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Generali Reiseversicherung

Generali bietet im Rahmen der Reiseversicherung verschiedene Auslandskrankenversicherungstarife. Diese Tarife unterscheiden sich in erster Linie nach Dauer des geplanten Auslandsaufenthalts. In Zusammenarbeit mit central bietet Generali den gängigen Auslandskrankenschutz für Urlaubsreisen ebenso wie Tarife für längere Auslandsaufenthalte von bis zu 5 Jahren. 

Tarife central.holidayE (Einzelpersonen) und central.holidayF (Familien):

  • Auslandskrankenschutz für alle Reisen im Jahr
  • bis zu 8 Wochen nach Reisebeginn bei Privatreisen und bis zu 10 Tage bei Geschäftsreisen
  • Laufzeit ein Jahr mit automatischer Verlängerung
  • trägt die Kosten u.a. für ambulante Heilbehandlung, Krankenhaus, Zahnbehandlung, Transporte, Suche, Bergung, Rettung
  • 24-Stunden-Notrufnummer

Tarif Visitors

  • Auslandskrankenschutz für Aufenthalte bis zu einem Jahr
  • trägt die Kosten u.a. für ambulante Heilbehandlung, Krankenhaus, Zahnbehandlung, Transporte, Suche, Bergung, Rettung

Tarif Global First

  • Auslandskrankenschutz für Aufenthalte bis zu fünf Jahren
  • trägt die Kosten für u.a. ambulante Heilbehandlung, Krankenhaus, Zahnbehandlung, Transporte, Suche, Bergung, Rettung

Weitere Produkte im Bereich Reiseversicherung wie z.B. Reiserücktrittsversicherung werden von Generali nicht geführt. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um die beste Versicherung für Sie zu ermitteln. Dazu einfach den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ anklicken.

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Um im Rahmen einer Generali Versicherung Urlaub oder Reise abzusichern, bietet sich ein Auslandskrankenschutz an. Generali bietet über central nicht nur die herkömmliche Auslandskrankenversicherung für Schutz bei Reisen bis zu 8 Wochen, sondern auch Krankenversicherungen für Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr oder gar bis zu 5 Jahren.

Jahresschutz Einzelreisende oder Familien

Die Tarife central.holidayE (Einzelpersonen) und central.holidayF (Familien) der europäischen Reiseversicherung Generali bieten für 10 Euro respektive 23 Euro Grundbeitrag umfassenden Schutz bei Krankheitsfall während aller Auslandsreisen im gesamten Jahr – jeweils 8 Wochen lang ab Reisebeginn bei privaten Reisen und 10 Tage lang bei geschäftlichen Reisen. Der Auslandskrankenschutz gilt für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und verlängert sich bei nicht erfolgter fristgerechter Kündigung um ein weiteres Jahr. Bei Transportunfähigkeit gilt der Schutz, bis die Rückreise wieder möglich ist. Folgend ein Überblick über die Leistungen des Auslandskrankenschutzes der Generali Reiseversicherung at: Bei ambulanter Heilbehandlung werden die Kosten für behandelnde Ärzte und Fachärzte nach freier Wahl übernommen, ebenso Aufwendungen für Heil-, Arznei- und Verbandmittel sowie Kosten für die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte). Versichert sind ebenso Behandlungen, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie einfache Reparaturen an Zahnersatz und Kronen. Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus bzw. Notfallarzt gehören natürlich genauso zum Leistungsumfang der Versicherung wie der Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung zur geeigneten Klinik für die Weiterversorgung, falls dies medizinisch erforderlich ist. Abhängig von der voraussichtlichen Behandlungsdauer oder den zu erwartenden Behandlungskosten werden auch die Mehrkosten für einen Rücktransport nach Deutschland getragen. Bergungs- und Rettungskosten werden bis zu einer Höhe von 2500 Euro übernommen. Erstattungsfähig sind im Todesfall auch Aufwendungen für die Überführung an den Wohnsitz oder Bestattungskosten bis 10000 Euro. Im Schadensfall bietet die Reiseversicherung Generali ihren Versicherten eine 24-Stunden-Notfallnummer. central.holidayE und central.holidayF – ein problemloser Weg, mit Generali Versicherung Reise und Urlaub abzusichern.

Reisekrankenversicherung Visitors

Die Reiseversicherung Generali bietet auch Krankenschutz für längere Aufenthalte im Ausland. Wer für einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr ins Ausland reist, hat die Möglichkeit, sich mit dem Tarif Visitors entsprechend abzusichern. In diesem Tarif versichert sind unter anderem Aufwendungen für Behandlungen und Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen sowie notwendige Transporte (auch Rücktransporte nach Deutschland, abhängig von voraussichtlichen Kosten bzw. Behandlungsdauer).

Reisekrankenversicherung Global First

Für mehrjährige Auslandsaufenthalte bietet die Generali Versicherung Reiseversicherung den Tarif Global First. Hiermit ist Krankenschutz bis zu 5 Jahren gewährleistet. Global First deckt zu 100% Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen (auch Entbindung und Fehlgeburt), Arzneien und Verbandmittel, medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung (außer Zahnkronen und Inlays) sowie prophylaktische Leistungen. Für Zahnkronen, Inlays und Zahnersatz sowie für Maßnahmen im Bereich Zahn- und Kieferregulierung werden bis zu 80% der Kosten erstattet. Weitere Leistungen des Tarifs Global First beinhalten ambulante Psychotherapie (bis 20 Sitzungen je Kalenderjahr), gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, verschiedene Schutzimpfungen, Erstattung der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankenrücktransportes (in das Land, aus dem die versicherte Person ausgereist ist, oder in die Bundesrepublik Deutschland), Übernahme der notwendigen Kosten einer Rückführung versicherter Kinder unter 16 Jahren, sofern alle ebenfalls versicherten mitreisenden erwachsenen Personen zurück transportiert wurden bzw. werden oder verstorben sind (bis zu 5.000 Euro) sowie die Übernahme der Kosten für erforderliche Blutkonserventransporte ins Ausland. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um die für Sie passende Reiseversicherung zu finden. Klicken Sie dazu einfach auf den blauen Button („Zum Versicherungsvergleich >>>“).

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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