Die Deutsche BKK zählt mit über 800.00 Mitgliedern zu den größten deutschen Krankenversicherern. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts bietet ihren Mitgliedern eine umfassende Krankenvollversicherung und frei wählbare Zusatztarife im Bereich der Gesundheitsversorgung an. Für alle Mitglieder bietet die deutsche BKK die Reiseversicherung in Form der Auslandskrankenversicherung für private Reisen an. Im Bereich der Sachversicherungen für Urlaubs- und Auslandsreisen ist eine Reiseversicherung der BKK nicht verfügbar. Mitglieder der BKK erhalten eine umfassende Impfschutzberatung anhand ihrer Reiseplanung. Die Reiseversicherung der BKK muss nicht gesondert beantragt werden, sondern besteht im Rahmen der Mitgliedschaft bereits. Alle Mitglieder deutschen BKK haben seit dem 01.07.2010 den grundlegenden Schutz durch eine weltweite Auslandskrankenversicherung. Hierbei wird die in der Krankenvollversicherung integrierte Reiseversicherung der deutschen BKK von der namhaften ERGO Direkt Versicherung getragen. Private Personen können bei der deutschen BKK die Reiseversicherung nicht beantragen, wenn keine Vollmitgliedschaft besteht. Die gültigen Versicherungsbedingungen der BKK Reisekrankenversicherung sind unter http://www.deutschebkk.de/fileadmin/user_upload/Service/Auslandsreisekrankenversicherung/Allgemeine%20Versicherungsbedingungen.pdf abrufbar.
Geltungsbereich und Versicherungsvorrausetzungen
Mitglieder der deutschen BKK haben durch die in der Mitgliedschaft integrierten Reiseversicherungen einen weltweiten Auslandskrankenschutz ohne die Ausnahme einzelner Reiseländer. Die deutsche BKK Reiseversicherung hat für alle privaten Urlaubsreisen Bestand, die eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Geschäfts- und Dienstreisen sowie Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen sind durch die gültigen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Um die Reisekrankenversicherung der deutschen BKK in Anspruch zu nehmen, muss eine Krankenvollversicherung bestehen. Ein gesonderter Abschluss der Reiseversicherung ohne bestehende Mitgliedschaft ist nicht möglich. Die deutsche BKK fordert für die weltweit gültige Reise- und Auslandskrankenversicherung keinen Zusatzbeitrag.
Ambulante und zahnmedizinische Behandlung
Durch die Reiseversicherung der deutschen BKK werden alle im Ausland anfallenden Behandlungskosten getragen, wenn eine akute medizinische Notwendigkeit besteht. Erstattungsfähig sind alle ambulanten Behandlungskosten und die anfallenden Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung. Hier erstattet die BKK die Kosten für eine schmerzstillende Behandlung, für einfache und notwendige Füllungen sowie für Reparaturen an bestehendem Zahnersatz. Bei der Übernahme von ambulanten Behandlungskosten werden zusätzlich die Aufwendungen für Arznei- und Verbandsmittel erstattet. Eine Erstattung der im Ausland angefallenen Behandlungskosten und weiteren Aufwendungen erfolgt anhand der eingereichten Rechnungen.
Transport und stationäre Behandlung
Im Bereich der Übernahme von im Ausland anfallenden Transportkosten beinhaltet die BKK Reiseversicherung sehr umfassende Leistungen. Übernommen werden hier anfallende Transportkosten zu einem frei wählbaren Arzt im Urlaubsland und die Transportkosten in das nächstgelegene Krankenhaus. Bei einer stationären Behandlung im Ausland können Mitglieder der deutschen BKK zwischen der Übernahme der Verpflegungs- und Unterbringungskosten und der Zahlung von Krankenhaustagegeld wählen. Wenn die medizinische Versorgung im Reiseland nicht gewährleistet ist, wird ein notwendiger Rücktransport in das Heimatland organisiert und von der Versicherung getragen. Sollte der Versicherungsnehmer während der Reise umkommen, übernimmt die deutsche BKK die Überführungskosten in das Heimatland oder trägt die Bestattungskosten im Ausland. Für die Überführung werden maximal 10.000 Euro geleistet und für die Bestattung maximal 5.000 Euro.