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Globetrotter Reiseversicherung

Globetrotter Reiseversicherung – Preise, Leistungen & Test | Versicherungspaket
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Das Reiseunternehmen Globetrotter empfiehlt beim Abschluss einer Reise den Abschluss einer Reiseversicherung. Doch warum ist die Sicherung des Auslandsaufenthalts so wichtig und was sollten Sie dabei beachten? Hier erhalten Sie einen Einblick in die Versicherung des Reiseunternehmens Globetrotter. Den richtigen Tarif mit Ihren individuellen Leistungen errechnen Sie einfach über unseren Button zum Vergleichsrechner.

Versicherungsträger

Das Reiseunternehmen Globetrotter ist nicht selbst Versicherungsträger der Auslandsreiseversicherung. Die Europäische Reiseversicherungs-AG bietet verschiedene Tarife für das Unternehmen an. Der Grundtarif hat die Bezeichnung Reiseversicherung E16. Ein bekannter Sondertarif für Personen bis zum sechsundzwanzigsten Lebensjahr ist der YOUTH26. Im Folgenden wollen wir zur Vereinfachung die Versicherungen des Unternehmens Globetrotter als Globetrotter Reiseversicherung oder Reiseversicherung Globetrotter bezeichnen.

Versicherte Personen

Grundsätzlich gilt die Globetrotter Reiseversicherung nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder in Lichtenstein haben. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen Privatpersonen oder Dienstreisenden gemacht. Ein Versicherungsschutz der Reiseversicherung Globetrotter kann sich auf eine einzelne Person oder eine Familie erstrecken. Der Versicherungsschutz muss für jede Person, jede Leistung und der Dauer individuell vereinbart werden. Er gilt für weltweite Reisen außerhalb des Heimatlandes und kann auf bestimmte und unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Leistungsumfang

Die Reiseversicherung Globetrotter beinhaltet neben dem SOS-Schutz für Reisezwischenfälle vier weitere Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist der Schutz vor Annullierungskosten. Bei unvorhersehbarer Krankheit, Streik, schwerer Beeinträchtigung des Eigentums, technischen Defekts oder einer Kündigung des Arbeitsvertrages werden Kosten bis CHF 10,000,- übernommen. Für die Familie sind dies CHF 20.000,-. Individuell sind höhere Absicherungen möglich. Die Globetrotter Reiseversicherung zeichnet als zweiten Schwerpunkt den Airline-Insolvenz-Schutz aus. Kosten für Organisation und Umbuchungen bei Insolvenz der Fluggesellschaft werden bis CHF 1.200,- übernommen. Ein Schutz vor Arzt- und Spitalkosten ist ebenso ein Bestandteil der Globetrotter Reiseversicherung. Je nach gewähltem Tarif und Versichertengruppe werden Kosten durch medizinische Behandlungen und deren Nebenkosten (Fahrtwege, Verbandsmittel etc.) mitgetragen. Als vierter Schwerpunkt ist die Selbstbehaltgarantie für Mietfahrzeuge zu nennen.

Beginn und Ende der Versicherung

Eine Unterscheidung in der Globetrotter Reiseversicherung gibt es bei befristeten und unbefristeten Verträgen. Der Beginn eines befristeten ist bei Prämienzahlung, Vorlage der Police und (je nach Leistungsumfang) bei Überschreiten der Grenze. Befristete Verträge werden ohne Police nach der Prämienzahlung gültig. Ein Abschluss ist hier immer verbindlich und nicht kündbar. Dem gegenüber steht ein unbefristeter Vertrag der Reiseversicherung Globetrotter, denn dieser kann mit einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen aufgelöst werden (Leistungsansprüche bei gekündigten Verträgen beachten!).

Anbieter vergleichen und Kosten berechnen

Individuelle Reiseversicherungen als Schutz vor dem finanziellen Risiko bei Auslandsaufenthalten sorgen für einen angemessenen Leistungsumfang im Verhältnis zur Prämie. Die richtige Versicherung für Ihre Reise finden Sie schnell in unserem Vergleichsportal.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich