In den R V Reiseversicherungen können eine Auslandskrankenversicherung und eine Unfallversicherung kombiniert werden.
Geltungsbereich
- Schutz bei Unfall, Krankheit und Tod
- auf beliebig vielen Auslandsreisen
- bis zu 45 Reisetage
- gegen Aufpreis bis zu 730 Reisetage
- für Einzelreisende oder Familien
- mit deutschem Wohnsitz
- Familienversicherung
- Versicherungsnehmer und Lebenspartner (bis 64 Jahre)
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Neugeborene (falls Versicherungsvertrag bereits 3 Monate bestand und eine Nachmeldung innerhalb von 2 Monaten erfolgt)
Versicherungsleistungen
- ambulante und stationäre Behandlungen
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- verordnete Medikamente, Hilfs-, Heil- und Verbandmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- erstmals erforderliche Hilfsmittel
- ohne Hörgeräte und Sehhilfen
- physikalische Behandlungen
- Unterbringungskosten eines Elternteils bei stationärer Behandlung von Kindern
- Krankentransporte
- Ersttransport zum Krankenhaus/Notarzt
- Rücktransport, wenn medizinisch „sinnvoll“, wenn die ausländischen Heilbehandlungskosten über den Rücktransportkosten liegen oder wenn die ausländische stationäre Behandlung 14 Tage übersteigen würde
- Überführungskosten im Todesfall (bis 12.000 €)
- Unfallversicherung
- Geldleistung bei unfallbedingtem Invaliditätsfall
- Unfallversicherungssumme 40.000 € (Zahlung ab 50-prozentiger Invalidität)
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten (bis 10.000 €)
Versicherungsausschlüsse
- Reisekrankenversicherung
- bei Reisebeginn feststehende Behandlungen
- Behandlungen, die zum Reisezweck gehörten
- Suchtkrankheiten
- vorsätzliche Eigenschädigungen
- normal verlaufende Schwangerschaften
- Entbindungen, Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten
- Psychoanalysen, Psychotherapien
- Hörgeräte und Sehhilfen
- neuer Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Heilpraktiker-Anwendungen
- Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Nähr- und Stärkungsmittel
- Kriegsereignisse, Unruhen, Terrorismus (falls Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag)
- Reiseunfallversicherung
- Alkohol- und Drogenkonsum
- Vergiftungen (Ausnahme: Kinder bis 9. Lebensjahr)
- Bandscheibenschädigungen
- Infektionskrankheiten (Ausnahme Tollwut und Wundstarrkrampf)
- epileptische Anfälle
- vorsätzliche Straftaten
- Blutungen innerer Organe
- Strahlenschäden
- Reaktionen aufgrund psychischer Störungen
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Bei Reiseversicherungen, die aus verschiedenen Bausteinen bestehen, ist jede Teilversicherung sorgfältig auf die enthaltenen Versicherungsdienstleistungen zu überprüfen. Ein umfassender und gleichzeitig neutraler Vergleich kann nur mit einem Tarifrechner sichergestellt werden. Mit unserem komfortablen Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, wählen Sie eine bedarfsgerechte und günstige Reiseversicherung aus.
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In der R und V Reiseversicherung können eine Auslandskrankenversicherung und eine Unfallversicherung kombiniert werden.
Geltungsbereich
Die für ein Kalenderjahr abgeschlossene R u. V Reiseversicherung schützt bei Unfällen und Krankheiten für die ersten 45 Reisetage beliebig vieler Auslandsaufenthalte. Personen mit ständigem deutschem Wohnsitz können die Versicherung abschließen. In der Familienversicherung können neben dem Versicherungsnehmer dessen Lebenspartner (beide bis zum 64. Lebensjahr) sowie Kinder bis zu 18 Jahren abgesichert werden. Neugeborene sind durch die R V Reiseversicherung geschützt, wenn am Geburtstag ein Elternteil zumindest drei Monate versichert war und nicht später als zwei Monate nach dem Geburtstag die rückwirkende Versicherungsanmeldung erfolgt.
Versicherungsleistungen
Die R V Reiseversicherungen umfasst alle notwendigen ärztlich-ambulanten und stationären Behandlungen, verordnete Medikamente, Hilfs-, Heil- und Verbandmittel, schmerzstillende Dentalbehandlungen und Zahnersatzreparaturen, Heilmittel in Form von Licht-, Wärme- Strahlen und anderen physikalischen Behandlungen sowie erstmals erforderlich werdende Hilfsmittel (nicht aber Hörgeräte und Sehhilfen). Kostenübernahmen bei stationärem Klinikaufenthalt erfolgen für Verpflegung, Unterkunft und Sachleistungen sowie für die Unterbringungsaufwendungen eines Elternteils im Krankenhaus bei stationärer Behandlung von Kindern. Die R V Versicherung Urlaub trägt den ersten Krankentransport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zu einem Notarzt und den Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, wenn der Rücktransport medizinisch „sinnvoll“ ist, die Kosten der ausländischen Heilbehandlung die Rücktransportkosten übersteigen würden oder die ausländische Behandlung nach Einschätzung des behandelnden Auslandsarztes länger als 14 Tage dauern würde. Der Versicherte hat im Rahmen der R+V Reiseversicherungen im Ausland Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl. Die R+V Versicherung Reise übernimmt im Todesfall die Überführungskosten nach Deutschland oder die Bestattungskosten im Ausland bis zu 12.000 €. Die Unfallversicherung der R+V Versicherung Reiseversicherung zahlt bei weltweiten Unfällen außerhalb Deutschlands einen einmaligen Geldbetrag, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit aufgrund eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt ist. Die Unfallversicherungssumme von 40.000 € wird bei mindestens 50-prozentiger Invalidität fällig. Eine bestehende Vorinvalidität einzelner Körperteile oder Sinnesorgane wird bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades in Abzug gebracht. Unfallbedingte Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten werden von der Reiseversicherung R+V bis zu 10.000 € getragen.
Versicherungsausschlüsse
Kein Kostenersatz erfolgt durch die Reiseversicherungen R+V bei nicht ärztlich verschriebenen Medikamenten, bei Reisebeginn bereits feststehenden oder einen Reiseanlass darstellenden Behandlungen, Suchtkrankheiten und vorsätzlichen Eigenschädigungen, normal verlaufenden Schwangerschaften, Entbindungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder Fehlgeburten sowie für Psychoanalysen, Psychotherapien, Hörgeräte und Sehhilfen. Ausgeschlossen von der Leistungspflicht sind neu anzufertigender Zahnersatz, kieferorthopädische Maßnahmen, Heilpraktiker-Anwendungen, Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Badezusätze, Stärkungs-, Nähr-, Desinfektions- und kosmetische Mittel. Lag eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, so trägt die Versicherung keine Kosten für Krankheit, Unfall oder Tod aufgrund von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorismus. Die Reiseunfallversicherung schützt nicht bei Unfällen, die auf Alkohol- oder Drogenkonsum sowie auf Lebensmittel- oder sonstigen Vergiftungen beruhen. Ein Unfallversicherungsschutz besteht nicht bei Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen, epileptischen Anfällen, anderen, den ganzen Körper erfassenden Krämpfen und bei Unfällen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Straftaten oder Kriegsereignissen, soweit diese vorhersehbar waren. Keine Leistung erfolgt ferner bei Bandscheibenschäden, Blutungen innerer Organe sowie Gehirnblutungen, Strahlenschäden und Infektionen auch aufgrund von Insektenstichen oder –bissen (ausgenommen Wundstarrkrampf und Tollwut) sowie nach krankhaften Reaktionen aufgrund psychischer Störungen. Nach Vergiftungen tritt die Unfallversicherung nur bei Kindern bis einschließlich zum 9. Lebensjahr ein, nicht jedoch bei Lebensmittelvergiftungen. Leistungspflicht besteht nur im Nachgang zu etwaigen Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Voraussetzung für Versicherungszahlungen
Eine Versicherungsleistung setzt die Vorlage aller notwendigen Belege im Original als Anlage zum R+V Reiseversicherung Schadensformular voraus, die die Namen der die Quittung ausstellenden und der behandelten Person, das Ausstellungsdatum und die im Einzelnen erbrachten Leistungen und verschriebenen Heil- und Hilfsmittel enthält. Aus Krankenhausrechnungen muss zusätzlich die genaue Dauer des stationären Aufenthaltes zu entnehmen sein. Die Übernahme von Überführungs- oder Bestattungskosten setzt die Vorlage einer Sterbeurkunde sowie ein ärztliches Attest zur Todesursache voraus. Eine wahrheitsgemäße R V Reiseversicherung Schadensanzeige ist der Versicherung unverzüglich zu übermitteln. Die Versicherung kann nach einer R+V Reiseversicherung Schadensmeldung einen Arzt mit der Untersuchung des Versicherten beauftragen.
Versicherungsprämien
Für Einzelpersonen beträgt die Versicherungsprämie 11,50 € (14,29 € einschließlich Unfallversicherung) und für Familien 26 € (31,58 € mit Unfallversicherung). Einzelversicherte ab 65 Jahren bezahlen 65 € (47,79 €). Bei Reiseverlängerungen über 45 Reisetage hinaus (bis zu maximal 730 Tagen) wird in der Krankenversicherung bei bis zu 64-Jährigen eine zusätzliche Tagesprämie von 2,50 € und bei Versicherten ab 65 Jahren von 5 € berechnet. Die pauschale Zusatzprämie in der Unfallversicherung bei längeren Auslandsaufenthalten Alleinreisender beträgt 2,77 € (ab 65 Jahre 4,44 €) und bei Familien 5,54 €.
Versicherungsbedingungen
Produktinformationsblatt und Bedingungen der R+V Reiseversicherungen sind unter http://www.ruv.de/de/privatkunden/krankenversicherung/auslandsreise-krankenversicherung/index.jsp hinterlegt.