Die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung ist ein Versicherungspaket, das verschiedene Versicherungsbausteine enthält.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz der Viseca Kreditkarte Reiseversicherung gilt auf weltweiten Reisen. Abgedeckte Versicherungsfälle sind Krankheiten (ohne Berufskrankheiten) und Unfallverletzungen, die anlässlich der Benutzung bestimmter Transportmittel auftreten. Ein Leistungsanspruch bei einem Schadensfall entsteht, wenn die Transportkosten zu mindestens 80 % mit einer Viseca-Kreditkarte bezahlt wurden. Versicherte Transportmittel sind nach Anmietung benutzte Fahrräder, Kraftfahrzeuge und Schiffe sowie Hubschrauber. Außerdem sind Bahn-, Bus-, Flugzeug-, Schiffs-, Skilift- und Taxifahrten abgesichert. Zubringerfahrten zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Reisezielen werden auch ohne Zahlung mit der Viseca Kreditkarte geschützt. Neben dem Inhaber einer Viseca Kreditkarte sind auch dessen Ehepartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr abgesichert.
Versicherungsleistungen
In jede Viseca Kreditkarte Reiseversicherung ist eine Reise- und Flugunfallversicherung einbezogen. Zusätzlich können Reiseannullierung, Reiseunterbrechung, Gepäckversicherung, Mietwagen-Selbstbehaltversicherung, Einkaufsversicherung und „Bestpreis-Garantie“ eingeschlossen werden. Die Reise- und Flugunfallversicherung der Viseca Gold-Kreditkarten deckt einen Todes- und Invaliditätsschutz von bis zu 500.000 CHF ab (Viseca Classic und Silber: 300.000 CHF). Im Nachgang zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung Kosten für notwendige Krankentransporte, Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie Überführungstransporte bis zu 60.000 CHF. Im Invaliditätsfall wird entsprechend dem Invaliditätsgrad ebenso wie im Todesfall eine Entschädigung von 500.000 CHF (Classic und Silber: 300.000 CH) gezahlt. Bei noch nicht zwei Jahre alten Versicherten erfolgt eine Todesfallleistung von höchstens 2.500 CHF und bei noch nicht Zwölfjährigen eine Zahlung von maximal 20.000 CHF. Bei Kriegsschäden leistet die Versicherung nur bis zu 14 Tage nach überraschendem Kriegsausbruch im Aufenthaltsland. Die Europ Assistance Versicherung übernimmt Kosten bei Reiseannullierung und Reiseunterbrechung (bei allen Viseca Kreditkarten) sowie bei Gepäckverspätung und Abhandenkommen oder Beschädigung von Gepäckstücken (nur bei Viseca Gold Kreditkarten). Versichert sind in der Reiseannullierungsversicherung unvorhergesehene innere Unruhen oder Kriegsereignisse, Epidemien, Elementarereignisse, schwere Eigentumsbeeinträchtigungen, schwere Schwangerschaftskomplikationen, Unfälle und schwere Erkrankungen. Schwer ist eine Erkrankung, wenn die plangemäße Reisefortführung nicht mehr zumutbar ist. Zu den versicherten Ereignissen gehört auch eine Empfehlung des „Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten“, das vorgesehene Reiseland nicht zu besuchen. Bei Reiseannullierung zahlt die Versicherung höchstens 20.000 CHF (Classic und Silber: 10.000 CHF). Bei notwendigem Reiseabbruch erstattet die Viseca Kreditkarte Versicherung bis zu 15.000 CHF (7.500 CHF) für zusätzliche Rückreisekosten und nicht genutzte Reiseleistungen. Bei Abhandenkommen von Gepäckstücken erfolgt eine Ersatzleistung von jährlich bis zu 5.000 CHF. Bei Gepäckverspätung von mindestens 4 Stunden werden bis zu 1.000 CHF für Körperpflegemittel und Bekleidung übernommen. Die Einkaufsversicherung leistet Ersatz bei gekauften Waren (nicht bei Versand) für 30 Tage ab Kaufdatum oder gewährleistet eine Reparatur (bis 1.000 CHF bei Viseca Gold Kreditkarten). Die „Bestpreis-Garantie“ erstattet bei gekauften beweglichen Sachen die Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und einem innerhalb von 14 Tagen anderweitig angebotenen, identischen Gegenstand (bis zu 2.000 CHF), wenn die Preisdifferenz mindestens 30 CHF beträgt.
Versicherungsausschlüsse
Keine Leistungen erbringt die Viseca Kreditkarte Reiseversicherung bei Unfällen mit geleasten Transportmitteln, Selbstschädigungen, Schäden aufgrund Kernenergie und Beteiligungen an Raufereien. Die Höchstleistung je Luftfahrzeug ist auf 15 Millionen CHF begrenzt. Die Versicherung ersetzt keine Heilbehandlungskosten. Die Europ Assistance Versicherung tritt nicht ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei durch Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmissbrauch verursachten Schäden und bei Teilnahme an Wettfahrten mit Motorfahrzeugen. Die Reiseannullierungsversicherung übernimmt keine Schäden anlässlich von Geschäftsreisen und bei von einem Arbeitgeber bezahlte Sprach- oder Ferienkursaufenthalten.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Zu den AVB der Viseca Kreditkarte Reiseversicherung gelangen Sie über http://www.viseca.ch/kundenservice/downloads.