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Europäische Reiseversicherung – Ă–sterreich

Die Europäische Reiseversicherung AG ist eine international tätige österreichische Reiseversicherung.

Firmensitz

  • Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr. 4, 1220 Wien

Sitz des Versicherers

  • Europäische Reiseversicherung A, Augasse 5–7, A-1090 Wien
    • Service Center
      • Telefon +43 1 317 25 00
      • Telefax +43 1 319 93 67
      • E-Mail info@europaeische.at
      • www.europaeische.at 

Versicherungsdienstleistungen

  • Reiseversicherungen fĂĽr private und geschäftliche Auslandsreisen
  • private Reiseversicherungen fĂĽr Inländer in Ă–sterreich
  • Incoming-Reiseversicherungen fĂĽr Ausländer in Ă–sterreich
  • Versicherungssparten
    • Auslandsreisekrankenversicherung
    • ReiserĂĽcktritts- und Abbruchversicherung
    • Reisegepäckversicherung
    • Soforthilfeleistungen
    • 24-Stunden-Notruf

Schadensabwicklung

  • Schadenabteilung der Europäische Reiseversicherung, KratochwjlestraĂźe 4, A-1220 Wien (Telefon +43/1/317 25 00-73930)
  • Schadenformulare unter http://www.europaeische.at/schadensmeldung.html
  • immer beizufĂĽgende Unterlagen
    • Versicherungsnachweis (bei Kreditkartenzusatzversicherung: Kopie des Kartenkontoauszugs)
    • Nachweise zum Schadensereignis: z. B. ärztliches Attest, Buchungsbestätigung, Belege ĂĽber zusätzlich entstandene Kosten, Unfallbericht, ungenutzte Reisedokumente, bei Gepäckbeschädigung Bestätigung des Transportunternehmens
    • Schadensmeldung per Post, per Fax (+43/1/319 93 67-73930) oder per E-Mail (schaden@europaeische.at )

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Europäische Reiseversicherung, Wien gehört zum marktführenden europäischen Reiseversicherungsverbund. Auch kleinere Anbieter verfügen jedoch häufig ebenfalls über exzellente Reiseversicherungen. Daher sollte aus der Vielfalt der Versicherungsangebote die günstigste Reiseversicherung mit einem Tarifrechner ausgewählt werden. Hierfür steht Ihnen unser Tarifrechner zur Verfügung, den Sie durch Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ aktivieren können.

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Die Europäische Reiseversicherung AG ist eine international tätige österreichische Reiseversicherung.

Firmensitz 

Die Europäische Reiseversicherung AG hat ihren Sitz in der Kratochwjlestr. 4 in 1220 Wien. Die Adresse des Versicherers lautet Europäische Reiseversicherung AG Augasse 5–7, A-1090 Wien. Das Service Center der Europäische Reiseversicherung 1090 Wien ist unter der der Telefonnummer +43 1 317 25 00, dem Telefaxanschluss +43 1 319 93 67 und unter der E-Mail-Adresse info@europaeische.at zu erreichen. Alle Informationen zur Europäischen Reiseversicherung Wien Augasse sind auf www.europaeische.at zusammengefasst. 

Versicherungsdienstleistungen 

Die Europ. Reiseversicherung Wien stellt Reiseversicherungen für private und geschäftliche Auslandsreisen (als Einzelreiseversicherung oder als Jahresvertrag) zur Verfügung, die neben einer Auslandsreisekrankenversicherung, einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reiseverspätungsversicherung auch eine Reisegepäckversicherung, Such- und Bergungsversicherungen sowie Soforthilfeleistungen und einen 24-Stunden-Notruf umfassen. Gruppenversicherungen für Unternehmen (CTI, Corporate Travel Insurance) versichern alle Reisen von in das Ausland entsandten Mitarbeitern für bis zu jeweils 90 Reisetage. Versichert werden können aber auch Urlaubsaufenthalte innerhalb von Österreich durch Stornokostenversicherungen. In der „Hotelstorno“-Versicherung, die bei plötzlichen schweren Erkrankungen eintritt, wird ein Selbstbehalt von 20 % in Anrechnung gebracht. Die „Hotelstorno Plus“-Versicherung schließt auch eine Reiseabbruchversicherung, Anreiseverspätungen, unbeabsichtigte Urlaubsverlängerungen und Such- und Bergungsleistungen ein. Der Tarif „Hotelstorno Premium“ enthält weitere Stornoleistungsgründe sowie eine Unfallversicherung. Außerdem ermöglicht die Europäische Reiseversicherung AT nach Österreich einreisenden Ausländern eine Auslandskrankenversicherung, die auch einen ggf. notwendigen Heimtransport und Reiseprivathaftpflichtversicherung einschließt. Optional kann in die „Welcome-to-Austria“-Versicherung auch eine Wintersportrisiko-Versicherung einbezogen werden. Die Nothilfeeinrichtung Europ Assistance verfügt in 29 Ländern über 35 Einsatzzentralen und ist rund um die Uhr besetzt. Außerdem stehen in 208 Ländern bzw. Regionen weltweit 275 Büros mit 24-Stundenbereitschaft zur Verfügung. Europ Assistance stellt in Notfällen Informationen zur Verfügung und erbringt medizinische und technische Nothilfeleistungen. Der 24-Stunden-Notruf der Europäische Reiseversicherung ist unter +43 1 50 444 00 zu erreichen. In landesweiten Impfaktionen unterstützt die Europäische Reiseversicherung in Österreich die Gesundheitsvorsorge ihrer Kunden, die bei den Ärztepartnern der Europäische Reiseversicherung Innsbruck, Wien, St. Pölten, Amstetten, Klagenfurt und Salzburg nur die Impfkosten, nicht aber weitere Kosten (z. B. für den Impfstoff) tragen müssen. Produktinformationsblätter, aktuelle Versicherungsbedingungen, AGB für Internetabschlüsse, die Datenschutzerklärung sowie Geschäftsberichte der Europäische Reiseversicherung AG stehen unter http://www.europaeische.at/downloads.html bereit. Außerdem können Interessierte eine umfassende Reisecheckliste abrufen, die wichtige Tipps für die Reisevorbereitung übersichtlich zusammenfasst und auch Links zu Reisewarnungen und Sicherheitshinweisen enthält.

Schadensbearbeitung

Für den Schadensfall stehen den Versicherten der Europäische Reiseversicherung Oesterreich Formulare im PDF-Format unter http://www.europaeische.at/schadensmeldung.html zur Verfügung, die der Versicherte zur weiteren Bearbeitung an die Schadenabteilung der Europäische Reiseversicherung Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien (Telefon +43/1/317 25 00-73930) per Post, per Fax (+43/1/319 93 67-73930) oder per E-Mail (schaden@europaeische.at) einschließlich weiterer Unterlagen, die auf der genannten Webseite für das jeweilige Schadensereignis spezifiziert sind, übermitteln muss. Den an die Europäische Reiseversicherung AG Austria zu versendenden Unterlagen ist stets ein Versicherungsnachweis beizufügen. Ist die Versicherung eine Zusatzversicherung zu einer Kreditkarte, gilt bei der Reiserücktritts-, der Reiseabbruch-, der Reisekranken- und der Reisehaftpflichtversicherung der Einsatz der Kreditkarte innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem Schadensereignis als Versicherungsnachweis. Hierzu hat der Versicherte der Europäische Reiseversicherung AG 1220 Wien eine Kopie der monatlichen Kartenabrechnung einzureichen. Soll die Reiseabbruchversicherung in Anspruch genommen werden, so muss am Ferienort ein genauer Unfallbericht bzw. ein ärztliches Attest erstellt werden. Treten Schäden während eines Fluges auf, so muss der Versicherte das Flugticket und die Gepäckaufkleber zu Nachweiszwecken aufbewahren. Wird das Gepäck von einem Transportunternehmen verspätet ausgeliefert und werden deshalb Ersatzeinkäufe erforderlich, so hat der Versicherte auf Nachfrage der Europäische Reiseversicherung AG Wien die Einkaufsbelege vorzulegen. Beschädigungen oder Diebstähle von Gepäckstücken sind durch das jeweilige Transportunternehmen oder von der örtlichen Polizeidienststelle zu bestätigen. Bei Transportmittelverspätungen oder -ausfällen müssen Verspätungszeitraum bzw. Ausfallursache testiert sein.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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