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Reiseversicherung Kamera / FotoausrĂĽstung

Die Reiseversicherungen für Kamera- und Fotoausrüstungen schützen bei Beschädigungen auf Reisen.

ERGO Fotoapparateversicherung

  • finanzieller Schutz bei Beschädigung und Verlust von Fotoapparaten
  • weltweite GĂĽltigkeit
  • Jahresvertrag
  • Voraussetzung fĂĽr den Versicherungsschutz
    • persönliches MitfĂĽhren der Kamera oder
    • Aufbewahrung in verschlossenen Räumen oder
    • verschlossene Unterbringung bei Gepäckverwahrungen oder Beförderungsunternehmen
  • Versicherungsleistung
    • Neuwert
    • bei mindestens 50-prozentiger Wertminderung: Zeitwert
    • bei Wiederherstellungsmöglichkeit: Reparaturkosten
    • bei Diebstahl aus Kraftfahrzeug (nicht einsehbarer und verschlossener Kofferraum): Erstattung bis zur Hälfte der Versicherungssumme, maximal 5.000 €
  • Versicherungsfälle
    • Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Raub, Diebstahl
  • VersicherungsausschlĂĽsse
    • Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, behördliche Eingriffe, WitterungseinflĂĽsse
    • Verlieren, Liegenlassen
    • Material- und Herstellungsfehler
    • Glasbruch, Kratzer, Rost, Flugsand
  • jährliche Versicherungsprämie: 5,355 %

fotofairsicherung.de

  • Neuwertersatz
  • besonders erwähnte (zusätzliche) Versicherungsfälle
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
    • Material- und Konstruktionsfehler
    • Kurzschluss, Ăśberspannung, Brand
    • Wassereinwirkung, Ăśberschwemmung, Frost, Sturm
  • optional: Einschluss von Entsorgungs-, Luftfracht- und Bergungskosten
  • Jahresversicherungsprämie
    • Versicherungssummen bis 3.200 €: pauschal 95,20 €
    • Versicherungssummen ĂĽber 3.200 €
      • Geltung nur fĂĽr Wohnsitzländer Deutschland oder Ă–sterreich: 1,37 %
      • europaweite Versicherung: 1,71 %
      • weltweite Versicherung: 2,14 %
    • Mindestjahresprämie: 154,70 €

Aktivas

  • Neuwertersatz
  • Tarif „Komfort 75“
    • Versicherungssummen unter 3.000 €
    • Jahresbeitrag und Selbstbehalt jeweils 75 €
  • Tarif „Komfort“
    • Versicherungssummen zwischen 3.000 und 8.600 €
    • Jahresprämie 3,3 % (2,8 %, 2,3 %) bei Selbstbehalt von 0 € (125 €, 250 €)
    • Mindestprämie 100 €
  • Tarif „Premium“
    • Versicherungssummen ab 8,600 €
    • Jahresprämie zwischen 0,5 und 1,7 % (orientiert an Selbstbehalt 0, 250 oder 500 €)
    • Mindestprämie 250 €
  • Reduzierung der Selbstbehalte nach schadenfreien Jahren

Popping’s Fotografenversicherung

  • Neuwertersatz (Zeitwertersatz, falls der Zeitwert weniger als 50 % des Neuwertes beträgt)
  • jährliche Versicherungsprämie
    • 1,6 % (2,0 %, 2,5 %, 3,25 %) bei Selbstbehalt von 1.000 € (250 €, 100 €, 0 €)

Pergande und Pöthe GmbH

  • Totalschaden: Bereitstellung eines gleichwertigen Neugerätes
  • Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten
  • beitragsfreie Mitversicherung von Zubehör bis 300 €
  • Einschluss einer „Vorsorgeversicherung“
    • vor Anschaffung eines Gerätes
    • Inkrafttreten der Versicherung ab Kaufdatum
    • bis 3.000 €
  • Versicherungsprämie
    • 2 % (2,75 %) bei Selbstbehalt von 50 € (250 €)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Kamera-Reiseversicherungen unterscheiden sich bei Prämien und Selbstbehalten, Versicherungsleistungen, Versicherungsausschlüssen und teilweise im räumlichen Geltungsbereich. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungen über einen Tarifrechner ist daher sinnvoll. Der auf dieser Seite befindliche blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ öffnet den Tarifrechner, mit dem Sie die günstigste Kamera-Reiseversicherung auswählen können.

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Die Reiseversicherungen für Kamera- und Fotoausrüstungen schützen bei Beschädigungen auf Reisen.

ERGO Fotoapparateversicherung

Die ERGO Foto Reiseversicherung sichert den Wert der im Versicherungsschein aufgeführten Fotoapparate während der Versicherungslaufzeit bei Beschädigungen. Die weltweit geltende Fotoversicherung Urlaub wird als Jahresvertrag abgeschlossen, der sich stillschweigend verlängert, wenn nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Versicherungsschutz besteht für Fotoapparate einschließlich von Digitalkameras und Zubehör während der persönlichen Mitführung, bei Aufbewahrung in verschlossenen Räumen sowie bei Unterbringung in verschlossenen Behältnissen durch Gepäckaufbewahrungen oder Beförderungsunternehmen. In nicht als Wohnung dienenden Räumen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung ersetzt die Reiseversicherung Kamera den Neuwert, bei mindestens 50-prozentiger Wertminderung den Zeitwert der Fotoapparate. Soweit eine Reparatur möglich ist, werden die Reparaturkosten erstattet. Bei Diebstahl aus einem nicht einsehbaren und verschlossenen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges erfolgt ein Ersatz nur bis zur Hälfte der Versicherungssumme und bis maximal 5.000 €. Versicherungsfälle sind Beschädigungen und Verluste u. a. durch einen Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Raub, Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Beschädigungen aufgrund von Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie, behördlichen Eingriffen, Witterungseinflüssen oder durch vorsätzliche Beschädigungen durch Personen, denen Fotoapparate durch den Versicherungsnehmer überlassen wurden, werden nicht ersetzt. Die Urlaubsversicherung für Kamera leistet auch nicht bei Verlieren, Liegenlassen, Material- oder Herstellungsfehlern sowie bei Verschmutzungen, Glasbruch, Kratzern, Rost oder Flugsand. Die jährliche Versicherungsprämie liegt bei 5,355 %. http://www.gutguenstigversichert.de/fotoversicherung.html 

fotofairsicherung.de

Die Elektronikversicherung der fotofairsicherung.de entschädigt bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen durch Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Plünderung durch Ersatz des Neuwertes. Eine Leistung der Urlaubsversicherung Kamera findet auch statt bei Sachschäden aufgrund von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeiten und vorsätzlichen Handlungen Dritter (ausgenommen von Repräsentanten des Versicherungsnehmers), bei Material- und Konstruktionsfehlern, Kurzschluss, Überspannung, Brand, Wassereinwirkung, Überschwemmung, Frost und Sturm. Zusätzlich können auch Entsorgungs-, Luftfracht- und Bergungskosten in die Elektronikversicherung einbezogen werden. Die Versicherungsprämie der Versicherung Urlaub Kamera beträgt pauschal 95,20 € (2,975 % von 3.200 €), falls die Versicherungssumme 3.200 € nicht übersteigt. Bei darüber hinausgehenden Versicherungswerten werden bei nur für die Heimatländer Deutschland oder Österreich geltenden Policen 1,37 %, bei europaweiter Deckung 1,71 % und bei weltweiter Absicherung 2,14 % berechnet. Die Mindestjahresprämie beträgt 154,70 €.
www.fotofairsicherung.de 

Aktivas

Die weltweit geltende Aktivas Versicherung Digitalkamera Urlaub ersetzt den Neuwert zerstörter oder abhanden gekommener fotografischer Geräte bzw. bei reparablen Geräten die Reparaturkosten. Die Aktivas Versicherung Fotoausrüstung Reise verfügt über drei nach Versicherungssummen gestaffelte Tarife, die jeweils weltweiten Versicherungsschutz gewährleisten. Für Versicherungssummen unter 3.000 € gilt der Tarif „Komfort 75“, der einen pauschalen Jahresbeitrag und eine Selbstbeteiligung von jeweils 75 € vorsieht. Der für Versicherungssummen bis 8,600 € empfohlene Tarif „Komfort“ sieht am vereinbarten Selbstbehalt (0 €, 125 €, 250 €) orientierte Beitragssätze (3,3 %, 2,8 %, 2,3 %) bei einer Mindestjahresprämie von 100 € vor. Ab 8.600 € wird der Tarif „Premium“ vorgeschlagen, der je nach Selbstbeteiligung (0 €, 250 €, 500 €) Beitragssätze zwischen 1,7 und 0,5 % sowie eine Mindestjahresprämie von 250 € beinhaltet. Die in der Versicherung Fotoausrüstung Urlaub vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert sich nach zwei schadenfreien Versicherungsjahren um ein Drittel und nach drei Jahren um zwei Drittel, bevor sie nach vier Jahren vollständig wegfällt. 
www.aktivas.de/foto.htm 

Popping’s Fotografenversicherung

„Popping’s Fotografenversicherung“ ersetzt grundsätzlich den Neuwert und erst dann den Zeitwert, wenn dieser weniger als 50 % des Neuwertes beträgt. Die Versicherungsprämie der Versicherung Reise Fotoapparat orientiert sich an der Höhe der Selbstbeteiligung: Bei einem Selbstbehalt von 1.000 € (250 €; 100 €) liegt der Versicherungsbeitrag bei 1,6 % (2,0 %; 2,5 %) der Versicherungssumme. Ohne Selbstbehalt beträgt die Versicherungsprämie 3,25 % der Versicherungssumme. www.fotoversicherung.com/Poppings_Fotografenversicherung/Fotoversicherung.html

Pergande und Pöthe GmbH

Die P&P Pergande und Pöthe GmbH versichert Videokameras und Fotoapparate sowie Zubehör weltweit gegen Verluste und Schäden und versichert nicht vertraglich aufgeführtes Zubehör bis zu einem Wert von 300 € beitragsfrei mit. Bei einem Totalschaden wird von der Versicherung Reise Fotoausrüstung ein Neugerät gleicher Güte bereitgestellt, während bei Teilschäden ein Ersatz der Wiederherstellungskosten erfolgt. Eingeschlossen ist in die Versicherung Kamera Reise eine Vorsorgeversicherung bis zu 3.000 €, die für zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht angeschaffte Gegenstände ab dem Kaufdatum wirksam wird. Bei einem Selbstbehalt von 50 € je Schadensereignis wird eine Versicherungsprämie von 2 % des Brutto-Kaufpreises (Neuwert) berechnet. Wird eine Selbstbeteiligung von 250 € vereinbart, so liegt der Versicherungsbeitrag bei 2,75 %. www.pundpgmbh.de/foto-assekuranz.html

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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