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Reiseversicherung DKV

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Es lässt sich mit einer DKV Versicherung die Reise absichern, so dass ein finanzieller Schaden ausgeschaltet wird.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

  • wird vom Kooperationspartner ERV angeboten 
  • Entschädigung bei Reiserücktritt bis maximal 2.500 Euro bei Einzelpersonen und bis 5.000 Euro bei Paaren und Familien 
  • Erstattung der Umbuchungsgebühren 
  • Zahlung der Mehrkosten für die Hinreise sowie entgangene Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt 
  • Erstattung der Rückreisekosten sowie entgangenen Reiseleistung bei Reiseabbruch

Auslandskrankenversicherung

  • Auswahl zwischen vier verschiedenen Tarifen für Auslandsreisen und zwei Tarifen für Deutschlandreisen (für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland) 
  • 100% Kostenerstattung bei Schmerzbehandlungen Zahnarzt, ambulanten und stationären Behandlungen inklusive Heil- und Hilfsmittel – bei stationären Behandlungen wahlweise Zahlung eines Krankenhaustagegeldes möglich 
  • 50% Kostenübernahme bei provisorischen Kronen oder Zahnersatz, jedoch bestehen Summenbegrenzungen 
  • Krankenrücktransport 
  • Überführung oder Bestattung bis 10.000 Euro 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die individuelle Auswahl kann über den internen Tarifrechner (blauer Button „Zum Versicherungsvergleich >>“) getroffen werden. Ebenfalls lassen sich die genauen Beiträge berechnen sowie weiterer Versicherer miteinander vergleichen.

 


 

Ist eine Reise geplant, sollte sich auch mit möglichen Eventualitäten befasst werden, welche zu einem Rücktritt oder Abbruch führen können. Selbst am Urlaubsort angekommen, kann es schnell zu einer unerwarteten Erkrankung kommen. Um nicht noch zusätzlich finanzielle Einbußen zu erleben, ist die Reiseversicherung der DKV eine gute Alternative.

Die DKV

Die Deutsche Krankenversicherung / DKV kann bereits auf ein über 80jähriges Bestehen zurückblicken. Im Jahr 1997 schloss sich das Unternehmen mit einigen anderen, namhaften Gesellschaften zur ERGO Gruppe zusammen, so dass ein leistungsstarker Verbund entstand, der dabei zu den größten Versicherungsgruppen gezählt werden kann. Die DKV Urlaubsversicherung ist eines von zahlreichen Produkten der Gesellschaft.

Reiseversicherung DKV

Es ist möglich, mittels der DKV Versicherung eine Reise abzusichern. Direkt hierüber ist die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung erhältlich, welche in Kooperation mit der ERV, dem Reiseversicherer der ERGO, angeboten wird. Für unvorhergesehene Krankheitsfälle bietet die DKV Urlaubsversicherung eine Auslandskrankenversicherung an, die sich an die jeweiligen Wünsche der Versicherten richtet. Es handelt sich bei allen Versicherungsarten um Jahresverträge, so dass mit der DKV Versicherung die Reise nicht jedes Mal neu abgesichert werden muss.

Reiserücktritt- und Reiseabbruch

Muss die gebuchte Reise aus einem wichtigen Grund abgebrochen werden, dann bietet die DKV Urlaubsversicherung über die ERV eine „Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung“ an. Sie schützt vor den, zumeist nicht unerheblichen, Stornokosten, die auf den Versicherten zukommen. Diese werden bei Einzelpersonen bis maximal 2.500 Euro übernommen, bei Familien und Paaren beläuft sich die Summe auf maximal 5.000 Euro. Weiterhin sind Umbuchungsgebühren sowie die Mehrkosten bei verspäteter Anreise und bis dahin entgangene Reiseleistungen erstattungswürdig. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, dann erhält der Versicherte die Rückreisekosten sowie entgangenen Reiseleistungen von der DKV Versicherung Reise erstattet.

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung bietet sechs verschiedene „Tarife“ an, bei denen nicht nur unter Einzelpersonen und Familien unterschieden wird, sondern darüber hinaus auch die Länge der Reise eine entscheidende Rolle spielt. Mit der Reiseversicherung der DKV ist es möglich, Auslandsreisen bis zu 24 Monaten und Deutschlandreisen bis zu fünf Jahren absichern zu lassen. Die Tarife für die Deutschlandreisen richtet sich an die Personen mit ständigen Wohnsitz im Ausland. Zu den „Leistungen“ gehören Heilbehandlungen im vollen Umfang inklusive der Hilfs- und Heilmittel. Je nach Tarif kann bei einem Krankenhausaufenthalt ein Tagegeld beansprucht werden. Schmerzstillende Zahnbehandlungen werden von der Reiseversicherung der DKV getragen. Bei einem nötig werdenden, provisorischen Zahnersatz oder Kronen wird ein Zuschuss von 50 Prozent gezahlt, wobei hier wiederum Höchstgrenzen vorgesehen sind. Weiterhin gehören der Krankenrücktransport sowie Überführung oder Bestattung bis 10.000 Euro zum Leistungsumfang.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Für eine individuelle Auswahl und Beitragsberechnung steht der „interne Tarifrechner“ zur Verfügung. Dieser gibt ebenfalls Aufschluss über die jeweiligen Leistungen und kann für einen Vergleich mit anderen Versicherungsgesellschaften herangezogen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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