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Protrip Reiseversicherung

Die PROTRIP Reiseversicherung umfasst Dienstleistungen der Central Krankenversicherung, der Generali Versicherung AG und der Europ Assistance Versicherungs-AG.

Geltungsbereich

  • vorĂĽbergehende Auslandsaufenthalte bis 24 Monate
  • fĂĽr Personen bis zum 69. Lebensjahr (bei Reisebeginn)
  • gĂĽltig in Ländern ohne dauernden Wohnsitz
  • Leistungen aufgrund Krankheit, Unfall und anderer Schadensereignisse

Versicherungsleistungen

  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
    • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Kosten fĂĽr Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
  • Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen (100 %)
  • unfallbedingter Zahnersatz (80 %, bis 2.500 €)
  • medizinisch „notwendiger“ RĂĽcktransport
    • wenn zur Lebensrettung notwendig und
    • „ausreichende“ Auslandsbehandlung nicht möglich oder voraussichtlich mehr als 14-tägiger stationärer Aufenthalt
  • ĂśberfĂĽhrungskosten Verstorbener (bis 25.000 €)
    • wahlweise Bestattungskosten im Ausland (bis 10.000 €)
  • Haftpflichtversicherung: Abdeckung privatrechtlicher SchadensersatzansprĂĽche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Assistance-Leistungen
    • Darlehen 1.600 € bei Barmittelverlust
    • Kostenersatz bei ersatzweiser Beschaffung von Reisedokumenten

VersicherungsausschlĂĽsse

  • alle vorsätzlich herbeigefĂĽhrten Schäden
  • zum Reiseantritt als notwendig bekannte Heilbehandlungen
  • Kriegsereignisse
    • Ausnahme: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes erfolgte erst während der Reise
  • Aufwendungen fĂĽr stationäre psychotherapeutische Behandlungen
  • Haftpflichtversicherung
    • Schäden an geliehenen/gepachteten Sachen
    • Erdrutsche und Ăśberschwemmungen
  • Unfallversicherung
    • Schäden durch Trunkenheit oder epileptische Anfälle
    • Kriegsschäden (Ausnahme: Ăśberraschung durch Kriegsereignisse)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die PROTRIP Reiseversicherung stellt ein Versicherungspaket bei längerfristigen, aber vorübergehenden Auslandsaufenthalten zur Verfügung und muss daher mit ähnlichen Angeboten verglichen werden. Mit einem Tarifrechner lässt sich ein komplexer Abgleich verschiedener Versicherungsangebote leicht durchführen. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Die PROTRIP Reiseversicherung umfasst Dienstleistungen der Central Krankenversicherung, der Generali Versicherung AG und der Europ Assistance Versicherungs-AG.

Geltungsbereich

Der Tarif PROTRIP deckt vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 24 Monate von Personen ab, die bei Reisebeginn noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß PROTRIP Reiseversicherung Test gewährt die Versicherung Leistungen auf Auslandsreisen bei Krankheiten, für Unfallfolgen und andere Schadensereignisse in Ländern, in denen der Versicherte über keinen dauernden Wohnsitz verfügt.

Versicherungsleistungen

Die PROTRIP Reiseversicherung kombiniert Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung. Der PROTRIP Reiseversicherung Test stellt fest, dass die Reisekrankenversicherung ambulante und stationäre Behandlungen erstattet, freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl gewährt und die Kosten für Medikamente sowie für Verband-, Hilfs- und Heilmittel ersetzt. Wenn keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung stehen, werden auch andere praxisbewährte Heilverfahren bezahlt, wie der PROTRIP Reiseversicherung Test ergibt. Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen sind von der Versicherung abgedeckt. Kostenersatz für schmerzstillende Zahnbehandlungen erfolgt zu 100 %, während unfallbedingt notwendiger Zahnersatz zu 80 %, maximal bis 2.500 € erstattet wird. Bei einem PROTRIP Reiseversicherung Test fällt auf, dass nur ein Anspruch auf Mehrkostenersatz bei zum Lebenserhalt „notwendigem“ Rücktransport aus dem Ausland besteht, wenn eine „ausreichende medizinische Behandlung“ im Ausland nicht gewährleistet ist oder wenn der stationäre Aufenthalt voraussichtlich zwei Wochen übersteigt. Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Überführungskosten vollständig bis zu 25.000 €, wahlweise die Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 €. Bei Behandlung durch nahe Angehörige werden die Sachkosten erstattet. Für den PROTRIP Reiseversicherung Test ist wichtig, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden ersetzt, die zu einem privatrechtlichen Schadensersatzanspruch führen. Bei Verlust von Barmitteln stellt die Versicherung notfalls bis zu 1.600 € als Darlehen zur Verfügung, das gemäß PROTRIP Reiseversicherung Test nach spätestens 30 Tagen zurückzuzahlen ist. Entsteht eine Notlage aufgrund des Abhandenkommens von Reisedokumenten, ersetzt die Versicherung die Kosten der Ersatzbeschaffung.

VersicherungsausschlĂĽsse

Die Reisekrankenversicherung umfasst nicht Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit zum Reiseantritt bekannt war. Bei Kriegsereignissen erfolgt nach dem PROTRIP Reiseversicherung Test eine Kostenübernahme nur, wenn die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes erst während der Auslandsreise ausgesprochen wurde und lediglich bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer Ausreise. Schwangerschafts- und Entbindungskosten bei normalem Schwangerschaftsverlauf werden nicht übernommen. Nicht erstattet werden Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische Behandlungen. Beschädigungen geliehener oder gepachteter Sachen werden von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt. Keine Versicherungsleistung erfolgt zudem bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung sowie bei Schäden, die sich versicherte Personen gegenseitig zufügen. Auch Sachschäden aufgrund von Erdrutschen und Überschwemmungen sind ausgeschlossen. Die Unfallversicherung erstattet keine Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt oder durch Trunkenheit, epileptische Anfälle oder durch Kriegsgeschehnisse verursacht wurden, es sei denn, der Versicherte wurde durch die Kriegsereignisse überrascht.

Versicherungsbedingungen

Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen können unter http://www.protrip.de/verbraucherinfos.html eingesehen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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