden lediglich Leistungen in der Höhe ĂŒbernommen, wie es in Deutschland ĂŒblich wĂ€re. Notfallzahnbehandlungen sowie KrankenrĂŒcktransporte sind komplett vom Leistungsangebot ausgenommen. Auch bei Reisen außerhalb Europas ist keine KostenĂŒbernahme vorgesehen. Die EuropĂ€ische Reiseversicherung Krankenversicherung schließt die VersorgungslĂŒcken und kann dabei fĂŒr jedes, individuelle BedĂŒrfnis den perfekten Schutz bieten.

Angebote der EuropÀische Reiseversicherung Krankenversicherung

Zu der Produktpalette der EuropĂ€ischen Reiseversicherung Krankenversicherung zĂ€hlt ein „Auslandsschutz“ fĂŒr Einzelpersonen, Familien, Studenten, Praktikanten oder Au-Pairs, sowie Gruppen ab 10 Personen oder 6 Personen bei Bahnreisen. Bei Privatreisen gilt eine maximale Reisedauer von 45 Tagen pro Reise, bei Langzeitreisen kann die Dauer bis zu einem Jahr betragen. Weiterhin können Unternehmen vom Auslandskrankenschutz fĂŒr ihre Mitarbeiter profitieren. Da sich durch das Schengen-Abkommen vermehrt auslĂ€ndische GĂ€ste in den Mitgliederstaaten aufhalten, stellt die EuropĂ€ische Reiseversicherung Krankenversicherung eine Incoming-Versicherung zur VerfĂŒgung. Diese bildet eine Grundvoraussetzung fĂŒr die Visumserteilung und wird von allen Botschaften erkannt.

Leistungen der EuropÀische Reiseversicherung Krankenversicherung

Zu den „Leistungen“ zĂ€hlen schmerzstillende Zahnbehandlungen, ambulante sowie stationĂ€re Heilbehandlungen inklusive aller anfallender Zusatzkosten. Ebenso werden Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 10.000 Euro ĂŒbernommen, wenn diese im Zusammenhang mit einem Unfall zu sehen sind. Wird ein KrankenrĂŒcktransport medizinisch erforderlich, erbringt die EuropĂ€ische Reiseversicherung Krankenversicherung die Leistungen. Dabei beschrĂ€nken sich diese nicht nur auf den Versicherten, sondern ebenso auf das mitgefĂŒhrte GepĂ€ck. 

Testurteil

In der Stiftung Warentest Finanztest, Ausgabe 08/2012 schnitt die EuropĂ€ische Reiseversicherung Krankenversicherung mit einem „Gut (2,5)“ ab.

Versicherungsvergleich

Mithilfe des „internen Tarifrechners“ ist es möglich, die detaillierten Leistungen sowie die individuellen BeitrĂ€ge einsehen zu können und in den Vergleich mit anderen Anbietern zu stellen.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂŒbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂŒnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren GrĂŒnden vorzeitig beendet werden muss. Zu den GrĂŒnden gehören unter anderem Krankheit, SchĂ€den am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen TĂ€tigkeit (meist nur gĂŒltig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust wĂ€hrend der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlĂ€ngerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂŒbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schĂŒtzt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch RĂŒckreisekosten. Optional kann auch eine EntschĂ€digung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten fĂŒr eine spĂ€tere RĂŒckreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂŒr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der ReiserĂŒcktrittsversicherung sowie fĂŒr mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spĂ€testens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzufĂŒhren.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem fĂŒr preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. FĂŒr Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsĂ€chlichen Schaden oft in keinem VerhĂ€ltnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte hĂ€ufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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