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Reiseversicherungen für Südtirol

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Eine Reiseversicherung für Südtirol schützt finanziell vor den Risiken, die sich auf einer Reise ergeben können.

Das Paket sollte aus den wichtigsten Bereichen bestehen:

Reiserücktritt und Reiseabbruch 

  • Kostenübernahme bei Stornierung oder Umbuchung aus wichtigem Grund 
  • ersetzt die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise 
  • übernimmt nicht in Anspruch genommene Leistungen, wie beispielsweise Hotel Reisekrankenversicherung 
  • schließt die Versorgunglücke, die gesetzliche Krankenkassen hinterlassen 
  • Übernahme vom Krankenrücktransport sowie Schmerzbehandlung beim Zahnarzt 
  • ermöglicht die Behandlung als Privatpatient Reiseunfallversicherung 
  • tritt bei selbst verschuldeten Unfällen in Kraft 
  • zahlt die Kosten für die Suche oder Bergung sowie bei Invalidität 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner, der sich nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet, ist bei der Findung der individuellen Absicherung behilflich. Ebenso lassen sich mehrere Angebote verschiedener Versicherer vergleichen.

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Südtirol gehört schon seit geraumer Zeit zu den beliebtesten Reisezielen, denn kaum woanders lassen sich die verschiedensten Freizeitaktivitäten in einer faszinierenden Umgebung mit einem angenehmen Klima verbinden. Aber es sollte in jedem Fall eine Reiseversicherung für Südtirol im Gepäck sein, damit unvorhergesehene Vorkommnisse kein finanzielles Loch in die Kasse reißen.

Was eine Reiseversicherung für Südtirol beinhalten sollte

Die Reiseversicherung für Südtirol sollte aus einem vernünftigen Paket verschiedener Versicherungsarten bestehen, um die wichtigsten Vorkommnisse abzudecken. So sollte für den Fall, dass die Reise aus wichtigen Gründen nicht angetreten werden kann, der „Reiserücktritt“ vorhanden sein. Zu den triftigen Versicherungsgründen gehören unter anderem eine schwere Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen. Vielfach wird der Reiserücktritt in Kombination mit dem „Reiseabbruch“ angeboten. Dieser Teil übernimmt die zusätzlichen Rückreisekosten, falls der angefangene Urlaub aus einem wichtigen Grund abgebrochen werden muss. Weiterhin werden nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ersetzt. Eine „Reisegepäckversicherung“ ist dann unnötig, wenn in der eigenen Hausratversicherung eine Außenversicherung vorhanden ist. Denn diese schützt die mitgeführten Gegenstände vor Verlust oder Diebstahl. Allerdings sollten die Versicherungsbedingungen bezüglich der Versicherungssumme sowie möglicher Einschränkungen vorab geprüft werden. Den wichtigsten Teil der Reiseversicherung für Südtirol bildet jedoch die Reisekrankenversicherung.

Die Reisekrankenversicherung

Im Regelfall bieten bereits die Krankenkassen einen gewissen Basisschutz. Dieser wird über die „Europäische Versicherungskarte“ gewährt. Jeder gesetzlich Versicherte sollte mittlerweile im Besitz dieser Krankenversichertenkarte sein, denn sie ist auf der Rückseite der herkömmlichen Versichertenkarte integriert. Falls dies nicht der Fall ist, dann kann auch eine Bescheinigung bei den Krankenkassen angefordert werden, so dass ein Auslandskrankenschutz besteht. Allerdings sind Versorgungslücken vorhanden, die nicht unerheblich sein dürften. Wenn sich also aufgrund eines Wanderunfalls währende des Krankenhausaufenthaltes herausstellen sollte, dass ein Krankenrücktransport erforderlich ist, dann sind keine Leistungen zu erwarten. Eine Reisekrankenversicherung hingegen schließt diese Versorgungslücken, zu denen auch eine Schmerzbehandlung beim Zahnarzt gehört. Weiterhin hat der Reisende das Recht, sich wie ein Privatpatient behandeln lassen zu können. 

Die Reiseunfallversicherung

Selbst auf Reisen ist niemand vor einem Unfall gefeit. In der Regel sind bereits in der Krankenversicherung gewisse Leistungen vorhanden, bei selbst verschuldeten Unfällen hingegen sieht es häufig anders aus. Dann werden vielfach für die Suche und Bergung keine Kosten übernommen, ebenso erfolgt keine Zahlung bei Tod oder Invalidität. Hier kann eine Reiseunfallversicherung als Bestandteil der Reiseversicherung für Südtirol eine Alternative bilden.

Versicherungsvergleich

Der „interne Tarifrechner“ ist bei der Suche nach der besten Reiseversicherung für Südtirol behilflich. Hierzu sind einige individuelle Angaben nötig, aufgrund dessen ein Vergleich verschiedener Anbieter durchgeführt werden kann. 

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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