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Reiseversicherung kündigen

Wer seine Reiseversicherung kündigen möchte, sollte sich unbedingt im Vorwege die Laufzeit seines Vertrages anschauen und dann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, am besten per Brief (als Einschreiben) oder per Fax.

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Dass eine Reiseversicherung ein wertvoller und unverzichtbarer Teil des persönlichen Versicherungsbedarfs ist, ist keine Frage. Immer wieder kann es jedoch vorkommen, dass man bei einer Gesellschaft versichert ist, bei der man eigentlich nicht mehr sein möchte, sei es nun, weil diese im Leistungsfall nicht kulant und kundenfreundlich gearbeitet hat, weil das Leistungsspektrum nicht den eigenen Erwartungen entspricht oder auch schlicht weil die Versicherung zu teuer ist. Wie aber geht man vor, wenn man seine Reiseversicherung kündigen möchte? Was muss man beachten und welche Tipps sind wichtig?

Versicherungslaufzeiten beachten

Wer seine Reiseversicherung kündigen möchte, muss sich zunächst einmal damit beschäftigen, wie lange überhaupt die Laufzeit des von ihm abgeschlossenen Vertrages ist. Je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragstyp können diese Laufzeiten nämlich zwischen einem und bis zu 10 Jahren variieren, wobei man schon an dieser Stelle sagen kann, dass eine 10-jährige Laufzeit nicht mit dem aktuellen VersicherungsVertragsGesetz, dem VVG, konform geht und der Vertrag daher nach 3 Jahren beendet werden kann. Grundsätzlich kann man sagen, dass Reisekrankenversicherungen in aller Regel nur eine Laufzeit von einem Jahr haben, bei Reisegepäckversicherungen aber auch durchaus längere Laufzeiten üblich sind. Wer seine Reiseversicherung kündigen möchte, muss unbedingt auf die Kündigungsfristen achten. Diese können zwischen einem und drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode liegen und sind von Gesellschaft zu Gesellschaft individuell festgelegt. Am einfachsten ist es daher, wenn man seine Versicherung grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Versicherungsperiode kündigt – dann versäumt man auf keinen Fall eine Frist und macht somit niemals einen Fehler.

Aber woher erfahre ich die Laufzeit eigentlich?

Die Laufzeit einer Reiseversicherung ist immer in dem ersten Dokument erhalten, dass man von seiner Versicherung bekommen hat, dem so genannten Versicherungsschein. Kam es allerdings während der Laufzeit zu Vertragsänderungen, Umstellungen o.Ä., kann es durchaus sein, dass die Laufzeit mit dem Zeitpunkt der Umstellung wieder neu begonnen wurde. Dieses Vorgehen ist zwar nicht nett, wird von Versicherungsvertretern aber gerne angewendet um dem Kunden für weitere Jahre an sich zu binden.

Wie muss eine Kündigung erfolgen

Die Kündigung einer Reiseversicherung muss, wie bei jeder anderen Versicherung auch, in jedem Fall schriftlich erfolgen. Zu diesem Zweck ist es unerlässlich, einen Brief an die jeweilige Versicherung aufzusetzen oder sich einen Vordruck zu besorgen. Grundsätzlich reicht jedoch ein Zweizeiler: „Hiermit kündige ich meine Versicherung mit der Nummer XY fristgerecht zum XX.YY.ZZZZ. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.“ Wichtig ist, dass die Beweispflicht für eine erfolgt Kündigung beim Versicherungsnehmer liegt. Aus diesem Grund sollte die Kündigung in jedem Falle ausschließlich per Fax oder als Brief per Einschreiben erfolgen. Nur bei diesen beiden Varianten hat man einen Nachweis, dass das Schriftstück den Versicherer auch tatsächlich erreicht hat. Wer zudem ein Einschreiben mit Rückschein für seine Kündigung der Reiseversicherung wählt, kennt sogar den Namen der Person, die das Kündigungsschreiben in Empfang genommen hat.

Vorsicht vor Rückwerbung

Ebenfalls zu beachten ist, dass die Versicherer sehr oft versuchen, die Kunden von ihrer Entscheidung einer Kündigung abzubringen. Zu diesem Zweck erfolgen z.B. sehr oft Anrufe beim Versicherungsnehmer. Äußert dieser dann den Wunsch, doch bei seiner Versicherung zu bleiben, wird dies in der Regel als Rücknahme der Kündigung angesehen und der Vertrag läuft unverändert weiter.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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