Die AOK Gesundheitskasse ist einer der größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherer. Die AOK betreut ihre Mitglieder innerhalb Deutschlands anhand der Einteilung in Regionalbezirke. Die jeweiligen AOK Bezirke tragen zwar eigenständige Bezeichnungen, sind aber der Gesundheitskasse als Trägerunternehmen unterstellt und zugeordnet. Überwiegend erfolgt die Betreuung der AOK Kunden direkt vor Ort durch die bestens geschulten Fachkräfte. Da die AOK eine Gesundheitskasse ist, bietet sie vorrangig die gesetzliche Krankenversicherung an. Darüber hinaus werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten, die die Lücke zwischen den gesetzlichen Grundleistungen und den Tarifen der privaten Krankenkassen schließen. Für alle Mitglieder bietet die AOK die Reiseversicherung an. Diese für den weltweiten Aufenthalt verfügbare Urlaubsversicherung der AOK kann wahlweise für eine einzelne Person oder aber für die ganze Familie abgeschlossen werden. Da die AOK ein reiner Personenversicherer ist, sind keine weiteren AOK Reiseversicherungen verfügbar. Die einzige bei der AOK verfügbare Urlaubs- und Reiseversicherung ist die Reise- und Auslandskrankenversicherung. Versicherungen für den Reiserücktritt und den Reiseabbruch können als Urlaubsversicherung nicht beantragt werden. Die Reiseversicherungen der AOK für die Familie oder eine Einzelperson werden im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter abgeschlossen. Die Tarife der AOK Zusatzversicherungen einschließlich der Reiseversicherung sind unter https://www.aok.de/bayern/beitraege-tarife/zusatzversicherungen-159474.php?action=tarifsteckbrief einsehbar.
Geltungsbereich und Geltungszeitraum
Sowohl die Reiseversicherung für Einzelpersonen als auch die Versicherung für die ganze Familie ist bei der AOK Gesundheitskasse für alle Reisearten ausgelegt. Mit dem Abschluss einer Urlaubsversicherung der AOK sind alle Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt. Einschränkungen bei den Urlaubs- und Reiseländern sowie bei den Arten der möglichen Auslandsreisen gibt es nicht. Versicherbar sind mit der Urlaubsversicherung der AOK alle privaten Reisen, die eine maximale Dauer von 45 Tagen nicht überschreiten. Für beide angebotenen Policen besteht nach einem Jahr die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf längere Auslandsaufenthalte auszuweiten. Für den berufsbedingten oder privaten Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen kann der Tarif AKE gewählt werden.
Leistungsumfang
Die Urlaubsversicherungen für die ganze Familie oder Einzelpersonen umfassen bei der AOK Gesundheitskasse eine 100 % Erstattung der anfallenden Behandlungskosten während der Auslandsreise. Ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte und zahnärztliche Maßnahmen sind im Tarif AKE-11 enthalten. Bei der Erstattung von zahnärztlichen Leistungen ist der Höchstbetrag auf 300 Euro begrenzt. Verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall oder einer Verletzung werden maximal bis zu einer Summe von 150 Euro durch die Reiseversicherung der AOK übernommen. Wenn ein Rücktransport des Versicherungsnehmers medizinisch notwendig und vertretbar ist, übernimmt die AOK die anfallenden Mehrkosten. Dies bedeutet nicht die volle Kostenübernahme bei Rücktransporten aus medizinischen Gründen, sondern die Erstattung aller die normalen Rückreisekosten übersteigenden Beträge. Im Urlaubs- und Reiseland werden medizinisch notwenige Transporte zur Klinik oder zum Arzt übernommen. Hierbei gilt eine Höchstgrenze von 2.500 Euro einschließlich der Durchführung eines Transportes mit dem Rettungshubschrauber.