Die Visana Reiseversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Folgen von Unfällen und Krankheiten auf Auslandsreisen abdeckt.
Geltungsbereich
Die Visana Ferienversicherung, die als Einzel- oder als Kollektivversicherung abgeschlossen werden kann, schützt auf allen weltweiten Auslandsreisen (außerhalb der Schweiz) mit bis zu 8 Wochen Reisedauer. Voraussetzung für eine Visana Ferienversicherung ist eine Krankenpflichtversicherung in der Schweiz sowie ein Schweizer Wohnsitz oder ein ausländischer Wohnsitz, der sich nicht weiter als 50 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt befindet.
Versicherungsleistungen
Im Nachgang zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt die Visana Ferienversicherung bei Unfall, Krankheit oder unerwarteter Niederkunft die Heilungskosten für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten nach einem im Ausland eingetretenen Versicherungsereignis, notfallmäßige und nicht verschiebbare Zahnbehandlungen, notwendige Transportkosten zu einem Krankenhaus, einen (zur Lebensrettung) „notwendigen“ Rücktransport aus dem Ausland, Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten bis zu 25.000 CHF, die Überführungskosten Verstorbener, zusätzliche Reisekosten Mitreisender bis 2.000 CHF, einen Krankenhausbesuch eines Angehörigen bei mehr als 14-tägigem stationären Aufenthalt (bis zu 3.000 CHF) und nach krankheits- oder unfallbedingtem Rücktransport einen Anteil an einer Ersatzreise in Höhe von 1.000 CHF. Der Visana-Soforthilfe-Service hilft bei der Aufnahme in ein Auslandskrankenhaus, sorgt für eine ggf. notwendige Verlegung in ein anderes Hospital, sorgt für „notwendige“ Rücktransporte und spricht Kostenübernahmegarantien aus. Die für private Auslandsaufenthalte geltende Rechtsschutzversicherung der Visana Ferienversicherung gewährt Verkehrsrechtsschutz als Mieter, Eigentümer, Halter oder Fahrzeugführer sowie als Fußgänger oder Fahrgast. Versicherungsfälle der Rechtsschutzversicherung sind außerdem Sach- und Personenschäden, Streitigkeiten aus Miet-, Reise- und Reparaturverträgen, Schulbesuch im Ausland, Kreditkartengebrauch und die Amateursport- und Hobbyausübung im Ausland. Die Rechtsschutzversicherung macht Schadensersatzansprüche des Versicherten geltend und vertritt den Versicherten in ausländischen Administrativ- und Strafverfahren bei Polizei und Gerichten bei Vorwürfen fahrlässiger Rechtsverletzungen. Je Versicherungsfall übernimmt die Visana Ferienversicherung Kosten von bis zu 100.000 CHF einschließlich von Strafkautionen. Ersetzt werden Kosten für Sachverständige und Übersetzer, Gerichts- und andere Verfahrenskosten, bei Bußverfügungen nur zusätzlich auferlegte Gebühren und Kosten sowie eine Entschädigung für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen von bis zu 1.000 CHF. Die Reisegepäckversicherung tritt bei Raub, Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung mit bis zu 2.000 CHF pro Reise ein. Die Annullierungskostenversicherung ersetzt bei Unfällen, Krankheiten, schweren Beschädigungen des Eigentums am Wohnsitz des Versicherten durch Elementarereignisse oder Einbruch, lebensgefährdenden Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort der Reise oder bei Arbeitsplatzkündigung die Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Reiseteile sowie für erhöhte Anreisekosten. Bei notwendigem Reiseabbruch erstattet die Visana Ferienversicherung Rückreisemehrkosten sowie nicht benutzte Aufenthaltsanteile.
Versicherungsausschlüsse
Behandlungen, die den Zweck einer Auslandsreise darstellen, sowie Therapien psychischer Krankheiten werden von der Visana Ferienversicherung nicht ersetzt. Bei nicht vorhandener gesetzlicher Krankenversicherung erfolgt nur eine hälftige Kostenerstattung. Bei Ansprüchen gegen Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung trägt die Reiseversicherung nur den verbleibenden Differenzbetrag. Die Rechtsschutzversicherung kann nicht bei Diebstählen, dem Verlust von Gegenständen und bei Kreditkartenmissbrauch sowie bei Streitigkeiten aus Leasing- und Kaufverträgen in Anspruch genommen werden. Kein Rechtsschutz besteht bei über einjährigen Auslandsaufenthalten, für Rechtsstreitigkeiten aus beruflichen Tätigkeiten, bei vorsätzlichen Rechtsverletzungen, Schadensersatzansprüchen Dritter, Teilnahme Motorrennen und Schäden aufgrund von Kriegsereignissen, Unruhen und psychischen Krankheiten. Die Reisegepäckversicherung ersetzt keine liegengelassenen oder verlorenen Gegenstände, keine Hardware, Software, Sehhilfen und Sportgeräte und tritt nicht bei Naturkatastrophen ein. Kein Ersatz erfolgt in der Annullierungskosten- und Reiseabbruchversicherung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Entbindungen ab der 27. Schwangerschaftswoche und Beteiligungen an Raufereien und berufsmäßigen Sportwettkämpfen sowie für Schäden durch Kernenergie.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ der Visana Ferienversicherung sind unter http://www.visana.ch/de/private/angebot/ausland/avb_vacanza.pdf hinterlegt.