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Der Koffer ist weg – das steht Ihnen zu

Für manche Menschen beginnt oder endet eine Urlaubsreise mit Stress und Hektik, weil ihr Gepäck abhanden gekommen ist. Besonders bei Flugreisen ist das ein durchaus häufiges Problem: Angesichts der unzähligen Flüge, die täglich ankommen und abgehen, kann vor allem auf großen Flughäfen schnell einmal ein Gepäckstück auf dem falschen Koffertransporter landen und einfach liegen gelassen werden. Flugreisende sollten deshalb wissen, wie sie im Ernstfall richtig reagieren. 

Dabei ist es wichtig, zwischen verschwundenem Gepäck und verspätetem Gepäck zu unterscheiden. Letzteres ist meist der Fall, da sich nur selten das Gepäck überhaupt nicht mehr anfindet. Wenn die Koffer am Startort liegengeblieben oder versehentlich im falschen Flieger gelandet sind, können sie oftmals mit etwas Verspätung ihrem rechtmäßigen Besitzer wieder zugestellt werden. Die Gepäckstücke werden dann in der Regel mit einem anderen Flug nachgesendet. Den Reisenden steht für diese Verzögerung eine Entschädigung pro Tag in bestimmter Höhe zu. Für Koffer, die nicht wieder auftauchen gibt es ebenfalls eine Entschädigungsregelung, die sich je nach Fluggesellschaft unterscheidet. 

Das richtige Vorgehen bei Kofferverlust

Der Verlust eines Gepäckstückes wird meist dann bemerkt, wenn man am Zielort gelandet ist und dort am sogenannten „Kofferkarussell“ vergeblich wartet. Dann ist es wichtig, sofort zu reagieren und bei der Fluggesellschaft direkt eine formelle Verlustmeldung aufzugeben. Diese Meldung sollte man sich unbedingt in Kopie aushändigen lassen, weil sie der einzige Nachweis über das verlorengegangene Gepäckstück ist. 

AuĂźerdem empfiehlt es sich, direkt am Airport um einen Vorschuss der Fluggesellschaft fĂĽr notwendig gewordene Anschaffungen wie Hygieneartikel, Unterwäsche und Co. zu bitten. Denn die Gesellschaft muss fĂĽr derartige Einkäufe bezahlen, damit sich die Betroffenen mit dem Notwendigsten neu ausstatten können. DafĂĽr steht pro Tag ein bestimmter pauschaler Betrag um die 25 – 30€ zur VerfĂĽgung, den Sie vorab erfragen sollten. Wichtig ist, fĂĽr die Abrechnung der Einkäufe im Anschluss die Quittungen und Kassenbelege aufzuheben. Die Fluggesellschaft ist auch fĂĽr die Zustellung des verspätet eintreffenden Gepäcks am Urlaubsort zuständig, dafĂĽr entstehen dem Passagier also keine weiteren Kosten. 

Für Pauschalreisende ergibt sich ein weiterer Punkt, Kosten zu sparen: Für jeden Tag, den die Betroffenen nicht ihr eigenes Gepäck zur Verfügung haben, dürfen sie den anteiligen Reisepreis um 20 bis 50 Prozent mindern. Für eine Reise, die pro Tag 100 Euro kostet, können also 20 bis 50 Euro abgezogen werden für jeden Tag, an dem das Gepäck nicht da ist. Die Kosten, die der Neukauf von Kosmetika und Co. verursacht, werden darauf allerdings angerechnet. Außerdem ist es zusätzlich rechtlich möglich, über dieselbe Höhe eine Schadenersatzforderung geltend zu machen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Spruchpraxis des jeweils zuständigen Gerichts. Als Ansprechpartner sollten sich Pauschaltouristen ohnehin immer an ihren Reiseveranstalter wenden – auch mit den Entschädigungsansprüchen für verlorenes oder verspätetes Gepäck.

Kostenfrage bei verschollenen Gepäckstücken

Ein Gepäckstück gilt als endgültig verschollen, wenn es mehr als 100 Tage nicht auffindbar bleibt. Dann kann sich der Passagier den Wert des Koffers und seines Inhaltes von der Fluggesellschaft zurückholen – allerdings nur bis zu einem Maximalwert von 1.100 Euro pro Person. Die einzelnen Werte des Gepäcks und der Inhalte müssen mit Belegen oder einer eidesstattlichen Erklärung nachgewiesen werden. Diese Rechtslage gilt, ebenso wie die Vorgaben zur Kostenübernahme bei verspätet eintreffendem Gepäck, in der EU, den USA und Japan – sowie für Reisen in andere Regionen, wenn sie mit einer EU-Fluggesellschaft vorgenommen werden. Inhaber einer Reisegepäckversicherung können hierbei auch Schäden kompensieren, die jenseits der Grenze von 1.100 Euro liegen.

Verlorengegangenes Gepäck bedeutet Ärger und Kostenaufwand. Zumindest letzterer lässt sich kompensieren, weil die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für die verschollenen Werte beziehungsweise ihre Wiederanschaffung bezahlen müssen. Reisende sollten jedoch genau wissen, mit welcher Forderung sie sich an welche Stelle wenden müssen.

 

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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