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Bestandteile der Reiseversicherung und ihre Funktionen

Unter dem Sammelbegriff Reiseversicherung sind mehrere Versicherungsarten zusammengefasst, die in der Regel auch als einzelne Policen abgeschlossen werden können. Dazu gehören die Reisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseunfallversicherung und die Gepäckversicherung. In einer Rundum-Reiseversicherung, die oftmals ein oder mehrere dieser Einzelversicherungen enthält, ist meist darüber hinaus auch ein Diebstahlschutz eingeschlossen. 

Die Vorteile eines zusätzlichen Diebstahlschutzes im Ausland sind – im Vergleich zu den Leistungen, die bereits durch eine bestehende Hausratversicherung abgedeckt sind – folgende: 

– Das Reisegepäck ist meist auch bei Feuer und Elementarschäden abgesichert.
– Einbrüche ins Auto oder den Wohnwagen sind abgesichert.
– Elektronische Geräte wie Smartphones sind abgesichert.
– Im Einzelfall werden Darlehen gewährt, so dass Betroffene vor Ort Bargeld verfügbar haben.

Varianten der Reiseversicherung

Reiseversicherungen lassen sich entweder nur für eine einzelne Reise oder auch für alle Reisen eines Jahres abschließen. Letzteres hat den Vorteil, dass man sich nicht vor jedem Urlaub oder Kurztrip ins Ausland erneut um die empfohlenen Versicherungen kümmern muss und lohnt sich vor allem für Menschen, die häufiger im Ausland unterwegs sind. Zu beachten ist dabei allerdings, dass in vielen Policen eine Höchstdauer festgelegt ist, für die sie angewendet werden können. So gilt beispielsweise bei vielen Auslandsreisekrankenversicherungen, dass jährlich maximal 42 Tage oder 56 Tage im Ausland verbracht werden dürfen. Wer längere Zeit im Ausland verbringt, sollte deshalb eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen.

Die Bestandteile:

Reisekrankenversicherung: Sollte es innerhalb der Reise zur Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung oder gar einer Rückführung in den Heimatort kommen, werden von der Reisekrankenversicherung hierfür die Kosten übernommen.

Reiseunfallversicherung: Besonders im Urlaub lässt man sich gerne auf körperliche Herausforderungen ein. Diese bringen jedoch auch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich. Die Reiseunfallversicherung deckt diese Fälle von Personen- und Sachschäden bis hin zu Bergungskosten ab.

Reiserücktrittversicherung: Diese Police übernimmt die Kosten, wenn der Reisende nicht in der Lage ist die gebuchte Leistung anzutreten.

Reiseabbruchversicherung: Ist der Reisende dazu gezwungen, seine Reise früher als geplant zu beenden, können die übrigen Kosten durch die Reiseabbruchversicherung aufgefangen werden.

Reisegepäckversicherung: Im Falle einer Beschädigung oder dem Verlust des Reisegepäcks kommt der Leistungsbaustein der Reisegepäckversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Fälle, in denen Reiseversicherungen greifen

Reiseversicherungen greifen nicht nur, wenn das Eigentum des Urlaubers durch Diebstahl abhanden gekommen oder durch Elementarereignisse zerstört worden ist. Sie bieten auch Absicherung für den Fall, dass im Ausland eine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus nötig wird, ein Rücktransport unvermeidbar ist, der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss oder aufgrund kurzfristiger Ereignisse vor dem Reisestart gar nicht erst angetreten werden kann. Darüber hinaus helfen sie, wenn das Gepäck unterwegs verloren geht. 

Speziell bei einer Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, beim Abschluss des Vertrages genau festzulegen, wodurch ein Rücktritt ausgelöst werden darf, damit die Kosten (also beispielsweise Stornierungsgebühren des Reiseveranstalters) durch die Versicherung übernommen werden. Denn einige Modelle lassen lediglich Fälle gelten, in denen der Versicherungsnehmer selbst durch Krankheit oder Ähnliches gezwungen ist, die Reise abzusagen. Viele Versicherungen jedoch zahlen auch, wenn bei anderen Mitreisenden ein Notfall eintritt, der den Reiseantritt verhindert. Auch plötzlich auftretende finanzielle Engpässe, wie beispielsweise kurzfristig anberaumte Kurzarbeit und die damit verbundenen Einbußen, können zum Absagen einer Reise führen – und einige Versicherungen übernehmen auch in einem solchen Fall die Kosten dafür. Vor allem bei kostspieligen Urlaubsreisen ist eine solche Reiserücktrittsversicherung unbedingt empfehlenswert. Ebenso sollte nicht auf eine Krankenversicherung für das Ausland verzichtet werden, denn die Kosten bei medizinischen Notfällen können schnell mehrere Zehntausend Euro betragen.

Reiseversicherungen sind oftmals komplexe Pakete, die aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt sind. Dazu gehören unter anderem eine Krankenversicherung, Diebstahlschutz und Gepäckschutz für die Reise sowie eine Reiserücktrittsversicherung. All diese Komponenten lassen sich auch einzeln versichern, jedoch ist die Kombination aller Einzelversicherungen in einem Paket oft allein schon aus Kostengründen sinnvoll.

 

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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