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Reiseversicherungen für Schwangere

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Besonders werdende Mütter haben spezielle Bedürfnisse, daher sollte die Absicherung für einen Auslandsaufenthalt besonders sorgfältig ausgewählt werden.

Reiserücktritt

  • übernimmt die Kosten, wenn beim Abschluss der Versicherung die Schwangerschaft nicht bekannt war und der Reiseantritt mit Risiken verbunden ist 
  • muss die Kosten die Reisestornierung übernehmen, falls es vor dem Reiseantritt zu schwerwiegenden Komplikationen kommt

Auslandskrankenversicherung

  • Deckungszusage bei Komplikationen, Frühgeburt oder Totgeburt im Ausland 
  • Kosten für ambulante sowie stationäre Behandlung im vollen Umfang 
  • Transportkosten zum Krankenhaus 
  • 24 Stunden-Notrufservice für die beste medizinische Versorgung 
  • bei langfristigen Auslandsaufenthalten auf besonderen Versicherungsschutz achten, wenn das Baby im Ausland zur Welt kommt 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Damit die beste Absicherung zum günstigsten Beitrag ausgemacht werden kann, steht der interne Tarifrechner zur Verfügung. Dieser öffnet sich nach Anklicken des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich >>“.

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Gerade für Schwangere kann es besonders wichtig sein, den Auslandsaufenthalt gut abgesichert anzutreten. Aber was ist, wenn die Schwangerschaft noch nicht bekannt war und eine Reise ins Ausland mit gewissen Risiken verbunden ist? Auch daraufhin sollten Reiseversicherungen für Schwangere geprüft werden.

Reiserücktritt bei Schwangerschaft

Allgemein besteht die Aussage, dass es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit handelt. Wenn die Schwangerschaft beim Abschluss einer „Reiserücktrittsversicherung“ noch nicht bekannt war und der errechnete Geburtstermin in den Zeitraum der gebuchten Reise fällt, hat die werdende Mutter das Recht, von der Reise zurückzutreten und die Rücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. Falls die Schwangerschaft jedoch zu dem Zeitpunkt bereits bestand und die Reise abgesagt werden muss, versuchen die Reiseversicherungen für Schwangere häufig, die Kosten nicht zu übernehmen und führen dann gerne die Aussage als Begründung an. Allerdings liegen hier die Unterschiede, die in dem Schwangerschaftsverlauf zu sehen sind. Denn kommt es vor dem Reiseantritt zu unerwarteten Beschwerden, dann handelt es sich bei einer Schwangerschaft doch um eine Erkrankung im versicherungstechnischen Sinn, so dass die Rücktrittsversicherung die Kosten übernehmen muss. Daher gehört der Reiserücktritt zu den Reiseversicherungen, die Schwangere unbedingt abschließen sollten.

Weitere Reiseversicherungen für Schwangere

Zu den weiteren Reiseversicherungen, die Schwangere im Gepäck haben sollten, gehört in jedem Fall die „Auslandsreisekrankenversicherung“. Diese bietet den perfekten Schutz, wenn es während des Auslandsaufenthalts zu Komplikationen kommen sollte. Auch die Frühgeburt sowie die Fehlgeburt sollten in der Kostenübernahme vorhanden sein. Dies bedeutet, dass nicht nur die ambulante sowie stationäre Behandlung übernommen werden, sondern ebenfalls die anfallenden Transportkosten und die Unterbringung im Krankenhaus inbegriffen sein muss. 

Reiseversicherungen Schwangere bei Langzeitaufenthalten

Es ist der Unterschied zwischen den verschiedenen „Arten“ der Reiseversicherungen für Schwangere zu beachten. Denn nicht nur die kurzfristige Urlaubsreise muss ihre Absicherung finden, sondern darüber hinaus lassen sich auch Langzeitreisen absichern. Dies ist häufig dann der Fall, wenn aus studiums- oder berufsbedingten Gründen der Auslandsaufenthalt angedacht ist und das Baby im Ausland zur Welt kommen wird. Handelt es sich um ein europäisches Land, kann die werdende Mutter bereits einen Basisschutz durch die „Europäische Krankenversicherungskarte“ erhalten. Handelt es sich jedoch um ein außereuropäisches Land, wird sie die Kosten selber tragen müssen. Entsprechende Reiseversicherungen, die Schwangere entsprechend absichern, werden in diesem Fall die Kosten übernehmen. 

Auf den besonderen Deckungsschutz achten

Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften Reiseversicherungen für Schwangere an, die auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, ob Ausschlüsse für den Zeitraum der Schwangerschaft bestehen und in welchem Umfang der Deckungsschutz vorhanden ist. Sind keine Angaben ersichtlich, kann sich die werdende Mutter auch direkt beim Versicherer erkundigen. Ebenso sollte ein 24 Stunden-Notruf zur Verfügung stehen, damit für Mutter und Kind die beste medizinische Versorgung gewährleistet ist.

Versicherungsvergleich

Um die individuellen Beiträge zu errechnen, sind ein paar persönliche Angaben notwendig. Mittels dem „internen Tarifrechner“ ist es dann möglich, sich einen Überblick über die Leistungen sowie die jeweiligen Versicherer zu machen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich