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Reiseversicherung Sparkasse

Hier auf unserer Homepage werden Sie alles rund um Reiseversicherungen der Sparkassen finden. 

Wenn Sie eine Reise nicht antreten können oder wenn Ihnen auf Ihrer Reise etwas passiert, muss das nicht gleichzeitig ein Kostenrisiko für Sie sein! Bei uns erhalten Sie die passende Versicherung, um nicht auf bis zu hundert Prozent der Reisekosten sitzen zu bleiben.

Versicherungsschutz

Sparkassen bieten hauptsächlich die Goldkreditkarten zur Absicherung von Reisen an. 
Darin enthalten sind:

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Autoschutzbrief für Europa
  • Reise-Notfallservice

Risiken abdecken und Kosten berechnen

Ihre Reise sicher zu gestalten, ist ganz einfach. Mit Hilfe unseres blauen Buttons mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich>>“ gelangen Sie zu unserem Vergleichsportal.

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Wenn Sie eine Reise nicht antreten können oder etwas in Ihrem Urlaub geschieht, besteht die Gefahr, dass Sie auf hohen Kosten sitzenbleiben. Daher ermöglichen wir Ihnen einen Einblick in Reiseversicherungen Sparkasse. Passende Versicherungen zum Thema finden Sie beim Anklicken auf den blauen Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich>>“.

Urlaubsversicherung Sparkasse

In der Sparkassen-Finanzgruppe gibt es keine direkte Reiseversicherung Sparkasse. Die Kreditinstitute nutzen ihre Verbundpartner, um dieses Produkt anzubieten. Die Begriffsgruppe Reiseversicherung Sparkasse umfasst bekannte Partner der einzelnen Sparkassen. Dies sind die Versicherungskammer Bayern, UKV, Sparkassen Versicherung Sachsen, Provinzial, Mastercard, Visa Card, neben weiteren. Der Vertrieb läuft nur über das stark verbreitete Filialnetz. Im Fokus bei diesem Thema sind jedoch die Kreditkartengesellschaften.

Sparkasse Kreditkarte Reiseversicherung

Es gibt zwei Arten von Kreditkarten im Hinblick auf Versicherungsleistungen. Dies sind die Standardkarten und die Goldkarten. Gemäß den Kreditkartenbedingungen sind nur bei den Goldkarten Versicherungsleistungen enthalten. Insbesondere die Mastercard Gold Reiseversicherung Sparkasse und die Reiseversicherung Visa Sparkasse (Goldkarte) sind solche Kreditkarten.

Leistungen im Detail

Am Beispiel der Reiseversicherung Mastercard Gold Sparkasse betrachten wir die Versicherungsleistungen. Der erste Bestandteil der Versicherungsleistung ist die Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung. Hier werden die Kosten bei Stornierung und beim Abbruch übernommen. Dabei liegt der Höchstbetrag bei 10.000,- Euro. Ein Selbstbehalt von zwanzig Prozent, mindestens 100,- Euro bleibt bestehen. Weiterhin gibt es die Auslandsreise-Krankenversicherung. Alle Kosten werden übernommen für medizinisch notwendige Behandlungen. Auch Zahnarztkosten, die zur Linderung des Schmerzes erforderlich sind, werden bis zu 300,- Euro gedeckt. Grundsätzlich werden Sie als Patient erster Klasse behandelt und haben die Wahl über Arzt und Krankenhaus. Ein Rücktransport ist inbegriffen. Der Versicherungsschutz umfasst eine Dauer des Auslandsaufenthalts bis zu sechzig Tagen. Weiterhin gibt es einen Autoschutzbrief für Inland und das europäische Ausland. Bei Pannenhilfe und Abschleppen, Bergung und Unterstellung des Fahrzeuges, auch bei Weiter- und Rückfahrt, werden die Kosten übernommen. Bei Fahrzeugausfall trägt die Gesellschaft Mietwagenkosten, den Fahrzeugtransport und den Ersatzteileversand. Der Versicherungsschutz besteht für alle Fahrzeuge über 50cm³ und Wohnmobile bis vier Tonnen. Hier am Fall der Mastercard Gold Sparkasse Reiseversicherung ist der große Leistungsumfang gut erkennbar.

Besonderheit

Ebenso in der Mastercard Reiseversicherung Sparkasse enthalten, ist ein Reise-Notfallservice. Dieser umfasst vier Bereiche. Wenn Sie Hilfe bei dem Finden von Rechtsanwälten, Dolmetschern oder Botschaften brauchen, unterstützt Sie der Juristische Notfallservice. Das Aufzeigen von Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort bietet Ihnen der Medizinische Notfallservice. Hierbei wird insbesondere auf deutsch oder englisch sprechende Ärzte geachtet. Eine sprachliche Verständigung wird unterstützt. Auch Besuche von Angehörigen werden organisiert. Als weiterer Bestandteil des Notfallservice ist der Kreditkarten-Notfallservice. Er veranlasst eine Kartensperre oder beschafft Ihnen eine Ersatzkarte. Verlieren Sie Dokumente, erhalten Sie durch den Reisedokumenten-Notfallservice zuständige Stellen benannt, auch kann auf Wunsch Kontakt zu diesen aufgenommen werden. Und wenn Sie Ihre Zahlungsmittel verloren haben, hilft Ihnen der Bargeldservice weiter. Er nimmt Kontakt zur Hausbank auf, damit Sie wieder zu Geld kommen oder er gewährt Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500,- Euro.

Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder.

Die Leistungen der Reiseversicherung Mastercard Gold Sparkasse gelten nicht nur für den Karteninhaber, sondern für die Familie oder Partnergemeinschaft. Bei der Reiserücktrittskostenversicherung muss jedoch die Reise mit der Goldkarte bezahlt worden sein. Die Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung, aus dem Autoschutzbrief und dem Reise-Notfallservice können auch beansprucht werden, wenn die Reisen getrennt genommen wurden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich