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Visana Reiseversicherung

Die Visana Ferienversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Folgen von Unfällen und Krankheiten auf Auslandsreisen abdeckt.

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen (außerhalb der Schweiz)
  • Reisedauer bis zu 8 Wochen
  • Einzel- oder Kollektivversicherung
  • Versicherungsvoraussetzung
    • gesetzliche Schweizer Krankenversicherung
    • Wohnsitz: in der Schweiz oder maximal 50 km von der Schweiz entfernt

Versicherungsleistungen

  • Auslandskrankenversicherung
    • Versicherungsfälle: Unfall, Krankheit, unerwartete Niederkunft
    • Versicherungsleistungen: notfallmäßige Zahnbehandlungen, Notfall-Krankentransporte, (zur Lebensrettung) „notwendige“ Rücktransporte, Überführungskosten im Todesfall, Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten, Zahlung für Ersatzreise nach stationärem Aufenthalt (bis 1.000 €)
  • Visana-Soforthilfe-Service
    • Unterstützung bei Krankenhausaufnahme und Krankenhausverlegung
    • Kostenübernahmegarantie
  • Rechtsschutzversicherung
    • Verkehrsrechtsschutz: Schutz für Halter und Führer von Kraftfahrzeugen, Fußgänger und Fahrgäste
    • Streitigkeiten aus Miet-, Reise- und Reparaturverträgen
    • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
    • Vertretung bei fahrlässigen Rechtsverletzungen in Administrativ- und Strafverfahren
    • Deckungssumme 100.000 CHF je Versicherungsfall (einschließlich Strafkautionen)
  • Reisegepäckversicherung
    • bei Raub, Diebstahl, Beschädigung
    • bis zu 2.000 CHF pro Reise
  • Annullierungskostenversicherung
    • Versicherungsfälle: Unfall, Krankheit, schwerer Eigentumsschaden am Wohnsitz, lebensgefährdende Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Reiseziel, Arbeitsplatzkündigung
    • Versicherungsleistung: Ersatz entgangener Reiseteile, erhöhte Anreise- oder Rückreisekosten

Versicherungsausschlüsse

  • Auslandskrankenversicherung
    • Behandlungen, die einen Reisezweck bildeten
    • psychische Krankheiten o nur hälftige Kostenerstattung bei fehlender gesetzlicher Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
    • Diebstahl der Verlust von Gegenständen
    • Kreditkartenmissbrauch
    • Streitigkeiten aus Leasing- und Kaufverträgen
    • vorsätzliche Rechtsverletzungen
    • Kriegsereignisse und Unruhen
    • über einjährige Auslandsaufenthalte
  • Reisegepäckversicherung
    • liegengelassene oder verlorene Gegenstände
    • Hardware und Software
    • Sehhilfen und Sportgeräte
    • Naturkatastrophen
  • Annullierungskosten- und Reiseabbruchversicherung
    • Entbindungen ab 27. Schwangerschaftswoche
    • Beteiligung an Raufereien und berufsmäßigen Sportwettkämpfen
    • Schäden durch Kernenergie

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Jede Reiseversicherung zeichnet sich durch Besonderheiten bei den Versicherungsleistungen und bei der Prämiengestaltung aus. Vor Abschluss einer Reiseversicherung sollten daher die verschiedenen Tarife anhand eines Tarifrechners gründlich miteinander verglichen werden. Der blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“, der sich auf dieser Seite befindet, führt Sie unserem Tarifrechner, der für Sie die günstigste Reiseversicherung ermittelt.

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Die Visana Reiseversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Folgen von Unfällen und Krankheiten auf Auslandsreisen abdeckt.

Geltungsbereich

Die Visana Ferienversicherung, die als Einzel- oder als Kollektivversicherung abgeschlossen werden kann, schützt auf allen weltweiten Auslandsreisen (außerhalb der Schweiz) mit bis zu 8 Wochen Reisedauer. Voraussetzung für eine Visana Ferienversicherung ist eine Krankenpflichtversicherung in der Schweiz sowie ein Schweizer Wohnsitz oder ein ausländischer Wohnsitz, der sich nicht weiter als 50 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt befindet.

Versicherungsleistungen

Im Nachgang zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt die Visana Ferienversicherung bei Unfall, Krankheit oder unerwarteter Niederkunft die Heilungskosten für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten nach einem im Ausland eingetretenen Versicherungsereignis, notfallmäßige und nicht verschiebbare Zahnbehandlungen, notwendige Transportkosten zu einem Krankenhaus, einen (zur Lebensrettung) „notwendigen“ Rücktransport aus dem Ausland, Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten bis zu 25.000 CHF, die Überführungskosten Verstorbener, zusätzliche Reisekosten Mitreisender bis 2.000 CHF, einen Krankenhausbesuch eines Angehörigen bei mehr als 14-tägigem stationären Aufenthalt (bis zu 3.000 CHF) und nach krankheits- oder unfallbedingtem Rücktransport einen Anteil an einer Ersatzreise in Höhe von 1.000 CHF. Der Visana-Soforthilfe-Service hilft bei der Aufnahme in ein Auslandskrankenhaus, sorgt für eine ggf. notwendige Verlegung in ein anderes Hospital, sorgt für „notwendige“ Rücktransporte und spricht Kostenübernahmegarantien aus. Die für private Auslandsaufenthalte geltende Rechtsschutzversicherung der Visana Ferienversicherung gewährt Verkehrsrechtsschutz als Mieter, Eigentümer, Halter oder Fahrzeugführer sowie als Fußgänger oder Fahrgast. Versicherungsfälle der Rechtsschutzversicherung sind außerdem Sach- und Personenschäden, Streitigkeiten aus Miet-, Reise- und Reparaturverträgen, Schulbesuch im Ausland, Kreditkartengebrauch und die Amateursport- und Hobbyausübung im Ausland. Die Rechtsschutzversicherung macht Schadensersatzansprüche des Versicherten geltend und vertritt den Versicherten in ausländischen Administrativ- und Strafverfahren bei Polizei und Gerichten bei Vorwürfen fahrlässiger Rechtsverletzungen. Je Versicherungsfall übernimmt die Visana Ferienversicherung Kosten von bis zu 100.000 CHF einschließlich von Strafkautionen. Ersetzt werden Kosten für Sachverständige und Übersetzer, Gerichts- und andere Verfahrenskosten, bei Bußverfügungen nur zusätzlich auferlegte Gebühren und Kosten sowie eine Entschädigung für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen von bis zu 1.000 CHF. Die Reisegepäckversicherung tritt bei Raub, Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung mit bis zu 2.000 CHF pro Reise ein. Die Annullierungskostenversicherung ersetzt bei Unfällen, Krankheiten, schweren Beschädigungen des Eigentums am Wohnsitz des Versicherten durch Elementarereignisse oder Einbruch, lebensgefährdenden Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort der Reise oder bei Arbeitsplatzkündigung die Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Reiseteile sowie für erhöhte Anreisekosten. Bei notwendigem Reiseabbruch erstattet die Visana Ferienversicherung Rückreisemehrkosten sowie nicht benutzte Aufenthaltsanteile.

Versicherungsausschlüsse

Behandlungen, die den Zweck einer Auslandsreise darstellen, sowie Therapien psychischer Krankheiten werden von der Visana Ferienversicherung nicht ersetzt. Bei nicht vorhandener gesetzlicher Krankenversicherung erfolgt nur eine hälftige Kostenerstattung. Bei Ansprüchen gegen Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung trägt die Reiseversicherung nur den verbleibenden Differenzbetrag. Die Rechtsschutzversicherung kann nicht bei Diebstählen, dem Verlust von Gegenständen und bei Kreditkartenmissbrauch sowie bei Streitigkeiten aus Leasing- und Kaufverträgen in Anspruch genommen werden. Kein Rechtsschutz besteht bei über einjährigen Auslandsaufenthalten, für Rechtsstreitigkeiten aus beruflichen Tätigkeiten, bei vorsätzlichen Rechtsverletzungen, Schadensersatzansprüchen Dritter, Teilnahme Motorrennen und Schäden aufgrund von Kriegsereignissen, Unruhen und psychischen Krankheiten. Die Reisegepäckversicherung ersetzt keine liegengelassenen oder verlorenen Gegenstände, keine Hardware, Software, Sehhilfen und Sportgeräte und tritt nicht bei Naturkatastrophen ein. Kein Ersatz erfolgt in der Annullierungskosten- und Reiseabbruchversicherung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Entbindungen ab der 27. Schwangerschaftswoche und Beteiligungen an Raufereien und berufsmäßigen Sportwettkämpfen sowie für Schäden durch Kernenergie.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ der Visana Ferienversicherung sind unter http://www.visana.ch/de/private/angebot/ausland/avb_vacanza.pdf hinterlegt.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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