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Viseca Kreditkarte Reiseversicherung

Die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung ist ein Versicherungspaket, das verschiedene Versicherungsbausteine enthält.

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen
  • Schutz bei Krankheiten und Unfällen
  • während der Benutzung von Transportmitteln
  • Voraussetzung: mind. 80-prozentige Bezahlung der Transportkosten mit einer Viseca Kreditkarte
  • versicherte Transportmittel
    • Mietfahrzeuge: Fahrrad, Kraftfahrzeug, Schiff
    • Hubschrauber, Flugzeug, Schiff, Bahn, Skilift, Taxi
  • versicherte Personen: Kreditkarteninhaber, Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder bis einschließlich 24 Jahre

Versicherungsleistungen

  • Reise- und Flugunfallversicherung
    • Todes- und Invaliditätsschutz (Goldkarte: bis 500.000 CHF; Classic und Silber: bis 300.000 CHF)
    • Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Kranken- und Überführungstransporte: bis insg. 60.000 CHF
    • Kriegsschäden: nur bis 14 Tage nach überraschendem Kriegsausbruch
  • Reiseannullierungsversicherung
    • Unfälle
    • schwere Erkrankungen (bei Unzumutbarkeit der Reisedurchführung)
    • schwere Schwangerschaftskomplikationen
    • innere Unruhen, Krieg (falls unvorhergesehen)
    • Epidemien
    • Elementarereignisse
    • schwere Eigentumsbeeinträchtigungen
    • Reisewarnung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten nach Reisebuchung
    • Versicherungsleistung: bis 20.000 CHF (Goldkarte) bzw. 10.000 CHF (bei Classic- und Silberkarte)
  • Reiseabbruchversicherung
    • zusätzliche Rückreisekosten
    • Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen
    • bis 15.000 CHF (7.500 CHF)
  • Reisegepäckversicherung
    • Abhandenkommen von Gepäckstücken: bis 5.000 CHF jährlich
    • Gepäckverspätung: bis 1.000 CHF für Körperpflegemittel und Bekleidung
  • Einkaufsversicherung
    • Ersatz oder Reparatur gekaufter Waren bis 1.000 CHF (bis 30 Tage nach Kaufdatum; nur bei Goldkarte)
  • „Bestpreis-Garantie“
    • Erstattung der Differenz zwischen Kaufpreis einer beweglichen Sache und günstigerem Angebot (bis 14 Tage nach Kauf und bis 2.000 CHF, falls Preisdifferenz mindestens 30 CHF beträgt)

Versicherungsausschlüsse

  • Reise- und Flugunfallversicherung
    • Reise mit geleasten Transportmitteln
    • Selbstschädigungen
    • Kernenergieschäden
    • Beteiligung an Raufereien
    • Luftfahrzeugtransport: maximal 15 Millionen CHF je Flugzeug
    • keine Heilbehandlungskosten
  • Reiseannullierung-, Reiseabbruch-, Reisegepäckversicherung
    • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    • Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmissbrauch
    • Teilnahme an Wettfahrten mit Motorfahrzeugen
    • Geschäftsreisen
    • geschäftlich finanzierte Sprach- und Ferienkurse

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Die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung ist ein Versicherungspaket, das verschiedene Versicherungsbausteine enthält.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz der Viseca Kreditkarte Reiseversicherung gilt auf weltweiten Reisen. Abgedeckte Versicherungsfälle sind Krankheiten (ohne Berufskrankheiten) und Unfallverletzungen, die anlässlich der Benutzung bestimmter Transportmittel auftreten. Ein Leistungsanspruch bei einem Schadensfall entsteht, wenn die Transportkosten zu mindestens 80 % mit einer Viseca-Kreditkarte bezahlt wurden. Versicherte Transportmittel sind nach Anmietung benutzte Fahrräder, Kraftfahrzeuge und Schiffe sowie Hubschrauber. Außerdem sind Bahn-, Bus-, Flugzeug-, Schiffs-, Skilift- und Taxifahrten abgesichert. Zubringerfahrten zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Reisezielen werden auch ohne Zahlung mit der Viseca Kreditkarte geschützt. Neben dem Inhaber einer Viseca Kreditkarte sind auch dessen Ehepartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr abgesichert.

Versicherungsleistungen

In jede Viseca Kreditkarte Reiseversicherung ist eine Reise- und Flugunfallversicherung einbezogen. Zusätzlich können Reiseannullierung, Reiseunterbrechung, Gepäckversicherung, Mietwagen-Selbstbehaltversicherung, Einkaufsversicherung und „Bestpreis-Garantie“ eingeschlossen werden. Die Reise- und Flugunfallversicherung der Viseca Gold-Kreditkarten deckt einen Todes- und Invaliditätsschutz von bis zu 500.000 CHF ab (Viseca Classic und Silber: 300.000 CHF). Im Nachgang zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung Kosten für notwendige Krankentransporte, Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie Überführungstransporte bis zu 60.000 CHF. Im Invaliditätsfall wird entsprechend dem Invaliditätsgrad ebenso wie im Todesfall eine Entschädigung von 500.000 CHF (Classic und Silber: 300.000 CH) gezahlt. Bei noch nicht zwei Jahre alten Versicherten erfolgt eine Todesfallleistung von höchstens 2.500 CHF und bei noch nicht Zwölfjährigen eine Zahlung von maximal 20.000 CHF. Bei Kriegsschäden leistet die Versicherung nur bis zu 14 Tage nach überraschendem Kriegsausbruch im Aufenthaltsland. Die Europ Assistance Versicherung übernimmt Kosten bei Reiseannullierung und Reiseunterbrechung (bei allen Viseca Kreditkarten) sowie bei Gepäckverspätung und Abhandenkommen oder Beschädigung von Gepäckstücken (nur bei Viseca Gold Kreditkarten). Versichert sind in der Reiseannullierungsversicherung unvorhergesehene innere Unruhen oder Kriegsereignisse, Epidemien, Elementarereignisse, schwere Eigentumsbeeinträchtigungen, schwere Schwangerschaftskomplikationen, Unfälle und schwere Erkrankungen. Schwer ist eine Erkrankung, wenn die plangemäße Reisefortführung nicht mehr zumutbar ist. Zu den versicherten Ereignissen gehört auch eine Empfehlung des „Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten“, das vorgesehene Reiseland nicht zu besuchen. Bei Reiseannullierung zahlt die Versicherung höchstens 20.000 CHF (Classic und Silber: 10.000 CHF). Bei notwendigem Reiseabbruch erstattet die Viseca Kreditkarte Versicherung bis zu 15.000 CHF (7.500 CHF) für zusätzliche Rückreisekosten und nicht genutzte Reiseleistungen. Bei Abhandenkommen von Gepäckstücken erfolgt eine Ersatzleistung von jährlich bis zu 5.000 CHF. Bei Gepäckverspätung von mindestens 4 Stunden werden bis zu 1.000 CHF für Körperpflegemittel und Bekleidung übernommen. Die Einkaufsversicherung leistet Ersatz bei gekauften Waren (nicht bei Versand) für 30 Tage ab Kaufdatum oder gewährleistet eine Reparatur (bis 1.000 CHF bei Viseca Gold Kreditkarten). Die „Bestpreis-Garantie“ erstattet bei gekauften beweglichen Sachen die Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und einem innerhalb von 14 Tagen anderweitig angebotenen, identischen Gegenstand (bis zu 2.000 CHF), wenn die Preisdifferenz mindestens 30 CHF beträgt.

Versicherungsausschlüsse

Keine Leistungen erbringt die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung bei Unfällen mit geleasten Transportmitteln, Selbstschädigungen, Schäden aufgrund Kernenergie und Beteiligungen an Raufereien. Die Höchstleistung je Luftfahrzeug ist auf 15 Millionen CHF begrenzt. Die Versicherung ersetzt keine Heilbehandlungskosten. Die Europ Assistance Versicherung tritt nicht ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei durch Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmissbrauch verursachten Schäden und bei Teilnahme an Wettfahrten mit Motorfahrzeugen. Die Reiseannullierungsversicherung übernimmt keine Schäden anlässlich von Geschäftsreisen und bei von einem Arbeitgeber bezahlte Sprach- oder Ferienkursaufenthalten.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Zu den AVB der Viseca Kreditkarte Reiseversicherung gelangen Sie über http://www.viseca.ch/kundenservice/downloads.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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