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Reiseversicherung ADAC

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Für Reisende bietet der ADAC ein umfangreiches Versicherungspaket an. Ausländische Gäste in Deutschland können von der Incoming Versicherung profitieren.

Leistungen Reiseversicherung

Reiserücktritt/Reiseabbruch

  • deutschland- und weltweiter Schutz 
  • Tarife für mitgeführtes Gepäck erhältlich 
  • gültig für Reisen, die innerhalb eines Jahres stattfinden 
  • auch nach der Reisebuchung abschließbar 
  • schnelle und unkomplizierte Kostenerstattung Auslandskrankenschutz 
  • weltweiter Krankenschutz bei Erkrankungen sowie Verletzungen 
  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen 
  • direkte und sofortige Hilfe durch ADAC-Ärzte 
  • im Premium-Tarif ist eine Auslandsunfallversicherung erhältlich 

Leistungen Incoming Versicherung

Reisekrankenversicherung

  • Krankenversicherungsschutz bei akuter und unerwarteter Verletzung und Erkrankung 
  • Hilfsmaßnahmen, wie beispielsweise ein Krankenrücktransport wird organisiert 
  • ADAC-Ärzte bieten aktive Hilfe und ausführliche Betreuung 
  • wird von deutschen Botschaften sowie Konsulaten als Visumsvoraussetzung anerkannt Reisehaftpflichtversicherung 
  • Versicherungsschutz bei Sach- oder Personenschäden 
  • maximale Deckungssumme von 1 Mio. Euro pro Versicherungszeitraum 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mit Hilfe des internen Tarifrechners, der sich nach dem Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet, können die individuellen Beiträge und Leistungen eingesehen werden. Ebenfalls lassen sich andere Anbieter vergleichen.

 


 

Der ADAC ist schon länger dafür bekannt, sehr gute Absicherungen zu günstigen Preisen anzubieten. Vor allem ADAC-Mitglieder können dabei von guten Tarifen profitieren. So gehören die Reiseversicherungen des ADAC zu den wichtigen Absicherungen. Aber nicht nur deutsche Urlauber können eine Reiseversicherung beim ADAC abschließen, sondern ebenfalls stehen ausländischen Gästen Absicherungen zur Verfügung.

Der ADAC

Im Jahr 1903 gründete sich der ADAC unter dem Namen Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung. Der Verein konnte sich über einen schnellen Zuwachs an Mitgliedern freuen, da er sich besonders für die Belange der motorisierten Fahrer einsetzte. Da immer mehr Autofahrer dem Verein angehörten, erfolgte 1911 die Umbenennung zum ADAC. Mittlerweile sind mehr als 18 Millionen Mitglieder dem ADAC angehörig, so dass er als der größte Automobilclub in Europas sowie der zweitgrößte auf der Welt gewertet werden kann. Es steht den Mitgliedern nicht nur ein Hilfsservice rund um die Uhr zur Verfügung, sondern darüber hinaus werden auch bedarfsorientierte Absicherungen, wie die Reiseversicherung beim ADAC, angeboten.

Reiseversicherungen ADAC

Zu den Reiseversicherungen gehören eine Urlaubsversicherung des ADAC, hinter der sich der Auslandskrankenschutz verbirgt. Weiterhin ist eine Rückreiseversicherung des ADAC erhältlich, welche finanziellen Schutz vor einem Reiseabbruch bietet. Darin ist auch der Reiserücktritt enthalten, wenn die Reise aus dringenden Gründen gar nicht erst angetreten werden kann. Da sich vermehrt Gäste aus anderen Ländern in Deutschland aufhalten, wird eine Reiseversicherung für ausländische Gäste vom ADAC angeboten. Diese wird als Incoming Reiseversicherung beim ADAC geführt und beinhaltet auch eine Reise-Haftpflichtversicherungen. Somit ist es möglich, sich mit dem ADAC gegen alle finanziellen Risiken, die sich im Zusammenhang mit einer Auslandsreise ergeben können, abzusichern. Dies gilt nicht mehr nur ausschließlich für deutsche Einwohner, sondern ebenso im umgekehrten Fall für ausländische Gäste, die vorübergehend Deutschland besuchen. 

Reiseversicherung ADAC

Die „Tarife“ der Reiseversicherungen vom ADAC unterscheiden sich in Basis, Exklusiv sowie Premium. Dies gilt für die Rückreiseversicherung vom ADAC, wie auch für die Urlaubsversicherung des ADAC. Der Reiserücktritt mit Reiseabbruch ist in Deutschland sowie weltweit gültig und lässt sich für alle Reisen innerhalb eines Jahres nutzen. Der Vorteil ist darin zu sehen, dass diese Absicherung selbst dann noch abschließbar ist, wenn die Reise bereits gebucht ist. Die Versicherung zeichnet sich durch eine schnelle sowie unbürokratische Abwicklung im Schadensfall aus. Der Auslandskrankenschutz gilt weltweit bei Erkrankungen sowie Verletzungen. Hierin sind die umfangreichen Leistungen der ambulanten sowie stationären Behandlung inbegriffen. Darüber hinaus kann von der aktiven Hilfe der ADAC-Ärzte profitiert werden. Als Zusatzleistung im Premium-Tarif wird eine Unfallabsicherung für das Ausland angeboten.

Incoming Reiseversicherung ADAC

Die Reiseversicherung für ausländische Gäste vom ADAC richtet sich an alle Besucher der Bundesrepublik. Sie beinhaltet eine Reisekrankenversicherung sowie eine Reisehaftpflichtversicherung. Inbegriffen ist ein Krankenschutz bei akuten sowie unerwarteten Verletzungen und Erkrankungen. Damit kann sich der ausländische Gast in deutsche, ärztliche Behandlung begeben. Weiterhin ist es möglich, einen Krankenrücktransport organisieren zu können. Aktive ADAC-Ärzte betreuen die Gäste in allen medizinischen Notfällen. Die integrierte Reisehaftpflichtversicherung beinhaltet einen Schutz bei Personen- und Sachschäden. Hier greift eine maximale Deckungssumme von 1 Mio. Euro, die pro versichertem Zeitraum ihre Gültigkeit findet. Die Incoming Reiseversicherung des ADAC wird von den deutschen Botschaften sowie Konsulaten als Voraussetzung für das Visum anerkannt.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der „interne Tarifrechner“ gibt Aufschluss über die genauen Beiträge, die sich nach dem gewünschten Tarif richten. Bei der Incoming Reiseversicherung spielt das Alter des Gastes eine Rolle. Ebenfalls können die Leistungen mit anderen Anbieter verglichen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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